Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.04.1981 - 10 W 27/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BRAGebO § 6 Abs. 1 S. 2; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 und 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwaltssozietät; Anwaltsgebühren; Prozeßgebühr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1, 4
Papierfundstellen
- MDR 1981, 1028
- VersR 1981, 1161
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 W 25/05
Zur Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO bei …
Ob eine andere Betrachtungsweise für den hier nicht einschlägigen Fall geboten ist, dass mehrere Rechtsanwälte einer Sozietät die ihnen als Gesellschafter des bürgerlichen Rechtes zustehende Gebührenforderung gegen den Auftraggeber einklagen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, MDR 1981, 1028 = BB 1981, 1514; m. w. N.), kann dahinstehen. - OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
Begründetheit des Mehrvertretungszuschlages in einem Passivprozess gegen eine …
Nach der Rechtsprechung des Senats ist in einem solchen Aktivprozeß durch den unterlegenen Gegner kein Mehrvertretungszuschlag zu erstatten (Beschluß vom 30. April 1991, Az. 10 W 27/81, veröffentlicht in MDR 1981, 1028; BB 1981, 1514; so auch OLG Düsseldorf - 8. Zivilsenat - JurBüro 1998, 142; OLG Köln JurBüro 1994, 94 sowie OLG Nürnberg MDR 1997, 689; anderer Ansicht: KG MDR 1999, 1023).