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   OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 8/05   

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https://dejure.org/2006,14162
OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 8/05 (https://dejure.org/2006,14162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2006 - 10 UF 8/05 (https://dejure.org/2006,14162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2006 - 10 UF 8/05 (https://dejure.org/2006,14162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung eines Ausgleichs von Versorgungsanwartschaften ; Zulässigkeit eines verzichts auf den Versorgungsunterhalt

  • OLG Brandenburg PDF
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.11.1993 - XII ZB 33/92

    Genehmigung eines Verzichts auf Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 8/05
    Es ist jedoch nicht Sinn der Vorschrift, die Vertragsfreiheit der Ehegatten noch weiter einzuschränken, wenn die Erfüllung dieser Schutzfunktion gesichert ist (vgl. BGH, FamRZ 1994, 234 ff, 235/236).

    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich weiterhin, dass ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht, soweit die gesetzlichen Versagungsgründe und der dargelegte Schutzzweck der Norm nicht eingreifen (vgl. BGH, FamRZ 1994, 234 ff., 235/236; KG, FamRZ 2000, 1157 ff., 1158).

  • KG, 15.11.1999 - 13 UF 5381/99

    Famliengerichtliche Genehmigung einer Scheidungsvereinbarung über den Ausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 8/05
    Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich weiterhin, dass ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht, soweit die gesetzlichen Versagungsgründe und der dargelegte Schutzzweck der Norm nicht eingreifen (vgl. BGH, FamRZ 1994, 234 ff., 235/236; KG, FamRZ 2000, 1157 ff., 1158).
  • BGH, 24.03.1982 - IVb ZB 530/80

    Entscheidung über Versorgungsausgleich bei Vorliegen einer Vereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 8/05
    In derartigen Fällen kann die hierin liegende persönliche Wertung des Ehegatten billigenswert sein, zumal der Härteregelung des Gesetzes der Rechtsgedanke zugrunde liegt, dass die strikte Durchführung des Versorgungsausgleiches im Einzelfall Gesichtspunkten der Billigkeit zu weichen hat (vgl. BGH, NJW 1982, 1464 ff, 1466).
  • OLG Oldenburg, 05.10.1994 - 12 UF 76/94

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs; Verzicht auf nachehelichen Unterhalt; Erwerb

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 8/05
    Auch ein ausgleichsloser Verzicht steht der familiengerichtlichen Genehmigung dann nicht entgegen, wenn die Angemessenheitsprüfung zu dem Ergebnis führt, dass der Ausgleichsberechtigte auf den ihm an sich zustehenden Zuwachs an Versorgungsanrechten nicht angewiesen ist, etwa im Falle beiderseitiger Berufstätigkeit (vgl. KG, a.a.O.; OLG Oldenburg, FamRZ 1995, 744; Palandt/Brudermüller, BGB, 65. Aufl., § 1587 o, Rz. 14).
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2006 - 10 UF 8/05
    Durch das außerdem als dritte Schranke eingeführte Erfordernis einer gerichtlichen Genehmigung, § 1587 o Abs. 2 Satz 3 und 4 BGB, soll nach den im Gesetzgebungsverfahren hervorgetretenen Absichten (vgl. dazu BVerfG, NJW 1982, 2365) verhindert werden, dass der sozial schwächere Ehegatte bei einer Vereinbarung unter dem Druck der Scheidungssituation übervorteilt wird.
  • OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 9 UF 166/07

    Versorgungsausgleich: Anspruch auf gerichtliche Genehmigung bei wechselseitigem

    Auch ein ausgleichsloser Verzicht steht der familiengerichtlichen Genehmigung dann nicht entgegen, wenn die Angemessenheitsprüfung zu dem Ergebnis führt, dass der Ausgleichsberechtigte auf den ihm an sich zustehenden Zuwachs an Versorgungsanrechten nicht angewiesen ist, etwa im Falle beiderseitiger Berufstätigkeit (KG, FamRZ 2000, 1157 ff.; Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Aufl., § 1587o Rz. 14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. November 2006, Az.: 10 UF 8/05; zitiert nach Juris).
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