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   VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95   

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VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95 (https://dejure.org/1996,2036)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95 (https://dejure.org/1996,2036)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - 10 UZ 3881/95 (https://dejure.org/1996,2036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 78 Abs 3 Nr 2 AsylVfG, § 86 VwGO, § 98 VwGO
    Abgrenzung der Beweismittel "sachverständiger Zeuge" und "Sachverständiger"; Zulassung der Divergenzberufung im Asylstreitverfahren: Kammerentscheidung bzw Senatsentscheidung des BVerfG; Beiziehung von Sachverständigen - Sachkenntnis des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung eines Sachverständigen von einem sachverständigen Zeugen; Vernehmung eines sachverständigen Zeugen als Element der Gewährung rechtlichen Gehörs; Wertung von Kammerentscheidungen eines Senats des Bundesverfassungsgerichts als Entscheidungen des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 97
  • DVBl 1996, 763 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95
    Im Hinblick auf die vom Kläger weiter vorgetragenen Zulassungsgründe, auf deren Vorliegen es nicht mehr ankommt, ist in bezug auf die wegen der Ablehnung eines vom Kläger gestellten Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens behauptete Divergenz gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG zu Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 (InfAuslR 1992, 63) und vom 30. November 1993 (BayVBl. 1994, 143) darauf hinzuweisen, daß es bereits fraglich ist, ob eine Divergenz zu Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts nur in Betracht kommen kann, soweit von darin wiedergegebenen Rechtsgrundsätzen abgewichen wird, die auf in Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Rechtsgrundsätzen beruhen (dies voraussetzend Hess. VGH, Beschluß vom 21.09.1993 - 12 UZ 2554/93 -).

    In der Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 1993 - 2 BvR 594/93 -, a.a.O., wird aber tatsächlich auch nur "die Erwägung des Gerichts, ihm stehe ein Ermessen für die Frage der Einholung von Gutachten zu" als nicht den Anforderungen des einfachen Verfahrensrechts entsprechend angesehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1995 - A 12 S 2328/95

    Ablehnung eines Beweisantrages im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95
    Hält es die Zuziehung eines Sachverständigen deshalb nicht für erforderlich, weil es sich selbst durch das Studium von Erkenntnismitteln, die in anderen Verfahren eingeholt oder allgemein zugänglichen Quellen entnommen oder die im Wege des Urkundsbeweises in das Verfahren eingeführt worden sind, sachkundig gemacht hat, muß es allerdings offenlegen, woraus es diese Sachkunde bezieht und die Erkenntnisquellen benennen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 10.09.1995 - A 12 S 2328/95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95
    Kennzeichnend für den sachverständigen Zeugen ist, daß er unersetzbar ist, da er (nur) von ihm selbst wahrgenommene Tatsachen bekundet, während ein Sachverständiger in der Regel gegen einen anderen gleichermaßen Sachkundigen ausgetauscht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.02.1985 - BVerwG 8 C 15.84 -).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95
    Ob die eigene Sachkenntnis des Gerichts ausreicht, hat es nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 15.04.1980 - 2 BvR 827/79 - BVerfGE 54, 87, 92).
  • BVerfG, 28.02.1991 - 2 BvR 86/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fortdauer von Untersuchungshaft

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95
    Sie ist insoweit ebenso das Bundesverfassungsgericht wie sonst der Senat mit der Folge, daß ihren Entscheidungen abgesehen von der in § 93 c Abs. 1 Satz 3 BVerfGG gesetzlich vorgesehenen Ausnahme auch die Bindungswirkung des § 31 Abs. 1 BVerfGG zukommt (vgl. Ulsamer in: Mainz-Schmidt-Bleibtreu-Klein-Ulsamer, BVerfGG, § 15 a Rdnr. 4 u. 10; Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., S. 307; BVerfGG, Beschluß vom 28.02.1991 - 2 BvR 86/91 -, NJW 1991, 2821).
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1245/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung in bezug auf

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95
    Im Hinblick auf die vom Kläger weiter vorgetragenen Zulassungsgründe, auf deren Vorliegen es nicht mehr ankommt, ist in bezug auf die wegen der Ablehnung eines vom Kläger gestellten Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens behauptete Divergenz gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG zu Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 (InfAuslR 1992, 63) und vom 30. November 1993 (BayVBl. 1994, 143) darauf hinzuweisen, daß es bereits fraglich ist, ob eine Divergenz zu Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts nur in Betracht kommen kann, soweit von darin wiedergegebenen Rechtsgrundsätzen abgewichen wird, die auf in Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Rechtsgrundsätzen beruhen (dies voraussetzend Hess. VGH, Beschluß vom 21.09.1993 - 12 UZ 2554/93 -).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95
    Der Substantiierungspflicht eines Zeugenbeweisantrags ist dann genügt, wenn im einzelnen dargelegt worden ist, welche Bekundungen über konkrete Wahrnehmungen von dem Zeugen zu erwarten sind, so daß das Gericht in die Lage versetzt wird, die Tauglichkeit des Beweismittels zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.02.1983 - 9 C 598.82 - EZAR 630 Nr. 5).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Wahrunterstellung einer anspruchstützenden

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95
    Das Gericht darf danach von der Erhebung von Beweisen nicht aus Gründen absehen, die im Prozeßrecht keine Stütze mehr finden (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94 -).
  • VGH Hessen, 28.02.1994 - 12 UZ 2554/93

    Zur Zulassung der Divergenzberufung im Asylstreitverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95
    Im Hinblick auf die vom Kläger weiter vorgetragenen Zulassungsgründe, auf deren Vorliegen es nicht mehr ankommt, ist in bezug auf die wegen der Ablehnung eines vom Kläger gestellten Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens behauptete Divergenz gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG zu Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 (InfAuslR 1992, 63) und vom 30. November 1993 (BayVBl. 1994, 143) darauf hinzuweisen, daß es bereits fraglich ist, ob eine Divergenz zu Kammerbeschlüssen des Bundesverfassungsgerichts nur in Betracht kommen kann, soweit von darin wiedergegebenen Rechtsgrundsätzen abgewichen wird, die auf in Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Rechtsgrundsätzen beruhen (dies voraussetzend Hess. VGH, Beschluß vom 21.09.1993 - 12 UZ 2554/93 -).
  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 643/77
    Auszug aus VGH Hessen, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95
    Soweit zur Begründung dieser Auffassung auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1980 (BVerfGE 53, 336, 348) Bezug genommen wird, wird dabei verkannt, daß diese Entscheidung zu einem Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde nach § 93 a Abs. 3 BVerfGG a.F. ergangen ist und die Vorprüfungsausschüsse durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Deutschen Richtergesetzes vom 12.12.1995 (BGBl. I S. 2226) im Zusammenhang mit der Erweiterung der Entscheidungskompetenz der bisherigen Richterausschüsse auf stattgebende Entscheidungen über offensichtlich begründete Verfassungsbeschwerden und der Gleichstellung dieser Beschlüsse mit Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. § 93 b Abs. 2 Satz 2 BVerfGG in der Fassung vom 12.12.1985) durch Kammern ersetzt worden sind.
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Ferner ist es gerade die Aufgabe des Sachverständigen, (sachverständige) "Wertungen" vorzunehmen und gegebenenfalls auch "subjektive Einschätzungen" aufgrund besonderer Sachkunde - im Asylverfahren typischerweise zur Vorbereitung und Fundierung einer vom Gericht selbst anzustellenden Gefahrenprognose - abzugeben; das kann auch bei einem sachverständigen Zeugen in Betracht kommen, der sein Wissen von bestimmten vergangenen Tatsachen oder Zuständen bekundet, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war und die er nur kraft dieser besonderen Sachkunde ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wahrgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38, 42; ebenso BVerfG, Kammer-Beschluß vom 5. September 1991 - 2 BvR 1084/90 - ; VGH Kassel, Beschluß vom 17. Januar 1996 - 10 UZ 3881/95 - InfAuslR 1996, 186).
  • VGH Hessen, 18.07.1996 - 3 UZ 2626/94

    Fristsetzung zur Darlegung der anspruchsbegründenden Tatsachen nach VwGO § 87b

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. November 1993 (a.a.O.) ausgeführt hat, "die Erwägung des Gerichts, ihm stehe ein Ermessen für die Frage der Einholung von Gutachten zu, trägt nur die Ablehnung der Einholung von weiteren Gutachten", sollte damit allerdings nicht gesagt werden, daß das Gericht in Fällen der erstmaligen Einholung eines Sachverständigengutachten ohne Ausnahme zu dessen Einholung verpflichtet wäre (vgl. Hess. VGH, B. v. 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95 - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, B. v. 10.09.1995 - A 12 S 2328/95 - AuAS 96, 10; B. v. 13.12.1994 - A 13 S 2638/94 -, AuAS 95, 56).

    Sofern das Gericht sich selbst durch das Studium von Auskünften, Gutachten und Stellungnahmen kundig gemacht hat, kann es entsprechende Beweisanträge zurückweisen, muß dann allerdings offenlegen, woraus es seine Sachkunde bezieht (BVerfG, B. v. 18.06.1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349 (353); BVerwG, B. v. 02.04.1991, - 3 B 133/90 - NJW 1992, 588; VGH Mannheim, B. v. 10.09.1995 - A 12 S 2328/95 - AuAS 1996, 10; VGH Kassel, B. v. 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95 -).

  • BVerwG, 27.07.2011 - 3 B 18.11

    Zulässigkeit der Rücknahme sowie Rückforderung eines Bescheids der Kreditanstalt

    Teilweise anerkannt wird dies bisher nur für stattgebende Kammerentscheidungen, die nach § 93c Abs. 1 Satz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - BVerfGG - einer Senatsentscheidung gleichstehen (VGH Kassel, Beschluss vom 17. Januar 1996 - 10 UZ 3881/95 - NVwZ-Beilage 1996, 43 zu § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 132 Rn. 14; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 132 Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2004 - 8 LA 262/04

    Ablehnung; Beweisantrag; Beweisantragsablehnung; Gehörsrüge; Hilfsbeweisantrag;

    Ob die gerügte prozessrechtswidrige Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages überhaupt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zu begründen vermag (so GK - AsylVfG, § 78, Rn. 658, m. w. N.; VGH Mannheim, Beschl. v. 27.12.1993 - 16 S 2147/93 -, VBlBW 1994, 190 f.; im Ergebnis ebenso BVerfG, Beschl. v. 18.6.1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl. 1993, 1002 f.; OVG Berlin, Beschl. v. 7.10.1999 - 3 N 207/97 -, NVwZ 2000, 1432; VGH Kassel, Beschl. v. 17.1.1996 - 10 ZU 3881/95 - InfAuslR 1996, 186 ff.; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 30.1.2003 - 1 B 475/02 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 327) oder insoweit nur eine Aufklärungsrüge, die nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG in Asylrechtstreitigkeiten aber nicht zur Zulassung der Berufung führt, in Betracht kommt (OVG Schleswig, Beschl. v. 3.9.2003 - 3 LA 87/03 -, AuAS 2004, 9 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 13.12.2002 - 1 A 384/02 -, NordÖR 2003, 67; VGH Kassel, Beschl. v. 7.2.2001 - 6 UZ 695/99 -, AuAS 2001, 203; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 7.3.2003 - 6 B 16/03 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 55), kann vorliegend dahinstehen (ausdrücklich offen gelassen auch BVerfG, Beschl. v. 20.2.1992 - 2 BvR 633/91 -, NVwZ 1992, 659 f.; Nds. OVG, Beschl. v. 7.8.2003 - 11 LA 231/03 - OVG Weimar, Beschl. v. 29.3.1996 - 3 ZO 71/94 -).
  • VGH Hessen, 27.07.1999 - 12 UZ 2075/99

    Rechtsmittelzulassung wegen Divergenz; Türkei: inländische Fluchtalternative für

    Selbst wenn aber der gegenteiligen Auffassung des 10. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (17.01.1996 -- 10 UZ 3881/95 --, InfAuslR 1996, 186) zu folgen wäre, wäre eine Zulassung aufgrund der Antragsbegründung des Klägers ausgeschlossen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2001 - 8 A 3664/01

    Bewertung der Erheblichkeit eines Beweisantrags in einem asylrechtlichen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 9 B 15.90 -, NVwZ-RR 1990, 652; OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 25 A 3240/91.A -, NWVBl 1994, 392; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. September 1995 - A 12 S 2328/95 - HessVGH, Beschluss vom 17. Januar 1996 - 10 UZ 3881/95 -, NVwZ-Beilage 6/1996, 43; ferner BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 -, InfAuslR 1993, 349, 353.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2003 - 8 A 3664/01
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 9 B 15.90 -, NVwZ-RR 1990, 652; OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 25 A 3240/91.A -, NWVBl 1994, 392; VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 10. September 1995 - A 12 S 2328/95 - HessVGH, Beschluss vom 17. Januar 1996 - 10 UZ 3881/95 -, NVwZ-Beilage 6/1996, 43; ferner BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 -, InfAuslR 1993, 349, 353.
  • VGH Hessen, 16.11.1998 - 6 UZ 1690/97

    Asylverfahren: Ablehnung eines Beweisantrages auf Beiziehung eines weiteren

    Es reicht somit zur Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines (weiteren) Gutachtens als Begründung der Hinweis aus, dass das Gericht seine Sachkunde zu der unter Beweis gestellten Frage durch Heranziehung und Auswertung von in anderen Verfahren erstellten, im Einzelnen benannten Gutachten und Auskünften gewonnen hat und auf dieser Grundlage die Erforderlichkeit weiterer Gutachten und Auskünfte verneint (Hess. VGH, 17.01.1996 - 10 UZ 3881/95 -, InfAuslR 1996, 186 (188); OVG Berlin, 26.06.1996 - 3 N 4.94 - OVG Bremen, 04.03.1996 - 2 B 227/95, 2 S 37/95 -).
  • VG Freiburg, 11.09.2002 - 4 K 928/02

    Höhe der Zeugenentschädigung eines sachverständigen Zeugen

    Dass der Zeuge sich im Rahmen der Vernehmung - auf Fragen des Gerichts - auch zu der Erkrankung des Antragstellers geäußert hat, machte aus dem Zeugen keinen Sachverständigen (zur Abgrenzung zwischen einem [sachverständigen] Zeugen und einem Sachverständigen vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 17.01.1996, InfAuslR 1996, 186).
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