Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.03.1980 - 10 W 127/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BRAGebO § 6 Abs. 1 S. 2; BGB § 705
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tätigkeit eines Rechtsanwalts; Mehrere Gesellschafter; Erhöhung der Prozeßgebühr
Papierfundstellen
- MDR 1980, 679
- VersR 1980, 774
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
Begründetheit des Mehrvertretungszuschlages in einem Passivprozess gegen eine …
Auch dann, wenn der Rechtsanwalt durch mehrere Gesellschafter bürgerlichen Rechtes in derselben Angelegenheit bei gleichem Gegenstand der Tätigkeit beauftragt wird, erhöht sich nach der Rechtsprechung des Senats die Prozeßgebühr gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für jeden zusätzlichen Auftraggeber (Beschluß vom 13. März 1980, Az. 10 W 127/79, veröffentlicht in JurBüro 1980, 856; MDR 1980, 679 sowie AnwBl 1980, 260). - OLG Düsseldorf, 13.08.1980 - 10 W 36/80
Prozeßgebühr; Rechtsanwalt; Architekten; Gesellschafter; Honorarforderung
Daß sie gem. § 705 BGB den Betrieb ihres Baubetreuungsbüros (als Architekten) in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts führen, bedeutet nicht, daß ihr Prozeßbevollmächtigter für nur einen Auftraggeber tätig geworden sei, wie der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum bereits entschieden hat (Senatsbeschluß vom 13.3.1980 - 10 W 127/79 - JurBüro 80, 856 = VersR 1980, 774 (L); OLG Hamburg JurBüro 79, 1310; OLG Frankfurt/M. JurBüro 78, 1017.