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   OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15   

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OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15 (https://dejure.org/2017,26574)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.03.2017 - 10 UF 54/15 (https://dejure.org/2017,26574)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. März 2017 - 10 UF 54/15 (https://dejure.org/2017,26574)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 104
    Anforderungen an die Feststellung der Ehegeschäftsfähigkeit und der Geschäftsfähigkeit der Ehegatten beim Abschluss eines Ehevertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 104
    Anforderungen an die Feststellung der Ehegeschäftsfähigkeit und der Geschäftsfähigkeit der Ehegatten beim Abschluss eines Ehevertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1747
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 11.02.2016 - 10 UF 77/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich geringfügiger Anrechte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
    Dem steht die Beurteilung des Sachverständigen Dr. S... in dem Gutachten vom 20.12.2015 im Parallelverfahren 10 UF 77/14 nicht entgegen.

    Dem steht das von dem Sachverständigen Dr. S... im Parallelverfahren 10 UF 77/14 erstellte Gutachten vom 20.12.2015, wonach der Antragsgegner weder verfahrensfähig noch geschäftsfähig sei (Bl. 671, 10 UF 77/14), nicht entgegen.

    Zudem räumt der Sachverständige Dr. S... selbst ein, dass eine Diskrepanz zwischen der von ihm festgestellten Beeinträchtigung der Geschäftsfähigkeit und der Tatsache, dass der Antragsgegner im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, bestehe (Bl. 679, 10 UF 77/14).

    Der Sachverständige Dr. S... hat auch selbst, insoweit in Übereinstimmung mit dem Sachverständigen Ku..., die Ansicht geäußert, dass der Antragsgegner in der Lage sei, mit einer zur Schau getragenen Fassade sich so zu verhalten, dass er hierdurch für ihn wesentliche Vorteile erlange (Bl. 671, 10 UF 77/14).

    Im Übrigen hat auch der Betreuer des Antragsgegners das Gutachten des Sachverständigen S... scharf kritisiert und mitgeteilt, seiner Auffassung nach sei der Antragsgegner sehr wohl geschäftsfähig und auch zu einer vernünftigen freien Willensentscheidung in der Lage (Bl. 698, 10 UF 77/14).

    Den übrigen Vortrag der Antragstellerin hat der Antragsgegner lediglich in dem Parallelverfahren 10 UF 77/14 bestritten, das dem Sachverständigen nicht vorlag.

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
    Erforderlich ist dabei eine Gesamtwürdigung, die auf die individuellen Verhältnisse bei Abschluss der Vereinbarung abstellt (BGH, FamRZ 2008, 2011 Rn. 10).

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich nunmehr - im Zeitpunkt des Scheiterns der Lebensgemeinschaft - aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolge eine evident einseitige Lastenverteilung ergibt, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten unzumutbar ist (BGH, FamRZ 2008, 2011 Rn. 11).

  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
    Auch wenn der Versorgungsausgleich zum Kernbereich der Scheidungsfolgen zählt, reicht auch eine etwaige Unausgewogenheit des Vertragsinhalts für die Annahme der Sittenwidrigkeit nicht aus (BGH, FamRZ 2013, 195 Rn. 24).

    Sittenwidrig ist die Vereinbarung erst dann, wenn sie erkennbar einseitig auf die Benachteiligung eines Ehegatten abzielt (BGH, FamRZ 2013, 195 Rn. 22).

  • BayObLG, 24.04.1996 - 1Z BR 80/96

    Voraussetzungen der Ehegeschäftsfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
    Trotz erheblicher Zweifel an der Geschäftsfähigkeit kann eine partielle Geschäftsfähigkeit für die Eheschließung gegeben sein (BVerfG, NJW 2003, 1383; BayObLG, Beschluss vom 24.4.1996 - 1Z BR 80/96, BeckRS 1996, 03646; Beschluss vom 14.11.2002, 1Z BR 118/02, BeckRS 2002, 30293337).

    Es muss deshalb im Einzelfall geprüft werden, ob sich die Beeinträchtigung der Geistestätigkeit auch auf die Ehe erstreckt und ob der Ehewillige insoweit die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt und zur freien Willensentscheidung in der Lage ist, mag diese Einsichtsfähigkeit auch für andere Rechtsgeschäfte fehlen (BayObLG, Beschluss vom 24.4.1996 - 1Z BR 80/96, BeckRS 1996, 03646, Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 7.7.2010 -13 UF 55/09, Rn. 13, juris).

  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 318/11

    Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ausübungskontrolle in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
    Jedenfalls ist in einem solchen Fall von der Wirksamkeit des Verzichts auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs auszugehen (BGH, NZFam 2014, 1132).
  • OLG Hamm, 06.06.2005 - 4 UF 187/04

    Ehevertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
    Sie hatte die Fortführung der Ehe von dem Abschluss des Ehevertrages abhängig gemacht, was nicht als sittenwidrige Ausnutzung einer Machtposition anzusehen ist (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2005, 4392).
  • BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
    Da beide Ehegatten schon Rentner waren und seit der Eheschließung Renten in einer das Existenzminimum übersteigenden Höhe beziehen, kann vorliegend auch nicht angenommen werden, der Ausschluss des Versorgungsausgleichs sei etwa deshalb sittenwidrig, weil er in Kenntnis des Umstands vereinbart worden ist, der andere Teil werde nicht in der Lage sein, eine eigene Altersversorgung aufzubauen, und demgemäß Gefahr besteht, dass er später zum Sozialfall wird (vgl. dazu BGH, NJW 1997, 126, 127; Bachmann u. a., Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, hrsg. von der Deutschen Rentenversicherung Bund, 12. Aufl., § 8 VersAusglG Anm. 2.1, S. 188).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2010 - 13 UF 55/09

    Aufhebung der Ehe wegen Geschäftsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
    Es muss deshalb im Einzelfall geprüft werden, ob sich die Beeinträchtigung der Geistestätigkeit auch auf die Ehe erstreckt und ob der Ehewillige insoweit die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt und zur freien Willensentscheidung in der Lage ist, mag diese Einsichtsfähigkeit auch für andere Rechtsgeschäfte fehlen (BayObLG, Beschluss vom 24.4.1996 - 1Z BR 80/96, BeckRS 1996, 03646, Rn. 7; OLG Brandenburg, Urteil vom 7.7.2010 -13 UF 55/09, Rn. 13, juris).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZR 99/10

    Eheaufhebungsverfahren auf Antrag der Verwaltungsbehörde: Gerichtliche Prüfung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
    Selbst bei einer partiellen Geschäftsunfähigkeit kann der Betroffene für die Eingehung einer Ehe geschäftsfähig bleiben, wenn er insoweit zu der notwendigen Einsicht und freien Willensbestimmung fähig ist (sog. Ehegeschäftsfähigkeit; BVerfG, NJW 2003, 1382; BGH, Beschluss vom 11.4.2012 - XII ZR 99/10, BeckRS 2012, 09228, Rn. 10).
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.03.2017 - 10 UF 54/15
    Nach § 104 Nr. 2 BGB sind für die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit nicht so sehr die Fähigkeiten des Verstandes ausschlaggebend, als die Freiheit des Willensentschlusses (BGH, NJW 1970, 1680).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1995 - 4 U 169/94

    Willenbestimmungsfähigkeit; Intellektuelle Fähigkeit; IQ; Einbruch; Besondere

  • OLG Hamm, 12.06.1989 - 4 UF 221/88

    Bestandskraft einer Scheidung ohne persönliche Anhörung des Ehegatten; Beachtung

  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02

    Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvL 14/02

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von BGB § 1304

  • OLG Brandenburg, 14.01.2019 - 9 UF 209/18

    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

    Bei der Kontrolle eines vereinbarten Ausschlusses des Versorgungsausgleichs hat sich das Familiengericht daher zurückzuhalten, um die Vertragsfreiheit der Eheleute zur Geltung kommen zu lassen (BGH, FamRZ 2014, 1179; Brandenburgisches OLG FamRZ 2017, 1747, Brandenburgisches OLG v. 03. Juli 2014 - 13 UF 245/13).

    Und selbst wenn der Antragsteller im Übrigen tatsächlich die Fortführung der Ehe von dem Abschluss des Ehevertrages abhängig gemacht hätte, wäre dies nicht als sittenwidrige Ausnutzung einer Machtposition anzusehen (vgl. Brandenburgisches OLG FamRZ 2017, 1747; OLG Hamm, NJOZ 2005, 4392).

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