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   OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - I-10 W 115/05   

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https://dejure.org/2006,4064
OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - I-10 W 115/05 (https://dejure.org/2006,4064)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2006 - I-10 W 115/05 (https://dejure.org/2006,4064)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - I-10 W 115/05 (https://dejure.org/2006,4064)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Empfänger der Vergütung für Beratungshilfe; Ausdehnung der Vergütung von Beratungshilfe auf Stellen der Verbraucherinsolvenzberatung

  • zvi-online.de

    BerHG § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1; InsO § 305 Abs. 1
    Keine Beratungshilfe für anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstellen

  • Judicialis

    BerHG § 3 Abs. 1; ; BerHG § 6 Abs. 1

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsfestsetzung im Rahmen der Beratungshilfe - analoge Anwendung des § 3 BerHG auf anerkannte Stelle für Verbraucherinsolvenzberatung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 328
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.03.2003 - VIII ZB 104/02

    Beiordnung von Rechtsbeiständen oder Prozeßagenten im Wege der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2006 - 10 W 115/05
    dass eine über die Gleichstellung von Rechtsanwälten und Kammerrechtsbeistände hinausgehende Gleichstellung in Bezug auf sonstige Rechtsbeistände nicht in Betracht komme (BGH; NJW 2003, 2244, 2245 = MDR 2003, 949, 950).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1198/06

    Kein Vergütungsanspruch einer nach § 305 Abs 1 Nr 1 InsO anerkannten

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Februar 2006 - I-10 W 115/05 -,.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 10 W 33/07

    Zum Vergütungsanspruch eines Steuerberaters und Rechtsbeistands für

    Eine nach § 44 Satz 1 RVG zu vergütende Beratungshilfe kann nur durch die zur Beratungshilfe nach § 3 BerHG Befugten erbracht und vergütet verlangt werden (vgl. Senat, Rpfleger 2006, 328).

    Die Ausführungen sind auf die Beratungshilfe übertragbar (vgl. Senatbeschluss vom 23.02.2006, I-10 W 115/05).

  • AG Konstanz, 16.07.2008 - UR II 89/08

    Beratungshilfe: Bewilligung für die Vorbereitung und Durchführung eines

    Die Ansicht, jedem Antragsteller, der die Absicht äußert, ein Insolvenzverfahren durchführen zu wollen, sei ausnahmslos BerH zu bewilligen, damit auf Staatskosten durch die Beteiligung eines Rechtsanwalts die erforderliche Bescheinigung gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO verschafft werden kann, benachteiligt im übrigen in nicht zu rechtfertigender Weise die anderen zugelassenen Berufsgruppen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.), die ihre Tätigkeit nicht über das RVG liquidieren können." ( OLG Düsseldorf, Beschl. 23.02.2006, Rpfleger 2006, 328; AG Witten, 06.01.06, 2 UR 837/05; LG Landau, Beschl. 08.08.2005, NZI 2005, 639 f.; AG Villingen-Schwenningen, ( richterl.) Beschl. 14.07.2006, UR III 143/06.
  • LG Kleve, 27.06.2016 - 4 T 363/15

    Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe für die Durchführung der

    Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit Beschluss vom 23.02.2006 (AZ. 10 W 115/05, zitiert nach Juris) abschließend, dass von der Landeskasse nur die von Rechtsanwälten durch eigene Tätigkeit erbrachte Beratungshilfe aus der Landeskasse vergütet werden muss.
  • LG Düsseldorf, 08.01.2007 - 19 T 344/06
    Entscheidend für den auf das BerhG gestützten Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse ist, dass ein Rechtsanwalt im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung tätig geworden ist, vgl. auch § 44 S. 1 RVG (vgl. OLG Düsseldorf RVGreport 2006, 436).
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