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   OLG Brandenburg, 05.05.2008 - 10 UF 239/07   

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https://dejure.org/2008,17850
OLG Brandenburg, 05.05.2008 - 10 UF 239/07 (https://dejure.org/2008,17850)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.05.2008 - 10 UF 239/07 (https://dejure.org/2008,17850)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 10 UF 239/07 (https://dejure.org/2008,17850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung eines notariellen Ehevertrags mit geschlossener Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs; Recht auf Abschluss der Ehegatten anstatt des vom Gesetzgeber angeordneten Ausgleichs ihrer ehezeitlich erworbenen Versorgungsanrechte auf eine ihren ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 629 a Abs. 2; ; BGB § ... 139; ; BGB § 1374 Abs. 2; ; BGB § 1408 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1578 b; ; BGB § 1587 c Nr. 1; ; BGB § 1587 o; ; BGB § 1587 o Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1587 o Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1587 o Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines entschädigungslosen Verzichts auf Versorgungsausgleich

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines entschädigungslosen Verzichts auf Versorgungsausgleich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1993 - XII ZB 33/92

    Genehmigung eines Verzichts auf Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2008 - 10 UF 239/07
    So unterliegen vertragliche Vereinbarungen einerseits dem Beurkundungszwang (§ 1587 o Abs. 2 Satz 1 BGB) und dürfen andererseits keine Manipulationen zu Lasten der Versorgungsträger oder der Solidargemeinschaft aller Versicherten aufweisen, § 1587 o Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1994, 234/235).

    Es ist jedoch nicht der Sinn dieser Vorschrift, die Vertragsfreiheit der Ehegatten noch weiter einzuschränken, wenn die Erfüllung dieser Schutzfunktion gesichert ist (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1987, 471/473; FamRZ 1994, 234/236).

    Abgesehen von den Fällen, in denen der Verzicht im Hinblick auf Umstände erklärt wird, die im Rahmen des § 1587 c Nr. 1 BGB zu berücksichtigen sind, aber für sich gesehen die Annahme der groben Unbilligkeit nicht rechtfertigen (vgl. MünchKomm/Strobel, a.a.O.), kommt es - entsprechend dem sozialpolitischen Ziel des Versorgungsausgleichs - darauf an, ob es der Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht bedarf, um für den verzichtenden Ehegatten den Grundstock einer eigenständigen Versorgung für das Alter und den Fall der Erwerbsunfähigkeit zu legen (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1994, 234/236; MünchKomm/Strobel, a.a.O.).

  • BGH, 17.12.2003 - XII ZR 224/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2008 - 10 UF 239/07
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere Immobilienbesitz als eine geeignete Form der Altersvorsorge zu beurteilen ist (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2004, 370/374).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06

    Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.05.2008 - 10 UF 239/07
    Insoweit kommt es neben dem Substanzwert auf den so genannten good will an (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2008, 761/763).
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