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   OLG Düsseldorf, 02.07.1996 - 10 W 41/96   

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https://dejure.org/1996,7716
OLG Düsseldorf, 02.07.1996 - 10 W 41/96 (https://dejure.org/1996,7716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.1996 - 10 W 41/96 (https://dejure.org/1996,7716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - 10 W 41/96 (https://dejure.org/1996,7716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten einer ausländischen Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 126
  • BB 1996, 1044
  • DB 1996, 2280
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2006 - 10 W 139/05

    Erstattung der Kosten für eine Informationsreise der ausländischen Partei an den

    Dieser Grundsatz gilt auch für eine an einem inländischen Verfahren beteiligte ausländische Partei (vgl. BPatG, Beschluss vom 31.03.2000, 2 ZA (pat) 35/98; Senat, Beschluss vom 02.07.1996, 10 W 41/96).

    Zwar entspricht es ständiger Rechtssprechung, dass die Kosten für die Einschaltung eines Verkehrsanwaltes im Allgemeinen in Höhe der Kosten der dadurch ersparten Kosten für eine ansonsten erforderliche Informationsreise der Partei erstattungsfähig sind (vgl. BGH Beschluss v. 21.09.2005, IV ZB 11/04, Rpfleger 2006, 40 ff; Senatsbeschluss vom 02.07.1996 - 10 W 41/96; Zöller-Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 "Ausländer").

  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Die Kosten eines Verkehrsanwalts (Korrespondenzanwalts) werden allgemein als notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und damit als erstattungsfähig angesehen, wenn es der Prozeßpartei, die den Verkehrsanwalt einschaltete, aus sachlichen Gründen unmöglich oder aus persönlichen Gründen unzumutbar gewesen ist, ihren auswärtigen Prozeßbevollmächtigten über den dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Sachverhalt unmittelbar zu informieren (vgl. z.B. OLG München, Beschl. v. 17.10.1984 - 11 W 2583/84, AnwBl. 1985, 47; OLG Bamberg, Beschl. v. 28.06.1994 - 1 W 32/94, Jur-PC 1995, 3117; OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.1995 - 9 W 1103/95, JurBüro 1995, 592; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.1996 - 10 W 41/96, NJW-RR 1997, 126; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.04.1997 - 18 WF 17/97, OLGR 1998, 36; OLG Bamberg, Beschl. v. 29.10.1997 - 3 W 102/97, OLGR 1998, 244) oder wenn die Kosten einer unmittelbaren Information des auswärtigen Prozeßbevollmächtigten die eines Verkehrsanwalts (nahezu) erreichen oder sogar übersteigen würden (OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.04.1995 - 9 W 1103/95, JurBüro 1995, 592).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 2 W 14/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Dieser Grundsatz gilt nach zutreffender, vom Senat geteilter Auffassung auch für eine an einem inländischen Verfahren beteiligte ausländische Partei (vgl. BPatG, Beschl. v. 31.03.2000 - 2 ZA (pat) 35/98; OLG Düsseldorf [10. ZS], NJW-RR 2007, 428, 429; NJW-RR 1997, 126, MDR 1983, 560; vgl. a. BPatG, Beschl. v. 03.07.2000 - 3 ZA (pat) 16(00).

    Vielmehr ist die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts nach dem Einzelfall zu beurteilen (vgl. BPatG, Beschl. v. 31.03.2000 - 2 ZA (pat) 35/98; OLG Düsseldorf [10. ZS], NJW-RR 2007, 428, 429; NJW-RR 1997, 126; MDR 1983, 847; OLG München, NJW-RR 1998, 1692, 1693 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 10 W 105/03
    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es der Partei unmöglich oder unzumutbar war, den auswärtigen Prozessbevollmächtigten selbst zu informieren oder wenn die Kosten einer notwendigen Informationsreise der Partei die des Verkehrsanwaltes erreichen würden (vgl. Senatsbeschluss vom 02.07.1996 ? 10 W 41/96).
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