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   OLG Oldenburg, 20.12.2012 - 10 W 4/11   

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https://dejure.org/2012,49769
OLG Oldenburg, 20.12.2012 - 10 W 4/11 (https://dejure.org/2012,49769)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.12.2012 - 10 W 4/11 (https://dejure.org/2012,49769)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 10 W 4/11 (https://dejure.org/2012,49769)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Hoferbfolge bei nachträglichem Wegfall der Hofeigenschaft

  • erbrechtsiegen.de

    Höfe- bzw. Erbrecht - Erlöschen der Hofeigenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2069
    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Hoferbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vor- und Nacherbschaft bei einem Hof

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2013, 865
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2012 - 10 W 4/11
    Nur unter dieser Voraussetzung und mit dem dargestellten sachlichen Grund lässt sich die Privilegierung des Hoferben im Vergleich zu den übrigen Erbberechtigten vertreten und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vermeiden (vgl. BVerfGE 15, 337, 342; 67, 348, 359; 80, 170, 173; Wöhrmann, Einleitung, Rdnr. 15).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2012 - 10 W 4/11
    Nur unter dieser Voraussetzung und mit dem dargestellten sachlichen Grund lässt sich die Privilegierung des Hoferben im Vergleich zu den übrigen Erbberechtigten vertreten und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vermeiden (vgl. BVerfGE 15, 337, 342; 67, 348, 359; 80, 170, 173; Wöhrmann, Einleitung, Rdnr. 15).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 803/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Zugewinnausgleichs in der Landwirtschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2012 - 10 W 4/11
    Nur unter dieser Voraussetzung und mit dem dargestellten sachlichen Grund lässt sich die Privilegierung des Hoferben im Vergleich zu den übrigen Erbberechtigten vertreten und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vermeiden (vgl. BVerfGE 15, 337, 342; 67, 348, 359; 80, 170, 173; Wöhrmann, Einleitung, Rdnr. 15).
  • OLG Oldenburg, 23.03.2006 - 10 W 30/05
    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2012 - 10 W 4/11
    Aus diesem Grund ist der Senat in Abkehr seiner früheren Rechtsauffassung (OLG Oldenburg, 10 W 30/05; 10 W 9/03 = AUR 2005, 54; bereits offen gelassen mit dem Beschluss des Senat vom 25.05.2010, 10 W 33/09, RdL 2011, 16) der Auffassung, dass sich die Bestimmung des Nacherben in einem solchen Fall bei verfassungskonformer Auslegung nicht mehr nach dem zur Zeit des Erbfalls geltenden Recht (hier der HöfeO in der Fassung vom 24. April 1947), sondern nach dem im Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls geltendem Recht ergibt (dem im Ergebnis folgend: Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 10. Auflage, § 7 Rdnr. 14; Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, HöfeO, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 3; a.A. BGH, RdL 2007, 98; OLG Hamm, AgrarR 1991, 132; OLG Köln, DNotZ 1978, 308).
  • OLG Oldenburg, 25.03.2010 - 10 W 33/09

    Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen nach formloser Bestimmung des Hoferben;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2012 - 10 W 4/11
    Aus diesem Grund ist der Senat in Abkehr seiner früheren Rechtsauffassung (OLG Oldenburg, 10 W 30/05; 10 W 9/03 = AUR 2005, 54; bereits offen gelassen mit dem Beschluss des Senat vom 25.05.2010, 10 W 33/09, RdL 2011, 16) der Auffassung, dass sich die Bestimmung des Nacherben in einem solchen Fall bei verfassungskonformer Auslegung nicht mehr nach dem zur Zeit des Erbfalls geltenden Recht (hier der HöfeO in der Fassung vom 24. April 1947), sondern nach dem im Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls geltendem Recht ergibt (dem im Ergebnis folgend: Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 10. Auflage, § 7 Rdnr. 14; Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, HöfeO, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 3; a.A. BGH, RdL 2007, 98; OLG Hamm, AgrarR 1991, 132; OLG Köln, DNotZ 1978, 308).
  • OLG Oldenburg, 18.03.2004 - 10 W 9/03

    Klärung der Nacherbfolge eines landwirtschaftlichen Betriebes;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.12.2012 - 10 W 4/11
    Aus diesem Grund ist der Senat in Abkehr seiner früheren Rechtsauffassung (OLG Oldenburg, 10 W 30/05; 10 W 9/03 = AUR 2005, 54; bereits offen gelassen mit dem Beschluss des Senat vom 25.05.2010, 10 W 33/09, RdL 2011, 16) der Auffassung, dass sich die Bestimmung des Nacherben in einem solchen Fall bei verfassungskonformer Auslegung nicht mehr nach dem zur Zeit des Erbfalls geltenden Recht (hier der HöfeO in der Fassung vom 24. April 1947), sondern nach dem im Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls geltendem Recht ergibt (dem im Ergebnis folgend: Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 10. Auflage, § 7 Rdnr. 14; Faßbender/Hötzel/von Jeinsen/Pikalo, HöfeO, 3. Aufl., § 7 Rdnr. 3; a.A. BGH, RdL 2007, 98; OLG Hamm, AgrarR 1991, 132; OLG Köln, DNotZ 1978, 308).
  • OLG Hamm, 12.11.2015 - 10 W 70/15

    Begriff der Veräußerung i.S. von § 13 Abs. 1 HöfeO

    Der höferechtliche Zweck geht dahin, im öffentlichen Interesse lebensfähige landwirtschaftliche Betriebe geschlossen im Erbgang zu erhalten und deren agrarpolitisch unerwünschte Aufteilung zu verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014, V ZB 1/12, juris - Rn. 25 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 25. April 2014, BLw 6/13, juris - Rn. 31 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 29. November 2013, BLw 4/12, juris - Rn. 42; OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2012, 10 W 4/11, juris - Rn. 41).
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