Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.06.2012 - 10 UF 344/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13720
OLG Brandenburg, 12.06.2012 - 10 UF 344/11 (https://dejure.org/2012,13720)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2012 - 10 UF 344/11 (https://dejure.org/2012,13720)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 10 UF 344/11 (https://dejure.org/2012,13720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern bei Vorhandensein anderer leistungsfähiger Verwandter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 3
    Unterhaltspflicht eines Elternteils gegenüber minderjährigen Kindern bei Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Armer Vater - Reiche Mutter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Barunterhaltspflicht eines Elternteils kann bei gravierendem Ungleichgewicht zwischen den Einkünften der Elternteile entfallen

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Ausnahmefall der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt durch einen anderen leistungsfähigen Verwandten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1650
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06

    Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2012 - 10 UF 344/11
    Sogar das höchste genannte Einkommen von 2.700 EUR würde unter Beachtung von berufsbedingten Aufwendungen (vgl. dazu BGH FamRZ 2009, 314) zu einem anrechenbaren Nettoeinkommen von nur 1.650 EUR führen.
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89

    Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2012 - 10 UF 344/11
    Eine andere Regelung ist somit angezeigt, wenn die - auch fiktiven (MünchKomm,/Born, BGB, 5. Aufl., § 1603, Rz. 114) - Einkünfte der Eltern derart voneinander abweichen, dass die Inanspruchnahme des grundsätzlich barunterhaltspflichtigen Elternteils zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht führen würde (vgl. BGH, FamRZ 1991, 182; Palandt/Brudermüller, 71. Aufl., § 1606, Rz. 16; Johannsen/Henrich/Graba, Familienrecht, 5. Aufl., § 1606 BGB, Rz. 8).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2012 - 10 UF 344/11
    Im Hinblick auf die außerordentlich guten finanziellen Verhältnisse der Mutter hält es der Senat vorliegend für gerechtfertigt, dass die Unterhaltspflicht des Antragsgegners nicht nur in Höhe des angemessenen Selbstbehaltes (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1041 in einem Fall, in dem die Einkünfte der Eltern den angemessenen Selbstbehalt nicht bzw. nur um rd. 700 EUR übersteigen; Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rz. 394, 398), sondern vollständig entfällt (Senat, FamFR 2011, 176; vgl. auch Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rz. 434).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10

    Minderjährigenunterhalt: Zurechnung von fiktiven Einkommen des Schuldners bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.06.2012 - 10 UF 344/11
    Im Hinblick auf die außerordentlich guten finanziellen Verhältnisse der Mutter hält es der Senat vorliegend für gerechtfertigt, dass die Unterhaltspflicht des Antragsgegners nicht nur in Höhe des angemessenen Selbstbehaltes (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1041 in einem Fall, in dem die Einkünfte der Eltern den angemessenen Selbstbehalt nicht bzw. nur um rd. 700 EUR übersteigen; Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rz. 394, 398), sondern vollständig entfällt (Senat, FamFR 2011, 176; vgl. auch Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rz. 434).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht