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   OLG Düsseldorf, 09.03.1999 - 10 W 19/99   

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https://dejure.org/1999,5872
OLG Düsseldorf, 09.03.1999 - 10 W 19/99 (https://dejure.org/1999,5872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.1999 - 10 W 19/99 (https://dejure.org/1999,5872)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 1999 - 10 W 19/99 (https://dejure.org/1999,5872)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gerichtskosten nach Erlass eines Zwischenurteils und anschließendem Prozessvergleich

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 8 O 445/97
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1999 - 10 W 19/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1231
  • MDR 1999, 764
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 6 W 29/07

    Gerichtsgebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Zwischenurteil über eine

    Ein Zwischenurteil über die Leistung von Prozesskostensicherheit steht einer Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühren entgegen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, MDR 1999, 764; a.A. OLG München, MDR 2003, 115).

    Diese Gesichtspunkte erfordern eine praktisch handhabbare Auslegung und stehen einer in den Bestimmungen nicht geregelten Differenzierung nach Gegenstand und Art des Urteils entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1999, 764; a.A. OLG München, MDR 2003, 115).

  • OLG Köln, 27.11.2017 - 17 W 208/17

    Ermäßigung der Gerichtsgebühren aufgrund Beendigung des Rechtsstreits durch

    Es ist nicht einmal erforderlich, dass das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1231).
  • OLG München, 22.09.2021 - 11 W 1179/21

    Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach Vorabentscheidung über

    g) Vor dem Hintergrund dieser Auslegungsmaßstäbe hat der Senat in der Vergangenheit eine Gebührenermäßigung bei einem Anerkenntnis unter Verwahrung gegen die Kosten (§ 93 ZPO) verneint (Beschluss vom 14.07.2021 - 11 W 975/21), hingegen bei einer Klagerücknahme nach einem Zwischenurteil über eine Prozesskostensicherheit bejaht (vgl. Senatsbeschluss vom 11.11.2002 - 11 W 2171/02; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.1999 - 10 W 19/99 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.06.2007 - 6 W 29/07).
  • OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02

    Gebührenermässigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gem. Nr. 1211 des

    1211 KV GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 1535), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231).
  • OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12

    Voraussetzungen einer Gerichtskostenermäßigung nach Beendigung des Rechtsstreits

    1211 KV-GKG differenziert dabei nicht nach der Art und dem Gegenstand des Urteils, also nicht danach, ob das vorausgegangene Urteil den Streitgegenstand ganz erledigte oder es sich nur um ein Teilurteil handelte (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535, Rn. 16 f.; OLG Koblenz MDR 2005, 119), und es ist nicht einmal von Bedeutung, ob das Urteil überhaupt den Streitgegenstand der Hauptsache betraf (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1231, Rn. 5).
  • OLG München, 28.01.2022 - 11 W 6/22

    Zum einheitlichen Gebührenstreitwert - keine kostenrechtliche Trennung nach

    Es wäre auch mit dem Vereinfachungsgedanken der Gebührenermäßigung unvereinbar, eine solche nur nach einem Teil des Streitgegenstandes vorzunehmen, vgl. Senatsbeschluss vom 14.12.2018, a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 26.11.2002 - 9 W 134/02 Tz 4. Kostenrechtlich existiert nur ein Verfahren, dessen Wert sich aus den Streitgegenständen von Klage und Widerklage zusammensetzt (siehe auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.1999 - 10 W 19/99 Tz 3 ff.).
  • OLG Koblenz, 20.07.2004 - 14 W 470/04

    Gebührenherabsetzung wegen Klagerücknahme bei vorherigem Erlass eines

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  • OLG München, 11.11.2002 - 11 W 2171/02

    Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr bei Erlass eines Zwischenurteils

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  • OLG Köln, 20.01.2020 - 17 W 220/19

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Festsetzung von Gerichtskosten

    Er folgt dabei der herrschenden Ansicht, wonach ein Ermäßigungstatbestand gemäß Nr. 1211 KV-GKG nicht gegeben ist, wenn ein Zwischenurteil vorausgegangen ist; denn ein solches ist ein anderes als eines der in Nr. 2 bezeichneten Urteile (OLG Braunschweig NJW 2018, 1555; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 10 W 51/12 - NJW-RR 1999, 1231; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 964; OLG Koblenz AGS 2004, 489; OLG Nürnberg MDR 2003, 416; LG Osnabrück AGS 2014, 516; Hartmann/Toussaint, Kostengesetze, 49. Aufl., Nr. 1211 KV-GKG Rn. 3; N.Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., Nr. 1211 KV-GKG Rn. 109; a. A. OLG München JurBüro 2003, 320; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl., Nr. 1211 KV-GKG Rn. 16; Stix BeckOK Kostenrecht, 27. Edition, Stand: 01.09.2019, Nr. 1211 KV-GKG Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 53/12
    Dementsprechend findet eine Differenzierung nach Gegenstand und Art des Urteils grundsätzlich nicht statt (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2007, 1104; OLG Koblenz, MDR 2005, 119; OLG Nürnberg MDR 2003, 416; Senat MDR 1999, 764).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 54/12
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 51/12
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2012 - 10 W 52/12
  • OLG Koblenz, 19.03.2002 - 14 W 188/02

    Ermäßigung der dreifachen Gebühr für das Prozessverfahren bei Vorliegen eines

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