Rechtsprechung
   FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10 K, F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7620
FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10 K, F (https://dejure.org/2010,7620)
FG Münster, Entscheidung vom 17.08.2010 - 10 V 1009/10 K, F (https://dejure.org/2010,7620)
FG Münster, Entscheidung vom 17. August 2010 - 10 V 1009/10 K, F (https://dejure.org/2010,7620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von Aufwendungen für Provisionen und Warenbezüge als nicht abziehbare Betriebsausgaben; Einordnung des Verkaufs eines Fahrzeugs als eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA); Geltendmachung eines Betriebsausgabenabzugs im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis; Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 160 AO und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung: - Antragsbefugnis, Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 160 AO und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz)

    Unzulässigkeit eines Benennungsverlangens bei Zahlung an eine Briefkastenfirma

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2053
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Hamburg, 02.02.2007 - 2 K 21/06

    Abgabenordnung: Zahlungsempfänger i.S.d. § 160 AO bei Zahlung auf Anweisung

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10
    Das ist derjenige, der sich die Zahlungen aufgrund eigener Leistungen verdient hat (Frotscher, a.a.O., Rz. 7), denn § 160 AO bezweckt lediglich, den wirtschaftlichen Vertragspartner zu erfassen, der die Betriebseinnahme zu versteuern hat (FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2007, 2 K 21/06, EFG 2007, 974).

    Das gilt auch dann, wenn der Geschäftspartner den Steuerpflichtigen anweist (vgl. § 787 des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB]), die Zahlungen an einen Dritten zu leisten, denn auch in diesem Fall erlischt die Forderung durch die Zahlung, und die Zahlung fließt dem Geschäftspartner wirtschaftlich zu (FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2007, 2 K 21/06, EFG 2007, 974 mit Anmerkung Kühnen; Bauhaus, AO-StB 2007, 235).

  • BFH, 29.10.2009 - III B 233/08

    Überschreitung der KMU-Schwelle durch ein verbundenes Unternehmen - Bindung des

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10
    Es muss jedoch eine nicht fernliegende, weil ernstliche Möglichkeit bestehen, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit seinem Begehren obsiegen wird (BFH-Beschluss vom 29.10.2009, III B 233/08, BFH/NV 2010, 683).
  • BFH, 23.03.1994 - VIII B 50/93

    Durch Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bei Immobilienverkauf

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Gesellschafter von der Gesellschaft Wirtschaftsgüter zu ungewöhnlichen Preisen erwirbt (BFH-Beschluss vom 23.03.1994, VIII B 50/93, BFH/NV 1994, 786).
  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10
    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschlüsse vom 21.05.2010, IV B 88/09, Juris-Datenbank; vom 26.04.2010, V B 3/10, Juris-Datenbank; vom 29.07.2009, XI B 24/09, BFHE 226, 449).
  • BFH, 22.04.2009 - I B 162/08

    VGA bei Abfindungszahlungen an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10
    Unter einer vGA sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen zu verstehen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (BFH-Urteil vom 17.12.2009, I R 79/08, BFH/NV 2010, 1307; Beschluss vom 22.04.2009, I B 162/08, BFH/NV 2009, 1458).
  • BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10
    Die Aussetzung der Vollziehung setzt nicht voraus, dass die für die Aussetzung sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschluss vom 15.04.2010, IV B 105/09, BFH/NV 2010, 1345).
  • BFH, 21.07.2009 - IX B 55/09

    "Empfänger" und "Gläubiger" im Sinne von § 160 Abs. 1 Satz 1 AO

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10
    Gläubiger im Sinne des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO ist der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung; Empfänger im Sinne der Vorschrift ist hingegen derjenige, dem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert vom Steuerpflichtigen übertragen wurde (BFH-Beschluss vom 21.07.2009, IX B 55/09, BFH/NV 2010, 3).
  • BFH, 21.05.2010 - IV B 88/09

    Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung - Schuldzinsenabzug bei

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10
    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschlüsse vom 21.05.2010, IV B 88/09, Juris-Datenbank; vom 26.04.2010, V B 3/10, Juris-Datenbank; vom 29.07.2009, XI B 24/09, BFHE 226, 449).
  • BFH, 26.04.2010 - V B 3/10

    Aussetzung der Vollziehung - Einheitliche Leistung - Hauptleistung und

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10
    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (BFH-Beschlüsse vom 21.05.2010, IV B 88/09, Juris-Datenbank; vom 26.04.2010, V B 3/10, Juris-Datenbank; vom 29.07.2009, XI B 24/09, BFHE 226, 449).
  • BFH, 17.02.2010 - I R 79/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Prüfung der Angemessenheit einer

    Auszug aus FG Münster, 17.08.2010 - 10 V 1009/10
    Unter einer vGA sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen zu verstehen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (BFH-Urteil vom 17.12.2009, I R 79/08, BFH/NV 2010, 1307; Beschluss vom 22.04.2009, I B 162/08, BFH/NV 2009, 1458).
  • FG Saarland, 12.04.2005 - 1 K 98/01

    Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben nach § 160 AO

  • BFH, 06.05.2008 - IV B 151/07

    Verkauf eines GmbH-Anteils vor Umwandlung - Übergang des wirtschaftlichen

  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende

  • BFH, 20.08.2008 - I R 19/07

    Eigenkapitalersatzrechtliche Erstattungsverpflichtungen gegenüber

  • FG Münster, 02.10.1979 - VI 286/76
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung

    Die Provisionszahlung war keine abzugsfähige Betriebsausgabe, weil sie in Erfüllung einer Bestechungsabrede gemäß § 334 Abs. 1 StGB i.V.m. Art. 2 § 1, Art. 2 § 2 EUBestG erfolgte (vgl. zum Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG auch BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 313 mit Verweis auf BT-Drucks. 13/1686 S. 18 ("Beitrag zur Bekämpfung der Korruption') und BT-Drucks. 14/265 S. 170 ("auch Leistungen an ausländische Amtsträger') sowie BFH, Urteil vom 14. Mai 2014 - XR 23/12, BFHE 245, 536; BFH, Beschluss vom 14. Juli 2008 - VII B 92/08, BFHE 220, 348; FG Nürnberg, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 5 V 294/11, NZWiSt 2012, 435 und FG Münster, Beschluss vom 17. August 2010 - 10 V 1009/10 K,F, PStR 2011, 164).
  • LG Hamburg, 17.07.2020 - 630 KLs 5/16

    Besonders schwere Fälle der Bestechung im ausländischen Wettbewerb und

    Ein Betriebsausgabenabzug scheidet insbesondere dann aus, wenn die Zahlung - wie hier - den Straftatbestand des § 299 Abs. 2 StGB a.F. verwirklicht (vgl. FG Münster, Beschluss vom 17. August 2010, 10 V 1009/10 K, F, EFG 2010, 2053 = juris Rn. 63).
  • FG Niedersachsen, 13.06.2018 - 11 K 11054/16

    Beratungskosten als Betriebsausgaben; Gewinnerhöhende Aktivierung von

    Ein Betriebsausgabenabzug scheidet insbesondere dann aus, wenn die Zahlung den Straftatbestand des § 299 Abs. 2 StGB verwirklicht (FG Münster, Beschluss vom 17. August 2010 10 V 1009/10 K, F, EFG 2010, 2053 = Juris Rdnr. 63 m. w. N. aus der Literatur).
  • BFH, 17.11.2010 - I B 143/10

    Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben wegen Nichtbenennung von

    Das Finanzgericht (FG) hat die Vollziehung des Steuerbescheids --im Rahmen eines Verfahrens, das noch weitere Streitpunkte betraf-- insoweit wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festsetzung ausgesetzt (FG Münster, Beschluss vom 17. August 2010  10 V 1009/10 K,F).
  • FG Niedersachsen, 13.06.2018 - 11 K 11085/16

    Gewinnerhöhende Aktivierung von Forderungen; Vorteilsgewährung

    Ein Betriebsausgabenabzug scheidet insbesondere dann aus, wenn die Zahlung den Straftatbestand des § 299 Abs. 2 StGB verwirklicht (FG Münster, Beschluss vom 17. August 2010 10 V 1009/10 K, F, EFG 2010, 2053 = Juris Rdnr. 63 m. w. N. aus der Literatur).
  • FG Niedersachsen, 13.06.2018 - 11 K 11092/16

    Beratungskosten als Betriebsausgaben; Gewinnerhöhende Aktivierung von

    Ein Betriebsausgabenabzug scheidet insbesondere dann aus, wenn die Zahlung den Straftatbestand des § 299 Abs. 2 StGB verwirklicht (FG Münster, Beschluss vom 17. August 2010 10 V 1009/10 K, F, EFG 2010, 2053 = Juris Rdnr. 63 m. w. N. aus der Literatur).
  • FG Nürnberg, 03.05.2012 - 5 V 294/11

    (Ernstliche Zweifel - Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG

    Auch in der Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG finden sich keine veröffentlichten Entscheidungen, die es nahe legen würden, den vorliegenden Sachverhalt ohne Zweifel dem Abzugsverbot zu unterwerfen (vgl. FG Köln EFG 2012, 286; BGHSt 55, 288; BFHE 220, 348; FG Münster EFG 2010, 2053).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht