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   OLG Schleswig, 22.12.2011 - 10 UF 171/11   

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https://dejure.org/2011,17184
OLG Schleswig, 22.12.2011 - 10 UF 171/11 (https://dejure.org/2011,17184)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.12.2011 - 10 UF 171/11 (https://dejure.org/2011,17184)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 10 UF 171/11 (https://dejure.org/2011,17184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1626a Abs. 1 Nr. 1
    Voraussetzungen der gemeinsamen elterlichen Sorge des nicht ehelichen Vaters

Kurzfassungen/Presse (9)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Das gemeinsame Sorgerecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes mit der Mutter muss dem Kindeswohl dienen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kontrollfreak?

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Übertragung des Sorgerechts nur, wenn mit dem Kindeswohl vereinbar

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Sorgerecht muss dem Kindeswohl dienen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nichteheliches Kind - Sorgerecht auch für den Vater?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater erhält kein Sorgerecht - Bei hohem Konfliktpotenzial zwischen den Eltern widerspricht ein gemeinsames Sorgerecht dem Kindeswohl

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gemeinsames Sorgerecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes mit der Mutter muss Kindeswohl dienen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht verheirateter Vater: Wann wird gemeinsame elterliche Sorge abgelehnt?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Uneheliches Kind - Gemeinsames Sorgerecht des Vaters mit der Mutter muss Kindeswohl dienen - Elternrecht findet seine Grenzen am Kindeswohl

Verfahrensgang

  • AG Schwarzenbek - 21 F 288/11
  • OLG Schleswig, 22.12.2011 - 10 UF 171/11
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2011 - 10 UF 171/11
    Ebenso wenig besteht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung ist (BGH FamRZ 2008, 592 ; BVerfG FamRZ 2004, 354 ).

    Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten (BVerfG FamRZ 2004, 354 ; BGH FamRZ 2008, 592 ).

    Zu den wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge, für die ein Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten zur Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge getrenntlebender Eltern gefordert werden muss, gehören die Grundentscheidungen über den persönlichen Umgang des Kindes mit dem nicht betreuenden Elternteil (BGH FamRZ 2008, 592 ).

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2011 - 10 UF 171/11
    Ebenso wenig besteht eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung ist (BGH FamRZ 2008, 592 ; BVerfG FamRZ 2004, 354 ).

    Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus, erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten (BVerfG FamRZ 2004, 354 ; BGH FamRZ 2008, 592 ).

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2011 - 10 UF 171/11
    Einer solchen Regelung stünde bereits entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (BGH FamRZ 2005, 1167 ).

    Wenn sich Eltern bei gemeinsamer Sorge fortwährend über die das Kind betreffenden Angelegenheiten streiten, kann dies zu Belastungen führen, die mit dem Wohl des Kindes nicht vereinbar sind (BGH FamRZ 2005, 1167 ).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Schleswig, 22.12.2011 - 10 UF 171/11
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 (FamRZ 2010, 1403) verletzt es das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG , dass er ohne Zustimmung der Mutter generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen ist und nicht gerichtlich überprüfen lassen kann, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen.
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