Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 12.06.2014

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - I-10 W 19/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6569
OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - I-10 W 19/14 (https://dejure.org/2014,6569)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2014 - I-10 W 19/14 (https://dejure.org/2014,6569)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2014 - I-10 W 19/14 (https://dejure.org/2014,6569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Entstehen der Einigungsgebühr in Beratungshilfeverfahren wegen einer Urheberrechtsverletzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Entstehen der Einigungsgebühr in Beratungshilfeverfahren wegen einer Urheberrechtsverletzung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Modifizierung einer Unterlassungserklärung lässt keine Einigungsgebühr entstehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verständigung der Parteien über den Inhalt der Unterlassungserklärung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nr. 1000 VV- RVG
    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verständigung der Parteien über den Inhalt der Unterlassungserklärung hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 02.07.2012 - 6 WF 127/12

    Erfallen der Einigungsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich; Einigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 10 W 19/14
    Sie dient der Entlastung der Gerichte und der Sicherung des Rechtsfriedens (OLG Hamm, 6 WF 127/12, Beschluss vom 2. Juli 2012, juris Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 140/15

    Anfall einer Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 RVG-VV

    Sie hat zur Begründung (Bl. 60 d. A.) mit Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 04.03.2014; Az. 10 W 19/14, zitiert nach juris) ausgeführt, dass die allein erfolgte Verständigung über den Wortlaut der Unterlassungserklärung zur Beilegung des auf Realisierung von Schadensersatzansprüchen gerichteten Streits und damit auch zur Sicherung des Rechtsfriedens nicht beitrage.

    Da für die aus der Staatskasse festzusetzende Gebühr nach Nr. 2508 VV RVG durch den Verweis auf die Anmerkungen zu den Nr. 1000 und 1003 VV RVG dieselben Voraussetzungen gelten wie für jene Anwaltsgebühren, genügt auch für das Entstehen der Gebühr nach Nr. 2508 VV RVG eine Teileinigung (so im Ergebnis: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2014, Az. 10 W 19/14, Rn. 5, zitiert nach juris; Groß in Groß, Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe, 13. Aufl. § 44 BerHG, Rn. 34; a. A. Pukall in Mayer / Kroiß, RVG, 6. Aufl. Nr. 2508 RVG, Rn. 2).

    Diesem Ergebnis steht auch die von der Urkundsbeamtin, dem Richter am Amtsgericht und der Beteiligten zu 2) angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 04.03.2014, Az. 10 W 19/14, zitiert nach juris) nicht entgegen.

  • OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 8 W 183/14

    Beratungshilfe: Anspruch auf eine Einigungsgebühr im Zusammenhang mit dem

    Zwar ist nicht erforderlich, dass sich die Parteien über den gesamten Streitstoff einigen; allerdings muss durch die Vereinbarung der Parteien eine Regelung jedenfalls über einen nicht nur unerheblichen Teil des Verfahrensgegenstandes getroffen werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2014, Az I-10 W 19/14, 10 W 19/14; NK-GK/Köpf, 1. Auflage 2014, Nr. 2508 VV RVG, Rdnr. 3 f.; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Beratungshilfe, 7. Auflage 2014, Rdnr. 1006; Groß, Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe, 13. Auflage 2015, § 44 RVG, Rdnr. 34; a.A.: Mayer/Kroiß/Pukall, RVG, 6. Auflage 2013, Nr. 2508 VV RVG, Rdnr. 2: Gesamtbereinigung erforderlich).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15

    Anfall einer Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 RVG-VV

    Sie hat insoweit Bezug genommen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vom 04.03.2014, Az. 10 W 19/14, im Folgenden zitiert nach juris).

    Da für die aus der Staatskasse festzusetzende Gebühr nach Nr. 2508 VV RVG durch den Verweis auf die Anmerkungen zu den Nr. 1000 und 1003 VV RVG dieselben Voraussetzungen gelten wie für jene Anwaltsgebühren, genügt auch für das Entstehen der Gebühr nach Nr. 2508 VV RVG eine Teileinigung (so im Ergebnis: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2014, Az. 10 W 19/14, Rn. 5, zitiert nach juris; Groß in Groß, Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe, 13. Aufl. § 44 BerHG, Rn. 34; a. A. Pukall in Mayer / Kroiß, RVG, 6. Aufl. Nr. 2508 RVG, Rn. 2).

  • LG Krefeld, 20.06.2016 - 7 T 69/16

    Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung

    Zur Begründung hat er unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf v. 04.03.2014, Az. I-10 W 19/14) ausgeführt, dass die hier in Rede stehende Unterlassungserklärung nicht zu einer Beilegung des Rechtsstreits geführt habe.

    Die Parteien müssen jedoch durch die Vereinbarung eine Regelung über einen nicht nur unerheblichen Teil des Verfahrensgegenstandes treffen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 04.03.2014, Az. I-10 W 19/14).

  • LG Krefeld, 20.06.2016 - 7 T 71/16

    Hinreichende Dokumentierung der Annahme der Unterwerfungserklärung durch den

    Zur Begründung hat er unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf v. 04.03.2014, Az. I-10 W 19/14) ausgeführt, dass die hier in Rede stehende Unterlassungserklärung nicht zu einer Beilegung des Rechtsstreits geführt habe.

    Die Parteien müssen jedoch durch die Vereinbarung eine Regelung über einen nicht nur unerheblichen Teil des Verfahrensgegenstandes treffen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 04.03.2014, Az. I-10 W 19/14).

  • LG Hanau, 19.01.2015 - 3 T 8/15

    Rechtsanwaltsvergütung im Beratungshilfeverfahren

    Das Amtsgericht Hanau billigte den Verfahrensbevollmächtigten unter Absetzung der Einigungsgebühr mit Beschluss vom 8.8.2014 lediglich einen Betrag in Höhe von 121, 38 € zu und begründete dies unter Berufung auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 4.3.2014 zum Aktenzeichen 10 W 19/14 damit, dass die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung eine Einigungsgebühr nicht entstehen lasse.

    Soweit das OLG Düsseldorf in der seitens des Amtsgerichts zitierten Entscheidung (Beschluss vom 04. März 2014 - I-10 W 19/14, 10 W 19/14 -, juris) die Auffassung vertreten hat, dass der Unterlassungserklärung inhaltlich nur ganz untergeordnete Bedeutung zukomme, beruht dies nach Einschätzung der Kammer auf den Besonderheiten des dort entschiedenen Falls.

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2016 - 10 W 116/16

    Erfallen der Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 RVG -VV bei Einigung lediglich über

    In dem vorliegenden Verfahren geht es - nicht anders als in dem vom Senat am 4. März 2014 entschiedenen Fall, I-10 W 19/14 - inhaltlich allein um die Realisierung eines monetären Ersatzanspruches.
  • LG Wuppertal, 03.11.2014 - 16 T 191/14

    Antrag auf Festsetzung der Einigungs- und Geschäftsgebühr nebst

    Entgegen der amtsrichterlichen Auffassung in der angefochtenen Entscheidung sieht die Kammer keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung der Kammer und derjenigen des Oberlandesgerichts Düsseldorf ( OLG Düsseldorf Beschluss vom 4. März 2014, I - 10 W 19/14 ) abzuweichen, soweit die Absetzung der Einigungsgebühr in Frage steht.
  • AG Hanau, 07.10.2014 - 47 II 1289/14

    Beratungshilfe: Zum Anspruch auf eine Einigungsgebühr bei Abgabe einer

    Die Verständigung der Parteien allein über den Inhalt der Unterlassungserklärung lässt die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 RVG-VV nicht entstehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2014, Az. I-10 W 19/14, 10 W 19/14, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.06.2014 - 10 W 19/14 (KfB)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26310
OLG Naumburg, 12.06.2014 - 10 W 19/14 (KfB) (https://dejure.org/2014,26310)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.06.2014 - 10 W 19/14 (KfB) (https://dejure.org/2014,26310)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 10 W 19/14 (KfB) (https://dejure.org/2014,26310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,26310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 104; ZPO § 91 Abs. 1; BGB § 387
    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen einen Kostenerstattungsanspruch mit festgesetzten Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1963 - III ZR 90/61
    Auszug aus OLG Naumburg, 12.06.2014 - 10 W 19/14
    Die Aufrechnung mit einem zuvor durch Kostenfestsetzungsbeschluss in einem anderen Verfahren, hier: einem Beschwerdeverfahren, rechtskräftig titulierten Kostenerstattungsanspruch aus einem anderen Verfahren ist nach ganz h.M. zulässig (vgl. nur BGH, Urt. v. 10.01.1963, III ZR 90/61, veröffentlicht u.a.: MDR 1963, 388, hier zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung der

    Dass unter Umständen in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung eine Aufrechnung gegen Kostenerstattungsansprüche als zulässig angesehen wird (vgl. etwa BGH, Versäumnisurteil vom 18. Juli 2013 - VII ZR 241/12, Rn. 10 ff. m.w.N. - OLG München, Beschluss vom 9. Mai 1997 - 11 W 1452/97 - OLG Naumburg, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 10 W 19/14 (KFB) - zitiert nach juris), dürfte vor allem dem Umstand geschuldet sein, dass im zivilgerichtlichen Verfahren eben auch Ansprüche des Beklagten gegen den Kläger auf Kostenerstattung bestehen können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht