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   OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18   

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OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18 (https://dejure.org/2020,23995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.07.2020 - 10 W 108/18 (https://dejure.org/2020,23995)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Juli 2020 - 10 W 108/18 (https://dejure.org/2020,23995)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 02.01.2018 - 10 W 35/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Nachlassangelegenheiten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18
    Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen hat der Senat durch Beschluss vom 02.01.2018 (10 W 35/17) den Beschluss des Amtsgerichts mit der Begründung aufgehoben, dass nach einer Gesamtbeurteilung der Lebensumstände von einem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers in Deutschland auszugehen gewesen sei.

    Der Senat hat allerdings bereits mit Beschluss vom 02.01.2017 (10 W 35/17) entschieden, dass das Amtsgericht - Nachlassgericht - Bad Oeynhausen international zuständig ist, weil der Erblasser in dem dortigen Gerichtsbezirk seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt gehabt habe.

    Die trennungsbedingte Wohnsitznahme in der Immobilie in T reicht zur Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts dort nicht aus, weil sie lediglich der Praktikabilität geschuldet war (OLG Hamm, Beschluss vom 02. Januar 2018 - I-10 W 35/17 -, juris; zustimmend MüKoFamFG/Rauscher, 3. Aufl. 2019, EU-ErbVO Art. 4 Rn. 21).

  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 31/14

    Auslegung eines Ehegattentestaments: Verhalten des überlebenden Ehegatten als

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18
    Dafür müssen auch alle zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde heran gezogen werden (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2019 - IV ZB 30/18 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - IV ZR 31/14 -, juris).

    Wenn aber keine außerhalb der Urkunde liegenden Umstände mehr herangezogen werden können, muss sich die Testamentsauslegung auf die Ausdeutung des Wortlauts beschränken (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - IV ZR 31/14 -, juris).

  • KG, 26.04.2016 - 1 AR 8/16

    Nachlassverfahren: Internationale Zuständigkeit bei sog. Grenzpendlern

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18
    Insoweit ist eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände vorzunehmen, insbesondere der Dauer und der Regelmäßigkeit des Aufenthalts des Erblassers im Zweitstaat, der besonders engen Bindung an einen Staat, der Sprachkenntnisse, der Lage des Vermögens (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 AR 8/16 -, juris; OLG München, Beschluss vom 22. März 2017 - 31 AR 47/17 -, juris, jeweils m.w.Nw.).
  • BGH, 19.06.2019 - IV ZB 30/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Einsetzung des Schlusserben

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18
    Dafür müssen auch alle zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde heran gezogen werden (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2019 - IV ZB 30/18 -, juris; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - IV ZR 31/14 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 3 W 124/01

    Einziehung eines unbeschränkt erteilten Fremdrechtserbscheins

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18
    Die internationale Zuständigkeit ist selbständige Verfahrensvoraussetzung und in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten; einer Rüge eines Beteiligten bedarf es nicht (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 154; BayObLG FamRZ 1994, 913).
  • OLG München, 22.03.2017 - 31 AR 47/17

    Zu den Voraussetzungen der Vorlage betreffend die Bestimmung des örtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18
    Insoweit ist eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände vorzunehmen, insbesondere der Dauer und der Regelmäßigkeit des Aufenthalts des Erblassers im Zweitstaat, der besonders engen Bindung an einen Staat, der Sprachkenntnisse, der Lage des Vermögens (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 AR 8/16 -, juris; OLG München, Beschluss vom 22. März 2017 - 31 AR 47/17 -, juris, jeweils m.w.Nw.).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2018 - 8 W 302/16

    Nachlasssache: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18
    Im Erbscheinsverfahren ist indessen nicht nur der Antragsteller berechtigt, Beschwerde gegen den Beschluss nach § 352 e FamFG, durch den der Antrag auf Erbscheinserteilung abgelehnt worden ist, einzulegen, sondern auch jeder Antragsberechtigte, selbst wenn er keinen eigenen Antrag gestellt hat, einen solchen jedoch stellen könnte (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 8 W 302/16 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. April 1998 - 1Z BR 26/98 -, juris; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, § 59 FamFG, Rdnr. 78).
  • BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98

    Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18
    Im Erbscheinsverfahren ist indessen nicht nur der Antragsteller berechtigt, Beschwerde gegen den Beschluss nach § 352 e FamFG, durch den der Antrag auf Erbscheinserteilung abgelehnt worden ist, einzulegen, sondern auch jeder Antragsberechtigte, selbst wenn er keinen eigenen Antrag gestellt hat, einen solchen jedoch stellen könnte (OLG Stuttgart, Beschluss vom 14. Mai 2018 - 8 W 302/16 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. April 1998 - 1Z BR 26/98 -, juris; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, § 59 FamFG, Rdnr. 78).
  • OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17

    Testierunfähigkeit; notarielles Testament; Hinzuziehung eines zweiten Notars

    Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18
    Nach der Rechtsprechung des Senats (OLG Hamm, Beschluss vom 15. November 2019 - I-10 W 143/17 -, juris) ist eine förmliche Vernehmung nur geboten, wenn das Gericht die entscheidungserhebliche Tatsachenbehauptung nach dem Ergebnis bisheriger Ermittlungen für wahr hält und sie daher seiner Entscheidung zugrunde legen will.
  • OLG Hamm, 10.08.2021 - 10 W 53/21

    Anwendung thailändischen Erbrechts in einer Nachlasssache; Unbewegliches Eigentum

    Der Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" ist der Daseinsmittelpunkt einer Person, der unter Gesamtberücksichtigung der jeweiligen Lebensumstände, wie Dauer und Regelmäßigkeit von Aufenthalten, einer besonders engen Bindung an einen Staat, der Sprachkenntnisse, der Lage des Vermögens, für die letzten Jahren vor und beim Erbfall zu ermitteln ist (Beschluss des Senats vom 10.07.2020, 10 W 108/18- Juris Rn 28; Keidel-Zimmermann, 20.Aufl., § 343 FamFG Rz. 62).
  • OLG München, 22.06.2022 - 31 AR 73/22

    Notwendigkeit der Berücksichtigung der tragfähigen Grundlage eines

    Für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erblassers ist neben dem objektiven Moment des tatsächlichen Aufenthalts auch grundsätzlich ein subjektives Element, nämlich ein Aufenthalts- bzw. Bleibewille, erforderlich (Keidel/Zimmermann FamFG, 20. Auflage § 343 Rn. 6, 7; OLG Hamm (10. Senat) ZEV 2020, 636 ).
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