Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.04.2000 - 10 UF 146/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9460
OLG Schleswig, 14.04.2000 - 10 UF 146/99 (https://dejure.org/2000,9460)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.04.2000 - 10 UF 146/99 (https://dejure.org/2000,9460)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. April 2000 - 10 UF 146/99 (https://dejure.org/2000,9460)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9460) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fotografenausbildung; Philosophie; Geschichte; Kunstgeschichte; Ausbildung; Zusatzausbildung

  • Judicialis

    BGB § 1610 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 2
    Ausbildungsunterhalt für fachliche Ergänzung einer Fotografenausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Schwartau - 8 C 32/97
  • OLG Schleswig, 14.04.2000 - 10 UF 146/99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2000 - 10 UF 146/99
    Ein solcher ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 1989, 853; FamRZ 1991, 1044; 1992, 170; 1992, 1407; 1993, 1057) nur dann gegeben, wenn ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang vorhanden ist, d.h. hier zwischen Fotografenausbildung und dem von der Klägerin betriebenen Studium der Philosophie, Geschichte und auch Kunstgeschichte bestünde.

    Merkmal für einen engen sachlichen Zusammenhang ist, dass praktische Ausbildung und Studium derselben Berufssparte angehören oder jedenfalls so zusammenhängen, dass das eine für das andere eine fachliche Ergänzung, Weiterführung oder Vertiefung bedeutet oder dass die praktische Ausbildung eine sinnvolle Vorbereitung auf das Studium darstellt (BGH FamRZ 1989, 853).

  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 18/92

    Kein Zusammenhang zwischen Lehre zum Industriekaufmann und Studium des

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2000 - 10 UF 146/99
    Ein solcher ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 1989, 853; FamRZ 1991, 1044; 1992, 170; 1992, 1407; 1993, 1057) nur dann gegeben, wenn ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang vorhanden ist, d.h. hier zwischen Fotografenausbildung und dem von der Klägerin betriebenen Studium der Philosophie, Geschichte und auch Kunstgeschichte bestünde.

    Zum einen ist fraglich, ob dies für den erforderlichen sachlichen Zusammenhang zwischen Lehre und Studium ausreicht, da dadurch nur ein möglicher Einzelfall aufgegriffen und nicht in der gebotenen Weise typisiert wird (vgl. BGH FamRZ 1993, 1057 für die Ausbildung Industriekaufmann/Maschinenbauingenieur).

  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 163/90

    Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Aufnahme eines Medizinstudiums

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2000 - 10 UF 146/99
    Ein solcher ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 1989, 853; FamRZ 1991, 1044; 1992, 170; 1992, 1407; 1993, 1057) nur dann gegeben, wenn ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang vorhanden ist, d.h. hier zwischen Fotografenausbildung und dem von der Klägerin betriebenen Studium der Philosophie, Geschichte und auch Kunstgeschichte bestünde.

    Dagegen besteht eine weitere Unterhaltsverpflichtung nicht, auch wenn insoweit ein vorgefasster Plan bestand, wenn von vornherein die Ausbildung zu zwei verschiedenen Berufen angestrebt wurde (BGH FamRZ 1991, 1044).

  • BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt für ein Hochschulstudium

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2000 - 10 UF 146/99
    Ein solcher ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 1989, 853; FamRZ 1991, 1044; 1992, 170; 1992, 1407; 1993, 1057) nur dann gegeben, wenn ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang vorhanden ist, d.h. hier zwischen Fotografenausbildung und dem von der Klägerin betriebenen Studium der Philosophie, Geschichte und auch Kunstgeschichte bestünde.
  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 174/90

    Keine angemessene Vorbildung zum Beruf bei zweijährigem Wehrdienst eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.04.2000 - 10 UF 146/99
    Ein solcher ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH FamRZ 1989, 853; FamRZ 1991, 1044; 1992, 170; 1992, 1407; 1993, 1057) nur dann gegeben, wenn ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang vorhanden ist, d.h. hier zwischen Fotografenausbildung und dem von der Klägerin betriebenen Studium der Philosophie, Geschichte und auch Kunstgeschichte bestünde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht