Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.08.2005 - 10 UF 392/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7089
OLG Nürnberg, 23.08.2005 - 10 UF 392/05 (https://dejure.org/2005,7089)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.08.2005 - 10 UF 392/05 (https://dejure.org/2005,7089)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. August 2005 - 10 UF 392/05 (https://dejure.org/2005,7089)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs im Fall des ausgleichspflichtigen Beamten; Nebeneinander von Anwartschaften auf Beamtenversorgung und solchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Vorrangige Berücksichtigung der Versorgungsanwartschaften bei der ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 b Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587b Abs. 4
    Durchführung des Versorgungsausgleiches bei einem ausgleichspflichtigen Beamten, der neben seiner Anwartschaft auf Beamtenversorgung auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 490
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2005 - 10 UF 392/05
    Diese Paragraphen-Kette hat also zur Folge, dass auch bei vorliegender ünwirtschaftlichkeit auf Seiten des Ausgleichspflichtigen Anwartschaftsrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht über den durch § 1587 b Abs. 1 BGB festgelegten Umfang hinaus übertragen werden können (vgl. BGH in FamRZ 1981, 1051; 1986, 251; 90, 386).

    Der BGH (in FamRZ 1981, 1051, 1060) führt das Verbot in § 1581 o Abs. 1 S. 2 BGB darauf zurück, dass der Empfänger der Versorgungsanwartschaft einerseits vor Übervorteilung geschützt werden solle, andererseits aber der Rentenversicherungsträger vor Manipulationen zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft.

  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 36/86

    Versorgungsausgleich in einer gemischt-nationalen Ausländerehe

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.08.2005 - 10 UF 392/05
    Diese Paragraphen-Kette hat also zur Folge, dass auch bei vorliegender ünwirtschaftlichkeit auf Seiten des Ausgleichspflichtigen Anwartschaftsrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht über den durch § 1587 b Abs. 1 BGB festgelegten Umfang hinaus übertragen werden können (vgl. BGH in FamRZ 1981, 1051; 1986, 251; 90, 386).
  • OLG Brandenburg, 23.01.2008 - 9 WF 17/08

    Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung ausländischer Rentenanwartschaften durch

    Ob in seltenen Ausnahmefällen etwas anderes dann gelten kann, wenn eine Einholung der Auskünfte auf Grund der Verhältnisse in dem fremden Staat nahezu aussichtslos erscheint bzw. wenn nicht zu erwarten ist, dass der Berechtigte die ausländischen Anwartschaften je realisieren kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 151 = FamRB 2003, 180; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 677; OLG Nürnberg FamRZ 1999, 1203; Gutdeutsch FamRB 2003, 317 und 180; siehe auch noch Gutdeutsch FamRB 2006, 109, 110), kann hier dahinstehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht