Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.07.2007 - 10 W 37/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4633
OLG Naumburg, 18.07.2007 - 10 W 37/07 (https://dejure.org/2007,4633)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.07.2007 - 10 W 37/07 (https://dejure.org/2007,4633)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 10 W 37/07 (https://dejure.org/2007,4633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Abmahnungen sind kein "Kampfmittel" - Eine Streitwertbemessung von 2.000 EUR je Fehler einer Widerrufsbelehrung kann im Hinblick auf die konkrete Interessenlage angemessen sein.

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    Geringer Streitwert zur Verhinderung, dass Abmahnung als Kampfmittel zur Schädigung eines Wettbewerbers verwendet wird

  • webshoprecht.de

    Einstweilige Verfügung wegen unzutreffender Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Streitwertes im Falle eines Antrags auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung im Internethandel

  • kanzlei.biz

    Streitwert je Fehler in Widerrufsbelehrung bei 2.000 EUR angesetzt

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    ZPO § 3; ; UWG § 3; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 3; ; GKG § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; UWG § 3; UWG § 8 Abs. 3; GKG § 68 Abs. 3
    Unterlassungsklage: Angemessener Streitwert von 2000,- EUR für jeden behaupteten Fehler einer unzutreffenden Widerrufsbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Einstweilige Verfügung - unzutreffende Widerrufsbelehrung - Streitwert der Abmahnung

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert für einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beträgt pro behaupteten Fehler 2.000,-

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert für einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beträgt pro behaupteten Fehler 2.000,-

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahnungen sind kein "Kampfmittel"

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Abmahnung ist kein "Kampfmittel” - OLG Naumburg kürzt Abmahnungskosten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 144 (Ls.)
  • NJ 2008, 83
  • MIR 2007, Dok. 433
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 14.11.2006 - 5 W 254/06

    Streitwert für wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch: Preisangabenverstoß

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.07.2007 - 10 W 37/07
    Dabei sind unter anderem die Unternehmensverhältnisse bei dem Verletzer und bei dem Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden (in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht), die Auswirkung zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, insbesondere durch die bereits begangene Verletzungshandlung) und die Intensität der Wiederholungsgefahr (Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen (Kammergericht vom 14. November 2006, Az.: 5 W 254/06, zitiert nach juris, Rn 3 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht