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   OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00   

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https://dejure.org/2001,9139
OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,9139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.03.2001 - 10 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,9139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. März 2001 - 10 UF 143/00 (https://dejure.org/2001,9139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhalt; Haushaltsführung; Kindesbetreuung; Nichteheliches minderjähriges Kind; Entlastung des Unterhaltsverpflichteten

  • Judicialis

    BGB § 1601 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601 ff.
    Unterhaltspflicht - Haushaltsführung - Entlastung gegenüber eigener Familie - nichteheliches minderjähriges Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78

    Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Er hat daher wenigstens eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um auch zum Unterhalt des Kindes aus der früheren Ehe beitragen zu können, soweit er hierdurch im Verhältnis zu anderen, gleichrangig Unterhaltsberechtigten aus der neuen Ehe nicht unverhältnismäßig belastet wird (vgl. BGH, FamRZ 1980, 43; FamRZ 1982, 25; FamRZ 1982, 590).

    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).

  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 18/85

    Einsatz des Taschengeldanspruchs eines wiederverheirateten Ehegatten

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).

    In diesem Fall ist es dem Beklagten zuzumuten, sich die Erwerbsmöglichkeit für einen Nebenverdienst durch den zeitlich eng begrenzten Einsatz einer Hilfskraft zu verschaffen (vgl. BGH, FamRZ 1986, 668).

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Er hat daher wenigstens eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um auch zum Unterhalt des Kindes aus der früheren Ehe beitragen zu können, soweit er hierdurch im Verhältnis zu anderen, gleichrangig Unterhaltsberechtigten aus der neuen Ehe nicht unverhältnismäßig belastet wird (vgl. BGH, FamRZ 1980, 43; FamRZ 1982, 25; FamRZ 1982, 590).

    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).

  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80

    Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Er hat daher wenigstens eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um auch zum Unterhalt des Kindes aus der früheren Ehe beitragen zu können, soweit er hierdurch im Verhältnis zu anderen, gleichrangig Unterhaltsberechtigten aus der neuen Ehe nicht unverhältnismäßig belastet wird (vgl. BGH, FamRZ 1980, 43; FamRZ 1982, 25; FamRZ 1982, 590).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Auch die Berücksichtigung eines Selbstbehalts des Beklagten führt hier zu keinem anderen Ergebnis, denn diesem steht im vorliegenden Fall kein ungeschmälerter Selbstbehalt zu (vgl. BGH, FamRZ 1987, 472).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Zählkindvorteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH können dem Beklagten als barunterhaltspflichtigem Elternteil neben seiner Hausmannsrolle Teilzeitbeschäftigungen wie häusliche Erledigung einfacher Lohnarbeiten, Putztätigkeiten in den Abendstunden und leichtere Arbeiten in einem fremden Haushalt, auch eine zeitweise Tätigkeit als Nachtpförtner u. ä. zugemutet werden, selbst wenn er qualifiziert ausgebildet ist (BGH FamRZ 1980, 43; 1986, 668; 1987, 270; 1982, 590).
  • OLG Hamm, 26.05.1999 - 12 UF 88/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    Der Umfang der Kürzung des Selbstbehalts bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, denn der dem Beklagten zur Deckung des eigenen Bedarfs jedenfalls verbleibende Betrag ist höher als der Betrag, von dem die Rechtsprechung ansonsten in vergleichbaren Fällen ausgeht (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2000, 311; dort: 1.095,- DM).
  • VG Saarlouis, 19.12.2000 - 1 F 77/00
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.03.2001 - 10 UF 143/00
    10 UF 143/00 1 F 77/00 AG Eutin.
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