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   OLG Celle, 20.02.2012 - 10 UF 23/12   

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https://dejure.org/2012,10962
OLG Celle, 20.02.2012 - 10 UF 23/12 (https://dejure.org/2012,10962)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.02.2012 - 10 UF 23/12 (https://dejure.org/2012,10962)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 10 UF 23/12 (https://dejure.org/2012,10962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Folgen einer unterbliebenen Ausübung des amtsgerichtlichen Ermessens im Rahmen der Kostenentscheidung in Familiensachen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81 Abs. 1 FamFG; § 81 Abs. 2 FamFG
    Unterbliebene Ausübung des amtsgerichtlichen Ermessens im Rahmen der Kostenentscheidung in Familiensachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbliebene Ausübung des amtsgerichtlichen Ermessens im Rahmen der Kostenentscheidung in Familiensachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81 Abs. 1 S. 1; FamFG § 81 Abs. 2
    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Nichtausübung des Ermessens hinsichtlich der Kostenentscheidung durch das Amtsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1324
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 18.08.2011 - 10 UF 179/11

    Auslegung des Begriffs der Billigkeit i.S.v. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG; Grundsätze

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2012 - 10 UF 23/12
    Vielmehr obliegt die Ermessensentscheidung hinsichtlich der Frage der Kostenauferlegung und ihrer Verteilung auf die Beteiligten dann dem Beschwerdegericht (Fortführung der Senatsentscheidung vom 18. August 2011 - 10 UF 179/11 - JAmt 2012, 40 f. = ZKJ 2012, 28 f. = FamFR 2011, 472 = BeckRs 2011, 21941 = juris = FamRZ 2011, 1894 [Ls]).

    Vielmehr ist mangels Niederlegung der im Rahmen der Kostenentscheidung anzustellenden Ermessenserwägungen in den Gründen der Entscheidung nunmehr der Senat dazu berufen, seinerseits das durch § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG eingeräumte tatrichterliche Ermessen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 18. August 2011 - 10 UF 179/11 - JAmt 2012, 40 f. = ZKJ 2012, 28 f. = FamFR 2011, 472 = BeckRs 2011, 21941 = juris = FamRZ 2011, 1894 [Ls]) auszuüben.

  • OLG Celle, 01.09.2014 - 10 UF 134/14

    Prüfungsmaßstab bei isolierter Anfechtung einer Kostenentscheidung im Verfahren

    Ergibt eine diesbezügliche Prüfung des Beschwerdegerichtes, daß die Ermessensausübung des Amtsgerichts auf einer unzutreffenden Annahme über seine rechtliche Ausgangslage beruht, liegt ein Ermessensfehler vor, der - ebenso wie das Fehlen der Feststellbarkeit einer Ermessensausübung (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Februar 2012 - 10 UF 23/12 - juris = BeckRS 2012, 10484 = FamRZ 2012, 1324 [Ls]) - eine eigene Ermessensausübung des Beschwerdegerichts eröffnet.
  • OLG Hamm, 07.05.2015 - 11 WF 90/15

    Auslagenentscheidung nach Antragsrücknahme im familiengerichtlichen Verfahren

    Es hat nur dann eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen, wenn das Amtsgericht sein Ermessen nicht ausgeübt hat (vgl. OLG Celle FamRZ 2012, 1324 Ls).).
  • OLG Celle, 04.05.2012 - 10 UF 69/12

    Kostentragungspflicht des erstinstanzlichen Verfahrens eines i.R. seiner

    Der Senat hat bereits in zwei Entscheidungen (Senatsbeschlüsse vom 18. August 2011 - 10 UF 179/11 - JAmt 2012, 40 f. = ZKJ 2012, 28 f. = FamFR 2011, 472 = BeckRs 2011, 21941 = juris = FamRZ 2011, 1894 [Ls] und vom 20. Februar 2012 - 10 UF 23/12 - zur Veröffentlichung vorgesehen) betont, daß dem Beschwerdegericht im Rahmen der nunmehr eröffneten isolierten Anfechtung der auf einer Ermessensausübung beruhenden Kostenentscheidung nur eine eingeschränkte Überprüfung obliegt.
  • OLG Celle, 13.08.2014 - 10 UF 162/14

    Voraussetzungen der Auferlegung der Kosten des Vefahrens wegen von vornherein

    Im Ergebnis hat somit der Senat hier selbst unter eigener Ermessensausübung die Entscheidung über die Kosten zu treffen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 20. Februar 2012 - 10 UF 23/12 - juris = BeckRS 2012, 10484 = FamRZ 2012, 1324 [Ls]).
  • OLG Köln, 05.07.2017 - 10 WF 101/17

    Zulässigkeit des Abschlusses eines Vergleichs in einem Verfahren auf Entzug der

    Wegen dieses Ermessensnichtgebrauchs ist eine Aufhebung nicht zwingend; vielmehr kann der Senat eine eigene Ermessensentscheidung treffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.03.2011 - 3 Wx 13/11, FGPRax 2011, 207; OLG Celle, Beschl. v. 20.02.2012 - 10 UF 23/12, FamRZ 2012, 1324; OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.11.2012 - 4 WF 259/12, FamRZ 2013, 1922; OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.09.2015 - 3 Wx 119/15, FGPRax 2016, 47; Prütting/Helms, 3. Aufl. (2014), § 81 FamFG, Rn. 36).
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