Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 16.04.2013

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.05.2013 - 10 W 20/13   

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https://dejure.org/2013,46683
OLG Stuttgart, 14.05.2013 - 10 W 20/13 (https://dejure.org/2013,46683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.05.2013 - 10 W 20/13 (https://dejure.org/2013,46683)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 10 W 20/13 (https://dejure.org/2013,46683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • webshoprecht.de

    Geltung der Zustellungsbevollmächtigung eines Admin-C für die Zustellung der Klageschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwerts der Streithilfe im Hinblick auf den zu erwartenden Schadensersatz

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 171 ZPO, § 184 Abs 1 ZPO
    Zustellungsvollmacht im Domain-Streit: Geltung der Zustellungsbevollmächtigung eines Admin-C für die Zustellung der Klageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 68; GKG § 48; ZPO § 3
    Streitwert der Streithilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Zustellungsbevollmächtigung gilt nicht für verfahrenseinleitende Schriftstücke!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Domain - Keine Zustellung an den Admin-C

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 924
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 2 U 16/09

    Markenrechtsverletzung durch eine Domain: Haftung eines inländischen Admin-C

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2013 - 10 W 20/13
    Der Senat setzt sich mit dieser Auffassung auch nicht im Widerspruch mit der bislang von ihm vertretenen Auffassung in anderen Fällen oder mit dem Urteil des OLG Stuttgart vom 24.9.2009, AZ: 2 U 16/09, oder der Entscheidung des BGH mit Urteil vom 9.11.2011, AZ: I ZR 150/09.

    Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung vom 24.9.2009, AZ: 2 U 16/09, nicht vom 10. Zivilsenat des OLG Stuttgart, sondern vom 2. Zivilsenat stammt, was die Klägerin in ihrer Gegenvorstellung übersieht.

  • OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 16 U 239/09

    Regierung-oberbayern.de - Störerhaftung der DENIC

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2013 - 10 W 20/13
    Die von der Klägerin herangezogene Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 17.6.2010, AZ: 16 U 239/09) geht offenbar davon aus, dass § 184 ZPO auch die Zustellung einer Klage betrifft.
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2013 - 10 W 20/13
    Der Senat setzt sich mit dieser Auffassung auch nicht im Widerspruch mit der bislang von ihm vertretenen Auffassung in anderen Fällen oder mit dem Urteil des OLG Stuttgart vom 24.9.2009, AZ: 2 U 16/09, oder der Entscheidung des BGH mit Urteil vom 9.11.2011, AZ: I ZR 150/09.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 20/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35735
OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 20/13 (https://dejure.org/2013,35735)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.04.2013 - 10 W 20/13 (https://dejure.org/2013,35735)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. April 2013 - 10 W 20/13 (https://dejure.org/2013,35735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 15.03.2010 - 12 W 9/10

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Unbezifferter Schmerzensgeldantrag mit Angabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 20/13
    Bei unbezifferten Anträgen, insbesondere Schmerzensgeldanträgen ist für die Wertbestimmung nach § 3 1. Hbs ZPO vom Gericht der Betrag zu schätzen, der unter Zugrundelegung des vom Kläger vorgetragenen Sachverhaltes bezogen auf den Zeitpunkt der Klageerhebung zuzusprechen wäre, wenn die Klage begründet wäre (vgl.: Heinrich in Musielak, Zivilprozessordnung, 9. Auflage, § 34 Rn. 34; Wöstmann in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Auflage, § 3 Rn. 121; KG Berlin, Beschluss vom 15.03.2010, Az.: 12 W 9/10, zitiert nach juris).

    Über die streitige Frage, ob dann, wenn der Kläger eine Mindestgröße für den ansonsten unbezifferten Klageantrag benennt, dieser als Untergrenze bindend ist (so wohl die h.L., vgl.: Heinrich in Musielak, Zivilprozessordnung, 9. Auflage, § 34 Rn. 34; Wöstmann in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Auflage, § 3 Rn. 121; KG Berlin, Beschluss vom 15.03.2010, Az.: 12 W 9/10; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss vom 26.11.2009, Az.: 4 W 343/09; OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az.: 1 W 604/08; OLG Dresden, Beschluss vom 19.02.2003, Az.: 6 W 73/03, alle zitiert nach juris, a.A. Vollkommer in Zöller, ZPO, 29.Auflage, § 3 Rn. 16 "unbezifferter Klageantrag"; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2004, Az.: 12 W 35/04, zitiert nach juris), musste vorliegend nicht entschieden werden, denn, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, enthielt die Klageschrift eine solche verbindliche Untergrenze nicht.

  • OLG Saarbrücken, 26.11.2009 - 4 W 343/09

    Zur Streitwertbemessung bei unbeziffertem Klageantrag.

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 20/13
    Über die streitige Frage, ob dann, wenn der Kläger eine Mindestgröße für den ansonsten unbezifferten Klageantrag benennt, dieser als Untergrenze bindend ist (so wohl die h.L., vgl.: Heinrich in Musielak, Zivilprozessordnung, 9. Auflage, § 34 Rn. 34; Wöstmann in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Auflage, § 3 Rn. 121; KG Berlin, Beschluss vom 15.03.2010, Az.: 12 W 9/10; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss vom 26.11.2009, Az.: 4 W 343/09; OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az.: 1 W 604/08; OLG Dresden, Beschluss vom 19.02.2003, Az.: 6 W 73/03, alle zitiert nach juris, a.A. Vollkommer in Zöller, ZPO, 29.Auflage, § 3 Rn. 16 "unbezifferter Klageantrag"; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2004, Az.: 12 W 35/04, zitiert nach juris), musste vorliegend nicht entschieden werden, denn, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, enthielt die Klageschrift eine solche verbindliche Untergrenze nicht.
  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 20/13
    Es war auch nicht davon auszugehen, dass durch jede unverbindliche Nennung einer Größenordnung für den unbezifferten Klageantrag, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Zulässigkeitserfordernis für einen hinreichend bestimmten (unbezifferten) Klageantrag gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darstellt (vgl.: BGHZ 4, 138), bereits den Gebührenstreitwert festlegt.
  • OLG München, 08.01.2008 - 1 W 604/08

    Streitwertbemessung: Angabe eines Mindestbetrages durch einen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 20/13
    Über die streitige Frage, ob dann, wenn der Kläger eine Mindestgröße für den ansonsten unbezifferten Klageantrag benennt, dieser als Untergrenze bindend ist (so wohl die h.L., vgl.: Heinrich in Musielak, Zivilprozessordnung, 9. Auflage, § 34 Rn. 34; Wöstmann in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Auflage, § 3 Rn. 121; KG Berlin, Beschluss vom 15.03.2010, Az.: 12 W 9/10; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss vom 26.11.2009, Az.: 4 W 343/09; OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az.: 1 W 604/08; OLG Dresden, Beschluss vom 19.02.2003, Az.: 6 W 73/03, alle zitiert nach juris, a.A. Vollkommer in Zöller, ZPO, 29.Auflage, § 3 Rn. 16 "unbezifferter Klageantrag"; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2004, Az.: 12 W 35/04, zitiert nach juris), musste vorliegend nicht entschieden werden, denn, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, enthielt die Klageschrift eine solche verbindliche Untergrenze nicht.
  • OLG Dresden, 19.02.2003 - 6 W 73/03

    Streitwert einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 20/13
    Über die streitige Frage, ob dann, wenn der Kläger eine Mindestgröße für den ansonsten unbezifferten Klageantrag benennt, dieser als Untergrenze bindend ist (so wohl die h.L., vgl.: Heinrich in Musielak, Zivilprozessordnung, 9. Auflage, § 34 Rn. 34; Wöstmann in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Auflage, § 3 Rn. 121; KG Berlin, Beschluss vom 15.03.2010, Az.: 12 W 9/10; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss vom 26.11.2009, Az.: 4 W 343/09; OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az.: 1 W 604/08; OLG Dresden, Beschluss vom 19.02.2003, Az.: 6 W 73/03, alle zitiert nach juris, a.A. Vollkommer in Zöller, ZPO, 29.Auflage, § 3 Rn. 16 "unbezifferter Klageantrag"; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2004, Az.: 12 W 35/04, zitiert nach juris), musste vorliegend nicht entschieden werden, denn, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, enthielt die Klageschrift eine solche verbindliche Untergrenze nicht.
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 275/99

    Hörgeräteversorgung; Wettbewerbswidrigkeit der Beratung eines HNO-Arztes im

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 20/13
    Das Schmerzensgeld orientiert sich an der Entscheidung des OLG Köln vom 16.03.2001, 19 U 130/00 NJW 2002, 962 in Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung der Klägerin." Der Wert der Klage wurde durch die Klägerin mit einem Betrag von 6.025,- ? angegeben.
  • OLG Koblenz, 20.01.2004 - 12 W 35/04

    Bemessung der Beschwer und Festsetzung des Gebührenstreitwerts bei der

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 20/13
    Über die streitige Frage, ob dann, wenn der Kläger eine Mindestgröße für den ansonsten unbezifferten Klageantrag benennt, dieser als Untergrenze bindend ist (so wohl die h.L., vgl.: Heinrich in Musielak, Zivilprozessordnung, 9. Auflage, § 34 Rn. 34; Wöstmann in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 4. Auflage, § 3 Rn. 121; KG Berlin, Beschluss vom 15.03.2010, Az.: 12 W 9/10; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss vom 26.11.2009, Az.: 4 W 343/09; OLG München, Beschluss vom 08.01.2008, Az.: 1 W 604/08; OLG Dresden, Beschluss vom 19.02.2003, Az.: 6 W 73/03, alle zitiert nach juris, a.A. Vollkommer in Zöller, ZPO, 29.Auflage, § 3 Rn. 16 "unbezifferter Klageantrag"; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2004, Az.: 12 W 35/04, zitiert nach juris), musste vorliegend nicht entschieden werden, denn, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, enthielt die Klageschrift eine solche verbindliche Untergrenze nicht.
  • OLG Köln, 16.03.2001 - 19 U 130/00

    Höheres Schmerzensgeld bei verzögerlichem Regulierungsverhalten;

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2013 - 10 W 20/13
    Das Schmerzensgeld orientiert sich an der Entscheidung des OLG Köln vom 16.03.2001, 19 U 130/00 NJW 2002, 962 in Abstimmung mit der Rechtsschutzversicherung der Klägerin." Der Wert der Klage wurde durch die Klägerin mit einem Betrag von 6.025,- ? angegeben.
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