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OLG Düsseldorf, 28.02.1995 - 10 W 19/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostentragungspflicht für die Anwaltskosten der gegnerischen Partei; Erhöhung der Gebühr für jeden weiteren Auftraggeber des Prozessbevollmächtigten; Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Auftraggebermehrheit; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 6, § 31 Abs. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 05.09.1994 - 10 O 146/92
- OLG Düsseldorf, 28.02.1995 - 10 W 19/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 191
- AnwBl 1995, 376
- Rpfleger 1995, 477
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 10 W 8/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 19.01.1989 - 10 W 4/89
Tragung der Kosten des Anwalts des Erblassers durch Erben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 10.12.1981 - 10 W 111/81
Prozeßbevollmächtigte; Tod; Erbe; Kosten; Verkehrsanwalt
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- OLG Düsseldorf, 02.07.1996 - 10 W 58/96
Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für einen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
Begründetheit des Mehrvertretungszuschlages in einem Passivprozess gegen eine …
Der Senat hat eine Auftraggebermehrheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGO für den Fall der Mandatierung eines Anwaltes durch die Mitglieder eines nichtrechtsfähigen Vereins (Beschluß vom 10. Mai 1993, Az. 10 W 8/93, veröffentlicht in JurBüro 1994, 348; Rpfleger 1993, 507) sowie im Falle der Beauftragung durch die Mitglieder einer Erbengemeinschaft (Beschluß vom 28. Februar 1995, Az. 10 W 19/95, veröffentlicht in JurBüro 1995, 304; Rpfleger 1995, 477; NJW-RR 1996, 191) angenommen.