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   OLG Düsseldorf, 07.04.2009 - I-10 W 32/09   

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OLG Düsseldorf, 07.04.2009 - I-10 W 32/09 (https://dejure.org/2009,6387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2009 - I-10 W 32/09 (https://dejure.org/2009,6387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2009 - I-10 W 32/09 (https://dejure.org/2009,6387)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    JVEG § 4 Abs. 1; ; JVEG § 4 Abs. 3; ; JVEG § 5 Abs. 1; ; JVEG § 5 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekosten eines Sachverständigen; Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für die Bahncard 100

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für Bahncard100 als Reisekosten erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständigenvergütung: Fahrtkostenersatz bei Bahncard 100? (IBR 2009, 1078)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2009, 592
  • BauR 2009, 1019
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - 2 E 1123/05

    Erstattung der Aufwendungen eines Rechtsanwalts für eine BahnCard 100; Anteilige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2009 - 10 W 32/09
    Nach § 5 Abs. 1 JVEG können bei Benutzung von öffentlich, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln aber nur die tatsächlich entstandenen Auslagen ersetzt werden, nicht dagegen fiktive Reisekosten oder Anteile allgemeiner Geschäftskosten (vgl. zur entsprechenden Situation bei der Vergütung des Rechtsanwalts: OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513; OLG Düsseldorf RVGReport 2008, 259 "ticket 2000").

    Dabei mag dahinstehen, ob die anteiligen Kosten der Bahncard 100 bereits den allgemeinen Geschäftskosten zuzuordnen und damit als nicht erstattungsfähig anzusehen sind (so für die Vergütung des Rechtsanwalts: OVG Münster Rpfleger 2006, 443; Gerold/Schmidt-Madert/Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl., VV 7003, 7004 Rn. 23).

    Grundvoraussetzung dafür, dass anteilige Kosten einer Bahncard 100 überhaupt anteilig angesetzt werden könnten, wäre in jedem Fall eine lückenlose Aufschlüsselung und Dokumentation aller im Gültigkeitszeitraum unternommenen Fahrten (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 2006, 429; OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513).

    Bei einem Zusammentreffen dieser Vorteile wird es praktisch unmöglich sein, zu ermitteln, inwieweit diese Vorteile genutzt wurden und sich auf die jeweiligen Fahrtkilometer verteilen; ein bestimmter (pauschaler) Kilometerfahrpreis wird kaum zu berechnen sein (vgl. auch OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513).

  • VG Köln, 09.08.2005 - 6 K 2566/02

    Erstattung der dem Rechtsanwalt für Geschäftsreisen bei Benutzung anderer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2009 - 10 W 32/09
    Nach § 5 Abs. 1 JVEG können bei Benutzung von öffentlich, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln aber nur die tatsächlich entstandenen Auslagen ersetzt werden, nicht dagegen fiktive Reisekosten oder Anteile allgemeiner Geschäftskosten (vgl. zur entsprechenden Situation bei der Vergütung des Rechtsanwalts: OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513; OLG Düsseldorf RVGReport 2008, 259 "ticket 2000").

    Grundvoraussetzung dafür, dass anteilige Kosten einer Bahncard 100 überhaupt anteilig angesetzt werden könnten, wäre in jedem Fall eine lückenlose Aufschlüsselung und Dokumentation aller im Gültigkeitszeitraum unternommenen Fahrten (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 2006, 429; OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513).

    Bei einem Zusammentreffen dieser Vorteile wird es praktisch unmöglich sein, zu ermitteln, inwieweit diese Vorteile genutzt wurden und sich auf die jeweiligen Fahrtkilometer verteilen; ein bestimmter (pauschaler) Kilometerfahrpreis wird kaum zu berechnen sein (vgl. auch OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 18 W 24/06

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2009 - 10 W 32/09
    Grundvoraussetzung dafür, dass anteilige Kosten einer Bahncard 100 überhaupt anteilig angesetzt werden könnten, wäre in jedem Fall eine lückenlose Aufschlüsselung und Dokumentation aller im Gültigkeitszeitraum unternommenen Fahrten (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 2006, 429; OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513).
  • OLG Nürnberg, 03.12.2007 - 5 W 2195/07

    Zwei Einigungsgebühren des Rechtsanwalts bei Vertretung von Zedent und Zessionar

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2009 - 10 W 32/09
    Nach § 5 Abs. 1 JVEG können bei Benutzung von öffentlich, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln aber nur die tatsächlich entstandenen Auslagen ersetzt werden, nicht dagegen fiktive Reisekosten oder Anteile allgemeiner Geschäftskosten (vgl. zur entsprechenden Situation bei der Vergütung des Rechtsanwalts: OVG Münster Rpfleger 2006, 443; VG Köln NJW 2005, 3513; OLG Düsseldorf RVGReport 2008, 259 "ticket 2000").
  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

    Anders könnte dies allenfalls bei Sachverständigen oder Dolmetschern zu beurteilen sein, die regelmäßig für Gerichte arbeiten und dabei vermehrt mit der Bahn fahren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.1993, Az.: 14 W 73/93; Meyer/Höver/Bach/ Oberlack, a.a.O., § 5, Rdnr. 8; a.A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2009, Az.: I-10 W 32/09, 10 W 32/09), wobei sich hier die Frage stellt, wie eine trenngenaue Zuordnung von Kosten in der Praxis darstellbar sein sollte.

    I-10 W 32/09, 10 W 32/09).

  • OVG Bremen, 17.07.2020 - 2 S 149/20

    Fahrtkosten eines Dolmetschers - Dolmetscher; Dolmetschervergütung; Fahrtkosten;

    Im Hinblick auf entsprechende Argumente des Antragsgegners weist der Senat zur Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten auf Folgendes hin: Der zu § 5 JVEG vertretenen Auffassung, dass bei Nutzung einer Zeitkarte des ÖPNV oder eines Fahrrads keine erstattungsfähigen Fahrtkosten tatsächlich entstanden seien (so z.B. für Zeitkarten Bay. LSG, Beschl. v. 30.07.2012 - L 15 SF 439/11, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.04.2009 - I-10 W 32/09, juris Rn. 6 ff. a.A. OLG Koblenz, Beschl. v. 25.03.1993 - 14 W 73/93, juris Rn. 2; für Fahrräder Bleutge, in: Dörndorfer/Neie/ Wendtland/ Gerlach, BeckOKKostenR, § 5 JVEG Rn. 6; Binz, in: Binz/ Dörndorfer/ Zimmermann, GKG/ FamGKG/ JVEG , 4. Aufl. 2019, § 5 JVEG Rn. 1), folgt der Senat jedenfalls für den Anwendungsbereich der DVV-HB nicht.

    aa) Das in der Rechtsprechung zu § 5 JVEG gegen eine Berücksichtigung von Zeitkarten angeführte Argument lautet, dass eine zweifelsfreie Zuordnung anteiliger Kosten für die einzelne Anreise zum Gerichtstermin nicht möglich ist (vgl. Bay. LSG, Beschl. v. 30.07.2012 - L 15 SF 439/11, juris Rn. 22; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.04.2009 - I-10 W 32/09, juris Rn. 6 ff.).

  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten

    Eine derartige Aufschlüsselung, die im Vollbeweis nachzuweisen wäre, ist praktisch unmöglich (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2009, Az.: I-10 W 32/09, 10 W 32/09; abweichend OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.1993, Az.: 14 W 73/93, das zwar die Problematik der Zuordnung ebenfalls sieht, jedoch Möglichkeiten der Zuordnung zu erkennen meint).

    Denn im Gegensatz zu § 5 Abs. 2 JVEG (Benutzung eines eigenen oder unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeugs) verlangt der Gesetzgeber in § 5 Abs. 1 JVEG (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel) den Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten und lässt nicht fiktive Ausgaben genügen (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2009, Az.: I-10 W 32/09, 10 W 32/09; Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rdnr. 5.6).

  • LSG Bayern, 23.02.2016 - L 15 RF 35/15

    Verdienstausfall nur für die Zeit der Heranziehung

    Eine derartige Aufschlüsselung, die im Vollbeweis nachzuweisen wäre, ist praktisch unmöglich (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2009, Az.: I-10 W 32/09, 10 W 32/09; abweichend OLG Koblenz, Beschluss vom 25.03.1993, Az.: 14 W 73/93, das zwar die Problematik der Zuordnung ebenfalls sieht, jedoch Möglichkeiten der Zuordnung zu erkennen meint).

    Denn im Gegensatz zu § 5 Abs. 2 JVEG (Benutzung eines eigenen oder unentgeltlich überlassenen Kraftfahrzeugs) verlangt der Gesetzgeber in § 5 Abs. 1 JVEG (Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel) den Nachweis der tatsächlich entstandenen Kosten und lässt nicht fiktive Ausgaben genügen (vgl. Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2009, Az.: I-10 W 32/09, 10 W 32/09; Meyer/Höver/Bach, a. a. O., Rdnr. 5.6).

  • OLG Frankfurt, 09.03.2021 - 2 WF 228/20

    Fahrtkostenerstattung bei Nutzung einer Dauerkarte des ÖPNV

    In Fällen wie dem vorliegendem scheint eine solche lückenlose Aufschlüsselung nahezu unmöglich (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2009, Az.: I-10 W 32/09, 10 W 32/09, Rpfleger 2009, 592, juris).
  • SG Karlsruhe, 26.10.2017 - S 1 KO 3624/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten für seine

    Eine derartige Aufschlüsselung, die im Vollbeweis nachzuweisen wäre, ist jedoch praktisch unmöglich (vgl. OLG Düsseldorf, AGS 2009, 340, 341).
  • VG Berlin, 21.06.2010 - 34 A 56.07

    Erstattung notwendiger Reisekosten

    Die Vergütung fiktiver Reisekosten kommt auf Grundlage des Bundesreisekostengesetzes demnach ebenso wenig in Betracht wie eine anteilige Erstattung von Kosten, die durch den Erwerb einer unabhängig von der abzurechnenden Reise vorgehaltenen BahnCard 100 (vormals: NetzCard bzw. Jahresnetzkarte) entstanden sind (vgl. HamOVG, Beschluss vom 1. November 2007 - 1 Bf 64/06 -, NJW 2008, 1242, VG Wiesbaden, Urteil vom 12. August 2008 - 6 K 605/08.WI(V) -, NVwZ-RR 2009, 125, VG Köln, Urteil vom 15. April 2009 - 27 K 4740/08 -, juris; ebenso Reisekosten von Rechtsanwälten und gerichtlich bestellten Sachverständigen betreffend: VG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 14 KE 183.06 -, juris, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. April 2009 - I-10 W 32/09 -, BauR 2009, 1019, OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 E 1123/05 -, NJW 2006, 1897).
  • VG Berlin, 10.06.2009 - 14 KE 183.06

    Rechtsanwaltsgebühren - Erstattung der Kosten für Bahnreise zu

    Selbst wenn - was erst nach Ablauf der Gültigkeit der Bahncard 100 möglich wäre - ein Nachweis aller mit der Bahncard absolvierten geschäftlichen und privaten Reisen erbracht würde, könnte aus der insgesamt erreichten Kilometerleistung nicht verlässlich auf die Kosten einer bestimmten Bahnfahrt geschlossen werden, denn das derzeitige, im Grundsatz im Dezember 2002 eingeführte Tarifsystem der Deutschen Bahn AG koppelt die Preise nicht ausschließlich an die Streckenlänge, sondern lässt daneben noch andere Faktoren, wie etwa die benutzte "Produktklasse", den Komfort und die Nachfrage bestimmter Relationen sowie den Zeitpunkt der Buchung einfließen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. April 2009 - I-10 W 32/09 -, OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 E 1123/05 -, VG Köln, Beschluss vom 9. August 2005 - 6 K 2566/02 -, alle bei juris; zur Berechnung der Bahnpreise vgl. auch den Wikipedia-Artikel "Preissystem der Deutschen Bahn", Stand: 10. Juni 2009; im Ergebnis ebenso Madert, in Gerold/Schmidt/v. Eicken, RVG, 17. Aufl. 2006, Rn. 20 zu Nrn. 7003, 7004 VV RVG; a.A., aber ohne Berücksichtigung der Einwendungen gegen eine Zurechnung der Kosten der Bahncard zu einer bestimmten Fahrt, OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Mai 2006 - 18 W 24/06 -).
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