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   OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 10 W 232/95   

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https://dejure.org/1995,17359
OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 10 W 232/95 (https://dejure.org/1995,17359)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.1995 - 10 W 232/95 (https://dejure.org/1995,17359)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 1995 - 10 W 232/95 (https://dejure.org/1995,17359)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 31 BRAGebO, § 43 BRAGebO, § 52 BRAGebO, § 689 ZPO, § 690 ZPO

Papierfundstellen

  • AnwBl 1996, 291
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 15.07.1994 - 8 W 149/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 10 W 232/95
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Vergütung eines Anwaltes, der bei dem Mahngericht (§ 689 Abs. 2, Abs. 3 ZPO) zugelassen ist (vgl. § 18 Abs. 1, 23 BRAO), ungeachtet der Frage zu erstatten, ob Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erwarten war oder nicht (zuletzt Senat JurBüro 1994, 107 und JurBüro 1995, 262; so auch OLG Hamburg JurBüro 1995, 91 und OLG Celle JurBüro 1982, 86).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 10 W 127/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 10 W 232/95
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Vergütung eines Anwaltes, der bei dem Mahngericht (§ 689 Abs. 2, Abs. 3 ZPO) zugelassen ist (vgl. § 18 Abs. 1, 23 BRAO), ungeachtet der Frage zu erstatten, ob Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erwarten war oder nicht (zuletzt Senat JurBüro 1994, 107 und JurBüro 1995, 262; so auch OLG Hamburg JurBüro 1995, 91 und OLG Celle JurBüro 1982, 86).
  • OLG Koblenz, 07.02.1989 - 14 W 97/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 10 W 232/95
    Die Notwendigkeit eines Anwaltswechsels soll nur dann vorliegen, wenn der Antragsteller des Mahnverfahrens nicht mit der Erhebung eines Widerspruches gegen den Mahnbescheid und damit mit der Durchführung des streitigen Verfahrens rechnen mußte (so z. B. OLG Bamberg JurBüro 1989, 401; OLG Stuttgart JurBüro 1986, 1090; OLG Koblenz JurBüro 1990, 63; OLG Bremen 1993, 159).
  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1995 - 10 W 232/95
    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Vergütung eines Anwaltes, der bei dem Mahngericht (§ 689 Abs. 2, Abs. 3 ZPO) zugelassen ist (vgl. § 18 Abs. 1, 23 BRAO), ungeachtet der Frage zu erstatten, ob Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erwarten war oder nicht (zuletzt Senat JurBüro 1994, 107 und JurBüro 1995, 262; so auch OLG Hamburg JurBüro 1995, 91 und OLG Celle JurBüro 1982, 86).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 10 W 125/99

    Erstattung von Kosten der Schutzschrift

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Verkehrsanwaltsgebühr einem kaufmännisch geführten Unternehmen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen zu erstatten (Beschluß vom 16. November 1995, Az: 10 W 232/95, veröffentlicht in OLGR-Düsseldorf 1996, 107).
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