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   FG Münster, 11.12.2009 - 10 V 4132/09 E   

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FG Münster, 11.12.2009 - 10 V 4132/09 E (https://dejure.org/2009,2070)
FG Münster, Entscheidung vom 11.12.2009 - 10 V 4132/09 E (https://dejure.org/2009,2070)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 10 V 4132/09 E (https://dejure.org/2009,2070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Höchstbetrages von 600 EUR oder 1200 EUR i.R.d. Steuerermäßigung im Veranlagungszeitraum 2008 für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen; Notwendigkeit der Berücksichtigung eines Verlustes aus einem privaten Veräußerungsgeschäft bei der ...

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Höchstbetrages i.H.v. 600 EUR oder 1.200 EUR i.R.e. Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) im Veranlagungszeitraum 2008 für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 2 Satz 2
    Erhöhter Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen erstmals für Aufwendungen nach dem 31.12.2008

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen: - Erhöhter Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen erstmals für Aufwendungen nach dem 31.12.2008

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen erst ab 2009

  • nrw.de PDF, S. 1 (Pressemitteilung)

    Erhöhung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gilt erstmals 2009

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen erst ab 2009

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erhöhte Renovierungsaufwendungen ab 2009

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbonus für Handwerkerleistungen - Höhere Ermäßigung von 1.200 Euro gilt erst ab dem Jahr 2009

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erhöhung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen erst ab 2009

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anwendungszeitpunkt des Förderhöchstbetrags für Handwerkerleistungen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen erst ab 2009

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen gilt erst ab 2009

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Handwerkerleistungen: Höherer Steuerabzug erst ab 2009

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen

Papierfundstellen

  • BB 2010, 423
  • EFG 2010, 485
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 12/89

    Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge auch bei irrtümlicher Erstattung

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2009 - 10 V 4132/09
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sind anzunehmen, wenn sich nach summarischer Prüfung des Vortrags des Antragstellers ergibt, dass neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtsmäßigkeit sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung der Sachverhaltsfrage auslösen (vgl. BFH-Urteil v. 4.6.1991 IX R 12/89, BStBl. II 1991, S. 759; BFH-Beschluss v. 17.3.1984 XI B 81/93, BFH/NV 1995 S. 171).
  • BFH, 17.03.1994 - XI B 81/93

    Voraussetzungen der Vorsteuerabzugsberechtigung - Beweislast des Unternehmers

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2009 - 10 V 4132/09
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sind anzunehmen, wenn sich nach summarischer Prüfung des Vortrags des Antragstellers ergibt, dass neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtsmäßigkeit sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfrage oder Unklarheit in der Beurteilung der Sachverhaltsfrage auslösen (vgl. BFH-Urteil v. 4.6.1991 IX R 12/89, BStBl. II 1991, S. 759; BFH-Beschluss v. 17.3.1984 XI B 81/93, BFH/NV 1995 S. 171).
  • FG Münster, 15.07.2011 - 14 K 1226/10

    Aufwendungen für die Anlieferung von Mahlzeiten keine haushaltsnahen

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat ergänzend auf die Darlegungen des Finanzgerichts Münster in seinem Beschluss vom 14. Dezember 2009 (10 V 4132/09 E, EFG 2010, 485), denen er sich anschließt (so im Ergebnis auch: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Januar 2010, 3 K 2002/09, EFG 2010, 725, FG Köln Urteil vom 11. Dezember 2009, 5 K 2763/09, EFG 2010, 800).
  • BFH, 18.10.2012 - VI R 65/10

    Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen durch das WachstumsStG

    Auf die Frage, ob es sich, wie die Vorinstanz meint, um ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers bei der Neuregelung der Vorschrift handelt (s. auch Beschluss des FG Münster vom 14. Dezember 2009  10 V 4132/09 E, EFG 2010, 485; Urteil des FG Köln vom 11. Dezember 2009  5 K 2763/09, EFG 2010, 800; Urteil des FG Münster vom 15. Juli 2011  14 K 1226/10 E, EFG 2012, 126; Apitz in Herrmann/Heuer/Raupach, § 35a EStG Rz J 08-2; Czisz/Krane, Deutsches Steuerrecht 2009, 1518; kritisch dazu Barein in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 35a Rz 2), kommt es danach nicht mehr an.
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2010 - 3 K 2002/09

    Keine Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Jahre 2008

    Die durch das Gesetz angestoßenen Impulse konnten zwangsläufig erst in der Zukunft (im Folgejahr 2009) greifen (so zutreffend FG Münster, Beschluss vom 11. Dezember 2009 10 V 4132/09 E, juris).
  • FG Niedersachsen, 02.03.2010 - 16 K 381/09

    Rechtmäßigkeit der Kleinbetragsverordnung bei Ausschluss von Änderungen zum

    Insoweit wird auf die sich mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes im Detail beschäftigenden Entscheidungen der Finanzgerichte Münster (Beschluss vom 14. Dezember 2009 10 V 4132/09 E, juris) und Rheinland-Pfalz (Urteil vom 26. Januar 2010 3 K 2002/09, juris) verwiesen, die zum gleichen Ergebnis wie das erkennende Gericht kommen (ebenso auch Hermann/Heuer/Raupach-Apitz, § 35a Rz. 2; Blümich-Erhard, § 35a Rz. 1).
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