Rechtsprechung
OLG Naumburg, 18.07.2007 - 10 W 37/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
Abmahnungen sind kein "Kampfmittel" - Eine Streitwertbemessung von 2.000 EUR je Fehler einer Widerrufsbelehrung kann im Hinblick auf die konkrete Interessenlage angemessen sein.
- damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)
Geringer Streitwert zur Verhinderung, dass Abmahnung als Kampfmittel zur Schädigung eines Wettbewerbers verwendet wird
- webshoprecht.de
Einstweilige Verfügung wegen unzutreffender Widerrufsbelehrung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Streitwertes im Falle eines Antrags auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung im Internethandel
- kanzlei.biz
Streitwert je Fehler in Widerrufsbelehrung bei 2.000 EUR angesetzt
- online-und-recht.de
- Judicialis
ZPO § 3; ; UWG § 3; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 3; ; GKG § 68 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3; UWG § 3; UWG § 8 Abs. 3; GKG § 68 Abs. 3
Unterlassungsklage: Angemessener Streitwert von 2000,- EUR für jeden behaupteten Fehler einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Einstweilige Verfügung - unzutreffende Widerrufsbelehrung - Streitwert der Abmahnung
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Streitwert für einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beträgt pro behaupteten Fehler 2.000,-
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Streitwert für einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beträgt pro behaupteten Fehler 2.000,-
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Abmahnungen sind kein "Kampfmittel"
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Abmahnung ist kein "Kampfmittel” - OLG Naumburg kürzt Abmahnungskosten
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 24.04.2007 - 7 O 299/07
- OLG Naumburg, 18.07.2007 - 10 W 37/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 144 (Ls.)
- NJ 2008, 83
- MIR 2007, Dok. 433
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06
Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch: Preisangabenverstoß …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2007 - 10 W 37/07
Dabei sind unter anderem die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer und bei dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), die Auswirkung zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, insbesondere durch die bereits begangene Verletzungshandlung) und die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (Kammergericht vom 14. November 2006, Az.: 5 W 254/06, zitiert nach juris, Rn 3 m. w. N.).