Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 10 W 19/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Durchführung einer Ortsbesichtigung ohne die Parteien; Vergütungspflicht bei eigenmächtiger Überschreitung des Gutachtenauftrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406; ZOP § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen Durchführung einer Ortsbesichtigung ohne die Parteien; Vergütungspflicht bei eigenmächtiger Überschreitung des Gutachtenauftrags - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ortsbesichtigung ohne Benachrichtigung der Parteien: Befangen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Sachverständige und die Grenzen seines Gutachterauftrags
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Befangenheit, wenn Sachverständiger eine Ortsbesichtigung ohne die Parteien durchführt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ortstermin ohne Parteien: Keine Befangenheit des Sachverständigen! (IBR 2012, 679)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 15.03.2012 - 18 O 598/06
- OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 10 W 19/12
- BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1999
- BauR 2013, 271
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 10 W 19/12
Ähnlich wie ein Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit ein Gutachten entwerten mögen, aber für sich allein nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 5.11.2002, AZ: X ZR 178/01, juris RN 10), stellt auch die Überschreitung eines Gutachterauftrags nur eine Unzulänglichkeit der Begutachtung dar, die allein eine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer vernünftigen Partei nicht begründen kann. - BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 10 W 19/12
Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH BauR 2005, 1205 juris RN 12). - OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01
Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 10 W 19/12
Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, dass ein Sachverständiger, der seinen Gutachterauftrag eigenmächtig ausdehnt, aus der Sicht der Parteien den Eindruck erwecke, er wolle anstelle des Gerichts festlegen, welche Fragen beweisbedürftig sind, so dass er Misstrauen in seine Unparteilichkeit als Gehilfe des Gerichts hervorrufe (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 135, juris RN 7).
- OLG Dresden, 25.11.1996 - 7 U 1608/95
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 10 W 19/12
Das Unterlassen der Benachrichtigung beider Parteien von einer Ortsbesichtigung rechtfertigt nicht die Ablehnung eines Sachverständigen (OLG Nürnberg MDR 2007, 237; OLG Dresden NJW-RR 1997, 1354; OLG Stuttgart ZfSch 1995, 367). - OLG Nürnberg, 04.07.2006 - 4 U 535/05
Keine Befangenheit bei Beachtung von Äußerungen Dritter
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 10 W 19/12
Das Unterlassen der Benachrichtigung beider Parteien von einer Ortsbesichtigung rechtfertigt nicht die Ablehnung eines Sachverständigen (OLG Nürnberg MDR 2007, 237; OLG Dresden NJW-RR 1997, 1354; OLG Stuttgart ZfSch 1995, 367). - BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12
Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.06.2012 - 10 W 19/12
Nicht rechtskräftig; BGH Az. VII ZB 32/12.
- OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1 …
Maßgeblich sind vielmehr auch insoweit die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH NJW-RR 2013, 851; OLG Stuttgart DS 2012, 397; OLG Karlsruhe Beschl. v. 04.09.2013, Az.: 9 W 28/13, BeckRS 2013, 22397; OLG Bremen DS 2014, 255; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2022, 863), wobei die Überschreitung des Gutachtenauftrages für sich genommen in der Regel nicht ausreicht, sondern zudem das sonstige Verhalten des Sachverständigen eine parteiliche Tendenz zugunsten oder zulasten einer Partei erkennen lassen muss (OLG Karlsruhe Beschl. v. 04.09.2013, Az.: 9 W 28/13, BeckRS 2013, 22397; OLG Bamberg, Beschl. v. 07.03.2017, Az.: 4 W 16/17, BeckRS 2017, 104968; OLG Köln, Beschl. v. 05.02.2018, Az.: 9 W 4/18, BeckRS 2018, 2180; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.06.2019, Az.: 12 W 15/18, BeckRS 2019, 14223; OLG Dresden, Beschl. v. 26.05.2020, Az.: 4 W 335/20; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.05.2021, Az.: 12 W 14/21, BeckRS 2021, 12895). - OLG Hamm, 27.11.2015 - 12 U 59/15
Bindung des Berufungsgerichts an ein erstinstanzlich eingeholtes …
Dabei ist im Grundsatz davon auszugehen, dass aus dem rechtsstaatlichen Anspruch auf ein faires Verfahren den Parteien ein Recht auf Benachrichtigung und Anwesenheit zusteht (OLG Stuttgart BauR 2013, 271, Tz. 9). - OLG Nürnberg, 04.02.2019 - 2 W 2133/18
Ablehnung eines Sachverständigen
Ein Grund für eine Befangenheitsablehnung ist nur gegeben, wenn eine Partei einseitig bevorzugt wird (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.2012 - 10 W 19/12 -, juris Rn. 9; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 04.07.2006 - 4 U 535/05 -, juris Rn. 10). - OLG Karlsruhe, 23.01.2023 - 19 W 64/22
Befangenheit des Sachverständigen bei Überschreitung des Gutachtenauftrags
Dass überschießende Feststellungen des Sachverständigen zu Ungunsten einer der beiden Parteien gehen, ist mit jeder - auch von einem Beweisbeschluss gedeckten - Beweisaufnahme verbunden und rechtfertigt nicht den Schluss auf ein ungerechtfertigtes einseitiges Vorgehen zulasten einer der Parteien und damit die Besorgnis der Befangenheit; dies gilt solange - wie hier - nicht erkennbar ist, dass die Überschreitung des Gutachtenauftrags von vornherein aus einer einseitigen Belastungsabsicht des Sachverständigen heraus erfolgt ist; objektive Gründe hierfür, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen, sind hier nicht festzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.06.2012 - 10 W 19/12, DS 2012 S. 397, beck-online). - LG Flensburg, 22.11.2019 - 1 T 98/19
Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Besorgnis der Befangenheit …
Er bewegt sich dann lediglich außerhalb seines Auftrages, so das ihm dafür keine Vergütung zusteht (OLG Stuttgart DS 2012, 397).