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   OLG Brandenburg, 30.04.2003 - 10 UF 5/03   

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https://dejure.org/2003,3483
OLG Brandenburg, 30.04.2003 - 10 UF 5/03 (https://dejure.org/2003,3483)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2003 - 10 UF 5/03 (https://dejure.org/2003,3483)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2003 - 10 UF 5/03 (https://dejure.org/2003,3483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ; Wohl des Kindes; Bestellung eines Verfahrenspflegers ; Förderungsgrundsatz (Erziehung und Betreuung des Kindes); Bindung des Kindes an beide Elternteile und etwa vorhandene Geschwister; Wille des Kindes; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; FGG § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671; FGG § 50
    Nacheheliches Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungsrecht) der Eltern unter Berücksichtigung des Kindeswohls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1446
  • FamRZ 2003, 1953
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 25.06.1991 - 18 UF 12/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2003 - 10 UF 5/03
    Die Trennung von Geschwistern, die aneinander hängen, ist grundsätzlich zu vermeiden und nur bei Vorliegen besonders triftiger Ausnahmegründe zuzulassen (OLG Celle, FamRZ 1992, 465, 466; Johannsen/Henrich/Jaeger, a. a. O., § 1671, Rz. 74).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2003 - 10 UF 5/03
    Nach dem Kontinuitätsprinzip empfiehlt sich diejenige Sorgerechtsregelung, die die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse wahrt oder am wenigsten stört (BVerfG, FamRZ 1982, 1179, 1183; BGH, FamRZ 1985, 169).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2003 - 10 UF 5/03
    Nach dem Kontinuitätsprinzip empfiehlt sich diejenige Sorgerechtsregelung, die die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse wahrt oder am wenigsten stört (BVerfG, FamRZ 1982, 1179, 1183; BGH, FamRZ 1985, 169).
  • KG, 06.08.2009 - 13 UF 106/08

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen einer Übertragung des

    Bei der prognostischen Beurteilung dieser Frage sind die folgenden Gesichtspunkte bedeutsam, wobei die Gewichtung im konkreten Fall dem Gericht überlassen ist: Erziehungseignung, Förderkompetenz, Bindungstoleranz der Eltern, Bindungen des Kindes, Kontinuität und Kindeswille (BGH FamRZ 1985, 169; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2003, 1953 und FamRZ 2008, 1474).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2008 - 9 UF 213/07

    Aufenthaltsbestimmungsrecht getrennt lebender Eltern beim gemeinsamen Sorgerecht

    Es gilt der Grundsatz, dass - wenn die Eltern lediglich einen Antrag auf Übertragung nur eines Teils der elterlichen Sorge stellen - eine Entscheidung auch nur insoweit erforderlich ist; im Übrigen soll es bei der gemeinschaftlichen elterlichen Sorge bleiben, wenn nicht Gründe des Kindeswohls eine Entscheidung nach § 1666 BGB erfordern (Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rz. 18; Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1671, Rz. 4 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1953).

    Unzureichend berücksichtigt hat das Amtsgericht allerdings, dass bei einer Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Wille von noch nicht 8 Jahre alten Kindern regelmäßig nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein kann und wonach es weiter die Trennung von Geschwistern grundsätzlich zu vermeiden gilt und nur bei Vorliegen besonderer triftiger Ausnahmegründe die Trennung zuzulassen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1953 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1857; vgl. auch: BVerfG, FamRZ 2001, 1057).

  • OLG Brandenburg, 06.05.2016 - 10 UF 117/15

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen für die Übertragung des alleinigen

    Diese Anträge deuten auf fehlende Kooperationsbereitschaft beider Eltern hin (vgl. Senat, Beschluss vom 29.10.2009 - 10 UF 93/09, BeckRS 2009, 86066; Beschluss vom 30.4.2003 - 10 UF 5/03, BeckRS 2003, 06697; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 22.3.2012 - 3 UF 8/12, BeckRS 2012, 08554), so dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich des Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich erscheint.
  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 9 UF 191/07

    Anspruch eines Elternteils auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein

    Im Übrigen soll es - jedenfalls vorläufig - bei der gemeinsamen elterlichen Sorge bleiben (vgl. Johannsen/Henrich/Jäger, Eherecht, 3. Auflage, § 1671, Rz. 18; Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Auflage, § 1671, Rz. 4 f; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1953).

    Bei der prognostischen Beurteilung sind die folgenden Gesichtspunkte bedeutsam, wobei die Gewichtung im konkreten Fall dem Gericht überlassen ist: Förderungsgrundsatz und Erziehungseignung, Bindungstoleranz der Eltern, Bindungen des Kindes, Kontinuitätsgrundsatz und Kindeswille (Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2003, 1953).

  • OLG Brandenburg, 24.02.2012 - 10 UF 360/11

    Sorgerechtsverfahren: Erforderlichkeit eines Sorgerechtsentzugs bei gravierenden

    Dabei geht der Senat von dem bereits dargestellten Grundsatz aus, dass beim Fehlen der Kooperationsbereitschaft und/oder -fähigkeit sowie eines tragfähigen Grundkonsenses der Eltern in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge die Nachteile oder Risiken für das Wohl des Kindes, das vom zu erwartenden Streit oder von den Konflikten der Eltern über die einzelnen Sorgerechtsangelegenheiten mitbetroffen, wenn nicht gar in den Streit hinein gezogen werden wird, so groß sind, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge - ganz oder teilweise - im Interesse des Kindeswohls erforderlich ist (vgl. hierzu Senat, FamRZ 2003, 1953; Johannsen/ Henrich/Jaeger, a.a.O., § 1671, Rn. 38 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 06.05.2016 - 10 UF 7/16

    Bestehen eines allgemeinen Vorrangs des weniger oder überhaupt nicht

    Diese Anträge deuten auf fehlende Kooperationsbereitschaft beider Eltern hin (vgl. Senat, Beschluss vom 29.10.2009 - 10 UF 93/09 , BeckRS 2009, 86066; Beschluss vom 30.4.2003 - 10 UF 5/03 , BeckRS 2003, 06697; OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 22.3.2012 - 3 UF 8/12 , BeckRS 2012, 08554; s. a. Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1671 Rn. 37), so dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich des Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts unter Berücksichtigung des Kindeswohls erforderlich erscheint.
  • OLG Brandenburg, 22.10.2009 - 9 WF 261/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts von der

    Bei einem jüngeren Kind ist der erklärte Kindeswille nicht als allein ausreichendes Indiz für die Stärke der emotionalen Bindung zu dem betreffenden Elternteil anzusehen, es ist vielmehr auf Grund anderer Anzeichen und Umstände die Autonomie der Willensbildung zu überprüfen (Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 4. Aufl., § 1671 Rz 78 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1953 ff.; Senat, FamRZ 2008, 1472; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 1857).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2015 - 10 UF 3/15

    Sorgerechtsübertragung auf anderen Elternteil

    Jedenfalls mit Vollendung des zwölften Lebensjahres eines Kindes bildet der Kindeswille eine relativ zuverlässige Entscheidungsgrundlage (vgl. Senat, FamRZ 2003, 1953; Johannsen/Henrich/Jaeger, a.a.O., § 1671 Rn. 81 m.w.N.), die aber die Untersuchung und Gewichtung der übrigen Kindeswohlkriterien nicht ausschließt, sodass der geäußerte Wille J...s nicht den Ausschlag geben kann.
  • OLG Brandenburg, 08.02.2013 - 3 UF 11/13

    Elterliche Sorge: Einstweilige Anordnung zur Regelung des

    Gleiches gilt für den vom Amtsgericht zur Begründung seiner Entscheidung besonders hervorgehobenen Gesichtspunkt der Bindung der beiden Jungen an die älteren Halbschwestern (vgl. dazu OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, BeckRS 2008, 14339; FamRZ 2003, 1953; OLG Celle, FamRZ 1992, 465, 466; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 184).

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Kindeswille regelmäßig erst ab Vollendung des 12. Lebensjahres eine relativ zuverlässige Entscheidungsgrundlage darstellt (OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, FamRZ 2003, 1953, 1954; Jaeger in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Aufl., § 1671 BGB Rn. 81).

  • OLG Brandenburg, 04.04.2008 - 10 UF 235/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

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  • OLG Brandenburg, 22.06.2012 - 10 UF 42/12

    Elterliche Sorge bei Getrenntleben der Eltern: Kriterien für die Übertragung des

  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 9 UF 2/09

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die

  • OLG Brandenburg, 06.09.2011 - 10 UF 74/10

    Elterliche Sorge: Übertragung von Teilbereichen des Sorgerechts auf einen

  • OLG Brandenburg, 08.08.2019 - 9 UF 107/19

    Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge wegen tiefgreifender Konflikte

  • OLG Brandenburg, 18.10.2010 - 9 UF 20/10

    Aufenthaltsbestimmungsrecht: Kriterien für die Übertragung auf einen Elternteil

  • KG, 22.09.2006 - 25 UF 21/06

    Gemeinsame elterliche Sorge bei getrennt lebenden Eltern: Voraussetzungen der

  • OLG Brandenburg, 12.03.2015 - 9 UF 20/14

    Elterliche Sorge: Kriterien für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • OLG Brandenburg, 12.07.2021 - 9 UF 117/21

    Antrag eines Elternteils auf Übertragung des Sorgerechts Aufhebung einer

  • AG Bitterfeld-Wolfen, 16.04.2015 - 8 F 402/14

    Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind: Übertragung der gemeinsamen

  • OLG Brandenburg, 22.03.2012 - 3 UF 8/12

    Kindschaftsrecht: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

  • OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 9 UF 45/10

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei bestehender

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