Rechtsprechung
   KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 1004, 823 BGB; Artt. 2, 1 GG; §§ 11, 8 TDG

  • Telemedicus

    Keine Haftung des Admin-C

  • Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Voraussetzungen einer Störerhaftung des inländischen Admin-C einer ausländischen Suchmaschine für persönlichkeitsrechtsverletzende Treffer einer Suchanfrage

mehr
  • it-recht-kanzlei

    "Nackte Fernsehmoderatorin" & die böse Rache des Admin-C

  • linksandlaw.de

    Haftung einer Suchmaschine

  • computerundrecht.de , S. 66

    §§ 823 Abs. 1 u. 2, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB
    Störerhaftung des Admin-C von ausländischer Meta-Suchmaschine

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Betreibers einer Suchmaschine und des administrativen Ansprechpartners für Persönlichkeitsverletzungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Die Verantwortlichkeit für den Inhalt einer Internet-Suchmaschine richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen zur Störerhaftung und setzt damit die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Der Admin-C einer Internetdomain unter der eine Meta-Suchmaschine betrieben wird, haftet im Verhältnis zum Betreiber der Suchmaschine nachrangig auf Beseitigung und Unterlassung der rechtsverletzenden Inhalte. §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung einer Suchmaschine und des Admin-C

Besprechungen u.ä.

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers und des Admin-C für rechtswidrige Suchergebnisse

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des KG Berlin vom 20.03.2006, Az.: 10 W 27/05 (Haftung der Betreiber von (Meta-)Suchmaschinen bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten; Unterlassungsanspruch)" von RA Dr. Oliver Spieker, original erschienen in: ZUM 2006, 462 - 464.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die Haftung des Admin-C für Domain-Inhalte" von RA Horst Klesen, original erschienen in: ZAP 2008, 533 - 536.

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 10.03.2005 - 27 O 85/05
  • KG, 20.03.2006 - 10 W 27/05

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2006, 392
  • ZUM 2006, 461



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 2 U 16/09  

    Markenrechtsverletzung durch eine Domain: Haftung eines inländischen Admin-C

    (b) Was eine erst durch den Inhalt der Domain bewirkte Rechtsverletzung angeht, so kann der Admin-C zwar den Domainvertrag kündigen bzw. die Domain vollständig löschen lassen, er hat aber aufgrund der Stellung als Admin-C keinen Einfluss auf den Inhalt der aufrufbaren Webseiten / Verlinkungen (KG MMR 2006, 392, 393; Stadler, CR 2004, 521, 526).

    (a) In Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Köln (NJW-RR 2007, 27, 29), Düsseldorf (Urteil vom 3.2.2009, I-20 U 1/08, veröffentlicht etwa in "Juris" und in MMR 2009, 336) und München (Urteil vom 30.07.2009, 6 U 3008/08, unter II. 3. der Gründe, Urteilsumdruck S. 11 f.) sowie dem KG (MMR 2006, 392, 393) ist zu berücksichtigen, dass "Aufgabe und Funktion" des Admin-C "verwaltungstechnische Notwendigkeiten" (so OLG Köln, a.a.O., 29) - genauer gesagt: Erleichterungen - im Interesse der DENIC sind; dies gilt im Fall ausländischer Domaininhaber auch für die Zustellungsvollmacht (OLG Köln a.a.O.).

  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08  

    Keine Haftung des Admin-C

    Die Haftung des Admin-C abgelehnt haben demgegenüber das OLG Koblenz (in MMR 2002, 466 - vallendar.de) für den Fall einer namensverletzenden Domaineintragung sowie der 7. Zivilsenat des Hans.OLG Hamburg (in MMR 2007, 601, 602 - Haftung des Admin-C eines Suchmaschinenbetreibers) und das KG (in MMR 2006, 392, 393 - Störerhaftung des Admin-C eines ausländischen Suchmaschinenbetreibers) in Konstellationen von mit der Domain verknüpften rechtsverletzenden Webinhalten.
  • LG Köln, 14.05.2008 - 28 O 334/07  

    Wikimedia e.V. macht sich Wikipedia-Artikel nicht zu eigen

    Die Domain ist - das ergibt sich aus dem Ausdruck von der DENIC-Webseite - nur eine Adressierungsmöglichkeit für bestimmte Webseiten, ist aber nicht mit Letzteren gleichzusetzen (ebenso KG MMR 2006, 392, 393).
mehr
  • KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09  
    Mit In-Kraft-Treten des Telemediengesetzes sind mithin nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers nunmehr auch "Internetsuchmaschinen" als Telemedien (zur Rechtslage nach dem Teledienstgesetz vgl. KG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2006 - 9 U 55/05 - juris Rn. 11 = KGR Berlin 2006, 452 unter Hinweis auf BGH WRP 2004, 899 [901] - Schöner Wetten; Beschluss vom 20. März 2006 - 10 W 27/05 - juris Rn. 13 = KGR Berlin 2006, 815) und Anbieter bzw. "Betreiber" von Suchmaschinen als Diensteanbieter i. S. d. § 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 TMG zu qualifizieren.
  • KG, 03.07.2012 - 5 U 15/12  

    Störerhaftung des Admin-C

    Denn vorliegend geht das zu unterbindende Unrecht weder von der Domain als solcher aus (z.B. wegen Namensrechtsverletzung, vgl. etwa BGH GRUR 2012, 304, Tz. 50 - Basler Haar-Kosmetik), noch von dem Inhalt des mit der Domain aufrufbaren Internetauftritts (z.B. wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, vgl. etwa KG [10. Zs.] MMR 2006, 392 f).
  • KG, 04.09.2006 - 10 W 81/06  

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Zumutbarer Einsatz einer Filtersoftware zur

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung sowohl des Landgerichts als auch der Berufungssenate des Kammergerichts (LG Berlin, MMR 2005, 324; KG - 9. Zivilsenat -, MMR 2006, 393; Senat, MMR 2006, 392; Senat, 10 U 197/04, Hinweis vom 9. Mai 2006, n.v.).
  • LG Hamburg, 14.08.2008 - 325 O 172/08  

    Störerhaftung eines bei der Internet-Domain-Registrierungsstelle DENIC e.G.

    Es kann offen bleiben, ob eine Inanspruchnahme eines Admin-C als Störer subsidiär in Betracht kommt, wenn anderweitig Abhilfe nicht möglich ist (so KG, Beschluss vom 20. März 2006, 10 W 27/05 (juris, Rn. 19) = MMR 2006, 392 f.); wobei in Betracht käme, vom Admin-C zu verlangen, die Domain zu kündigen oder den Inhaber der Domain dazu anzuhalten, rechtswidrige Äußerungen zu unterlassen.
  • LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08  

    Keine Störerhaftung bei gelöschtem Suchergebnis

    Denn es ist nicht zu erkennen, auf welcher Grundlage ein administrativer Ansprechpartner allein wegen seiner Funktion unmittelbar Einfluss auf die Inhalte der Domain nehmen kann (KG MMR 2006, 392).".
  • LG Berlin, 16.02.2012 - 52 O 159/11  
    Insbesondere lässt sich allein aus der Unterlassung einer Überprüfung der beanstandeten Information nicht auf ein Zu-Eigen-Machen schließen (KG MMR 2006 392).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht