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   VG Hamburg, 18.04.2000 - 10 VG 283/2000   

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VG Hamburg, 18.04.2000 - 10 VG 283/2000 (https://dejure.org/2000,50065)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2000 - 10 VG 283/2000 (https://dejure.org/2000,50065)
VG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2000 - 10 VG 283/2000 (https://dejure.org/2000,50065)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1806/08

    Keine Rückwirkung eines Bürgerentscheids; Unterschriften ohne Datumsangabe für

    Wenn der Gemeindevorstand - wie er hier unwidersprochen vortragen hat und wie es sich bei summarischer Prüfung aus der Beiakte zum Verfahren 8 B 1996/08 ergibt - an Hand seiner Meldeunterlagen festgestellt hat, dass das Bürgerbegehren von einer gemäß § 8 b Abs. 3 Satz 3 HS 1 HGO ausreichenden Anzahl von Gemeindeeinwohner unterzeichnet worden ist, die alle an jedem einzelnen Tag des "Zeitfensters" zwischen der mündlichen Bekanntgabe des angegriffenen Beschlusses in der Sitzung der Gemeindevertretung (vgl. Hannappel/Meireis a.a.O. Rdnr. 40) und der Einreichung des unterzeichneten Bürgerbegehrens innerhalb der sechswöchigen Ausschlussfrist des § 8 b Abs. 3 Satz 1 HS 2 HGO wahlberechtigt waren, kann das Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 8 b Abs. 3 Satz 3 HGO unabhängig davon zweifelsfrei angenommen werden, ob der jeweilige Tag der Unterzeichnung (richtig) angegeben oder feststellbar ist (ähnlich zu einer auf diesen Zeitraum bezogenen Prüfung der Wahlberechtigung: VG Hamburg, Urteil vom 18. April 2000 - 10 VG 283/2000 - juris Rdnr. 28).
  • VG Hamburg, 22.01.2007 - 15 K 1833/03

    Anspruch auf Durchführung eines Bürgerentscheids; zulässige Klageart ist die

    In der Rechtsprechung ist die in der genannten Vorschrift eröffnete Klagemöglichkeit der Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens wiederholt auch auf den Fall der negativen Feststellung gemäß § 8a Abs. 3 Satz 3 BezVG 1978 erstreckt worden (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 15.2.1999 - 21 VG 467/99 [veris]; Urt. v. 18.4.2000 - 10 VG 283/2000 [veris]).
  • VG Hamburg, 07.01.2003 - 10 VG 1825/02

    Keine Durchführung eines Bürgerentscheids wegen lediglich empfehlenden Charakters

    In der Rechtsprechung ist die in der genannten Vorschrift eröffnete Klagemöglichkeit der Vertrauensleute eines Bürgerbegehrens wiederholt auch auf den Fall der negativen Feststellung gemäß § 8a Abs. 3 Satz 3 BezVG 1978 erstreckt worden (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 15.2.1999 - 21 VG 467/99 [veris]; Urt. v. 18.4.2000 - 10 VG 283/2000 [veris]).
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