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   VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95   

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https://dejure.org/1995,3484
VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95 (https://dejure.org/1995,3484)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.01.1995 - 10 UZ 91/95 (https://dejure.org/1995,3484)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 (https://dejure.org/1995,3484)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 138 Nr 3 VwGO, § 138 Nr 6 VwGO
    (Berufungszulassung: keine Berufung auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Nichtausschöpfung aller prozessualen und faktischen Möglichkeiten; zum Verstoß gegen VwGO § 138 Nr 6; Beweiserhebung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 525
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95
    Die Behauptung, das Gericht habe einen tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. BVerfGE 27, 248, 251).
  • VGH Hessen, 15.01.1990 - 12 TE 3516/88

    Asylrecht Türkei: Yeziden; Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz - rechtliches

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.1995 - 10 UZ 91/95
    Gleiches gilt für zwar oberflächliche, aber inhaltlich noch auf den konkreten Fall abgestellte Begründungen, und zwar auch dann, wenn auf einzelne Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel oder auf bestimmtes Parteivorbringen nicht eingegangen worden ist (vgl. Hess. VGH, 15.01.1990 - 12 TE 3516/88 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16

    International Schutzberechtigte, die keiner vulnerablen Personengruppe angehören,

    Insbesondere vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. ständige Rechtsprechung des beschließenden Senates, etwa: Beschlüsse vom 13. Dezember 2004 - 3 L 488/01 - und vom 11. Januar 2005 - 3 L 2/02 - vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248 [251]; BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 -, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52 [S. 11]; HessVGH, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1998 - 12 L 1777/98

    Sondernutzungsgebührenpflicht; Duales System; Abfallcontainer; Öffentlicher

    Namentlich vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 ; s. bereits BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248, 251).
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249/98

    Gehörsrüge bei verfahrensfehlerhafter Beweisantragsablehnung, die aber in den

    Auf eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs kann sich aber derjenige nicht berufen, der nicht alle prozessualen und faktischen Möglichkeiten wahrnimmt, sich Gehör zu verschaffen ( vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1988 - 12 TE 760/88 - und vom 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.2010 - 7 ME 59/10

    Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit eines Linienverkehrs-Unternehmers bei

    Von der Antragstellerin wird darüber hinaus - auch nach zwischenzeitlich erfolgter Akteneinsicht - nicht dargelegt, in welchem Vortrag sie durch die mangelnde Akteneinsicht gehindert gewesen sein will, was aber für die schlüssige Darlegung der Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erforderlich wäre (NdsOVG, Beschl. v. 29.1.1998 - 11 L 2222/97-, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 26.1.1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2004 - 2 LA 342/03

    Abschiebungsschutz; Asylbewerber; Asylerheblichkeit; Aussperrung; Divergenz;

    Namentlich vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 26.1.1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 ; s. bereits BVerfG, Beschl. v. 2.12.1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248(251)).
  • VGH Hessen, 14.02.2002 - 9 UZ 1249

    Heilung einer in der mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründeten

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  • VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 3722/97

    Asylrechtsstreit: Umfang der Begründung in den Urteilsgründen - Glaubhaftigkeit

    Gleiches gilt für zwar oberflächliche, aber inhaltlich noch auf den konkreten Fall abgestellte Begründungen, und zwar auch dann, wenn auf einzelne Angriffs- und Verteidigungsmittel und auf bestimmtes Parteivorbringen nicht eingegangen worden ist (Hess. VGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1990 - 13 TE 3516/88 - und vom 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 - nur Leitsatz -, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 11.09.1998 - 9 UZ 2747/97

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit - unverzügliche Stellung des

    Der Zulassungstatbestand gemäß §§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG, 138 Nr. 6 VwGO ist nur dann erfüllt, wenn die angefochtene Entscheidung des Verwaltungsgerichts entweder überhaupt nicht begründet wurde oder die vorliegende Begründung derart formelhaft, unverständlich oder in sich widersprüchlich abgefaßt ist, daß nicht erkennbar ist, welche Überlegungen für die Entscheidung insgesamt - also nicht nur hinsichtlich einzelner Teilfragen - maßgeblich waren (Hess. VGH, Beschluß vom 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.1997 - 2 L 252/96

    Einreiseweg; Luftweg; Schlepper

    Ein Begründungsmangel liegt vor, wenn eine Urteilsbegründung überhaupt unterblieben, unverständlich oder verworren ist, oder sich in allgemeinen, formelhaften Wendungen erschöpft, so daß auch aus dem Gesamtzusammenhang der Entscheidungsgründe nicht mehr entnommen werden kann, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche maßgeblich gewesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1985, 9 C 27.85, InfAuslR 1986, 79/81; VGH Kassel, Beschluß vom 26.01.1995, 10 UZ 91/95, MDR 1995, 525).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren:; Erkenntnismittel (Einführung); Gehör,

    Namentlich vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, oder das Gericht habe es versäumt, Beweis zu erheben, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525 ; s. bereits BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248, 251).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 2 LA 303/03

    Kein Verfahrensmangel bei Verwendung eines nicht passenden Textbausteins in den

  • OVG Niedersachsen, 16.02.1999 - 12 L 653/99

    Verfahrensfehler;; Gehör, rechtliches; Gründe, nicht mit versehen;

  • OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98

    Prozesskostenhilfe

  • OVG Niedersachsen, 09.10.1997 - 12 L 4663/97

    Berufungszulassung: rechtliches Gehör;; Berufungszulassung; Gehör, rechtliches;

  • OVG Niedersachsen, 07.02.1997 - 12 L 815/97

    Rechtliches Gehör;; Ausforschungsbeweisantrag; Fahndungsliste; Gehör,

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