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   OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07   

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https://dejure.org/2007,12149
OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07 (https://dejure.org/2007,12149)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2007 - 10 UF 51/07 (https://dejure.org/2007,12149)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 10 UF 51/07 (https://dejure.org/2007,12149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang des bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspuchs eines Auszubildenen auf das Land bei Zahlung des Ausbildungsunterhalts im Wege der Vorausleistung; Auswirkungen der Gewährung von BaföG-Leistungen im Wege der Vorausleistung auf die Anrechnung als ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 1602 Abs. 1; ; BGB § 1610 Abs. 2; ; BAföG § 37; ; BAföG § 37 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Ausbildungsunterhalt bei Studienabbruch des Kindes innerhalb der Orientierungsphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07
    Grund für die Modifizierung war, dass ein zunehmend geändertes Verhalten der Studienberechtigten festzustellen ist, die sich durch eine praktische Berufsausbildung zunächst eine sichere Lebensgrundlage schaffen, ohne damit ein anschließendes Studium von vornherein auszuschließen zu wollen (vgl. hierzu FamRZ 2006, 1100 und FamRZ 1995, 416 f).

    Es reicht aus, wenn der Wille zur Weiterbildung und Studienaufnahme erst während oder auch nach Beendigung der Lehre gefasst wird (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100 und FamRZ 1990, 149).

    Es entspricht gerade der Eigenart des Bildungswegs Abitur-Lehre-Studium, dass die praktische Ausbildung zunächst aufgenommen wird, ohne dass sich der Studienberechtigte bereits endgültig schlüssig ist oder schlüssig sein muss, ob er es bei dieser Ausbildung bewenden lassen soll oder nach deren Abschluss noch ein (Aufbau-) Studium anschließt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100 und FamRZ 1989, 853).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH reicht es in einem Abitur-Lehre-Studium-Fall - um den es sich entgegen der Auffassung des Beklagten vorliegend handelt - aus, wenn der Wille zur Studienaufnahme erst während oder auch nach Beendigung der Lehre gefasst wird (vgl. hierzu etwa BGH, FamRZ 2006, 1100 und FamRZ 1990, 149).

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 83/88

    Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bei Verzögerung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07
    Es reicht aus, wenn der Wille zur Weiterbildung und Studienaufnahme erst während oder auch nach Beendigung der Lehre gefasst wird (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100 und FamRZ 1990, 149).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH reicht es in einem Abitur-Lehre-Studium-Fall - um den es sich entgegen der Auffassung des Beklagten vorliegend handelt - aus, wenn der Wille zur Studienaufnahme erst während oder auch nach Beendigung der Lehre gefasst wird (vgl. hierzu etwa BGH, FamRZ 2006, 1100 und FamRZ 1990, 149).

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07
    Es entspricht gerade der Eigenart des Bildungswegs Abitur-Lehre-Studium, dass die praktische Ausbildung zunächst aufgenommen wird, ohne dass sich der Studienberechtigte bereits endgültig schlüssig ist oder schlüssig sein muss, ob er es bei dieser Ausbildung bewenden lassen soll oder nach deren Abschluss noch ein (Aufbau-) Studium anschließt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2006, 1100 und FamRZ 1989, 853).
  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 30/84

    Anrechnung von darlehnsweise gewährten Leistungen nach dem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07
    Vorausleistungen werden nur subsidiär gewährt und können nach ihrem Übergang gemäß § 37 BAföG von dem Unterhaltspflichtigen zurückgefordert werden (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1985, 916 f).
  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 18/92

    Kein Zusammenhang zwischen Lehre zum Industriekaufmann und Studium des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07
    Ferner müssen die praktische Ausbildung und das Studium derselben Berufssparte angehören oder jedenfalls so zusammenhängen, dass das eine für das andere eine fachliche Ergänzung, Weiterführung oder Vertiefung bedeutet oder dass die praktische Ausbildung eine sinnvolle Vorbereitung auf das Studium darstellt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1993, 1057 und FamRZ 1989, 842).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 59/88

    Selbstbehalt des erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07
    Ferner müssen die praktische Ausbildung und das Studium derselben Berufssparte angehören oder jedenfalls so zusammenhängen, dass das eine für das andere eine fachliche Ergänzung, Weiterführung oder Vertiefung bedeutet oder dass die praktische Ausbildung eine sinnvolle Vorbereitung auf das Studium darstellt (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1993, 1057 und FamRZ 1989, 842).
  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07
    Grund für die Modifizierung war, dass ein zunehmend geändertes Verhalten der Studienberechtigten festzustellen ist, die sich durch eine praktische Berufsausbildung zunächst eine sichere Lebensgrundlage schaffen, ohne damit ein anschließendes Studium von vornherein auszuschließen zu wollen (vgl. hierzu FamRZ 2006, 1100 und FamRZ 1995, 416 f).
  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 174/90

    Keine angemessene Vorbildung zum Beruf bei zweijährigem Wehrdienst eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07
    Zudem ist aufgrund der vielfältigen Berührungspunkte - wie sie sich u. a. aus dem vorgelegten Studienführer der Fachhochschule ergeben - die Ausbildung von S... zum IT-Systemkaufmann als eine sinnvolle und nützliche Vorbereitung auf das Studium der Medieninformatik zu beurteilen (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, FamRZ 1992, 170/172).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10

    Zum Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für den Master-Studiengang bei zuvor

    Im Rahmen des damaligen Berufungsverfahrens - 10 UF 51/07 - hat der Senat durch Urteil vom 10.7.2007 einen Anspruch von S... gegen den Vater auf Ausbildungsunterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB bejaht.
  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07

    Ausbildungsunterhalt nach Studienabbruch - Einheitliche Ausbildung bei Studium

    Denn diese besteht unabhängig davon, ob die Beklagte von einer Lehre in die andere wechselt und dann studiert oder, wie geschehen, zunächst ein Studium abbricht und dann in den Ausbildungsweg Lehre - Studium eintritt (vgl. dazu auch Senat, FuR 2007, 570 ff.).
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