Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.04.2003 - 10 UF 77/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde gegen einen Festsetzungsbeschluss im vereinfachten Verfahren; Anforderungen an die Darlegung des Einwands eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit; Verwendungen von Vordrucken über Einwendungen gegen den Antrag auf ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 648 Abs. 1; ; ZPO § 648 Abs. 2; ; ZPO § 648 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 652; ; ZPO § 652 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 64; ZPO § 652
Belegzwang bei Antrag über eingeschränkte und fehlende Leistungsfähigkeit zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 17.01.2003 - 2 FH 44/02
- OLG Brandenburg, 15.03.2003 - 10 UF 77/03
- OLG Brandenburg, 15.04.2003 - 10 UF 77/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 273
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 21.11.2005 - 16 UF 4/05
Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Erstmalige Rüge der Unzulässigkeit des …
Für die Zeiträume, in denen diese Voraussetzung nicht vorliegt, ist das vereinfachte Verfahren unzulässig (…vgl. Zöller-Philippi, 25. Aufl., § 645 Rdn. 1;a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2004, 273 ). - KG, 21.11.2005 - 16 WF 198/05
Zur Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren bei gemeinsamem Haushalt
Für die Zeiträume, in denen diese Voraussetzung nicht vorliegt, ist das vereinfachte Verfahren unzulässig (…vgl. Zöller-Philippi, 25. Aufl., § 645 Rdn. 1;a.A. OLG Brandenburg FamRZ 2004, 273 ).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 15.03.2003 - 10 UF 77/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 17.01.2003 - 2 FH 44/02
- OLG Brandenburg, 15.03.2003 - 10 UF 77/03
- OLG Brandenburg, 15.04.2003 - 10 UF 77/03
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 20.10.2003 - 11 WF 2581/03
Leistungsunfähigkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt: Wirksames Vorbringen im …
Der Gesetzeswortlaut legt eindeutig und zwingend fest, dass der Einwand der Antragsgegnerin nur dann berücksichtigt werden kann, wenn gleichzeitig der eingeführte Vordruck ausgefüllt vorgelegt wird (vgl. für die Rspr. zuletzt: OLG Suttgart, JAmt 2003, 212 sowie Brandburg. Oberlandesgericht Beschluss vom 15.3.03, Az. 10 UF 77/03 und für die Literatur: Borth in Musielak, ZPO, 3. Auflage, Rdnr. 7 zu § 648).