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   OLG Naumburg, 07.02.2005 - 10 W 5/05   

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https://dejure.org/2005,9695
OLG Naumburg, 07.02.2005 - 10 W 5/05 (https://dejure.org/2005,9695)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.02.2005 - 10 W 5/05 (https://dejure.org/2005,9695)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Februar 2005 - 10 W 5/05 (https://dejure.org/2005,9695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines vorprozessual eingeholten Gutachtens; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Prozessbezogenheit des Privatgutachtens

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 104 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 567 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 568 S. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; RPflG § 11 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1; ZPO § 92 Abs. 1; ZPO § 103 Abs. 1
    Zur Erstattungsfähigkeit eines von einem Versicherer eingeholten Privatgutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein vom Versicherer vorprozessual eingeholtes Gutachten zur Überprüfung einer Leistungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einsatz von Sachverständigen in "Dubiosschäden" durch Sachversicherer (RA Dr. Dirk-Carsten Günther; DS 2006, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1704
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2005 - 10 W 5/05
    In Rechtsprechung und Literatur besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass die Kosten eines Privatgutachtens, sei es vorprozessual oder prozessbegleitend eingeholt, nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002, Az: VI ZB 56/02, veröffentlicht auch in NJW 2003, 1398, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2001, Az: 1 W 16/01, OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Februar 1999, Az: 4 W 16/99, jeweils zitiert nach juris und jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Deshalb sind die Aufwendungen, die veranlasst werden, bevor sich der Rechtsstreit einigermaßen konkret abzeichnet, nicht erstattungsfähig (BGH, NJW 2003, 1398 m.w.N.).

    Die Kosten eines Privatgutachtens, das beispielsweise einer etwaigen außergerichtlichen Schadensfeststellung dient und nicht etwa die Position der das Gutachten in Auftrag gegebenen Partei in einem angedrohten Rechtsstreit stützen soll, sind demnach nicht prozessbezogen (vgl. BGH, NJW 2003, 1398, 1399 m.w.N.).

  • OLG München, 22.11.1991 - 11 W 2557/91

    Erstattungsfähigkeit von vorprozessualen Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2005 - 10 W 5/05
    Umstritten ist, ob für die Annahme der Prozessbezogenheit schon ein sachlicher Zusammenhang zwischen Gutachten und Rechtsstreit ausreichend ist (OLG Frankfurt, OLGR 2000, 11 f.; OLG Hamburg, MDR 1992, 194 f.), oder ob zusätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang erforderlich ist (OLG Hamburg, JurBüro 1988, 761 f.; OLG Hamm, OLG R 1994, 142 f.) und ein langer zeitlicher Zwischenraum ein Indiz für den fehlenden sachlichen Zusammenhang darstellt (OLG München, JurBüro 1992, 172 f.).
  • OLG Hamburg, 31.07.1991 - 8 W 207/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2005 - 10 W 5/05
    Umstritten ist, ob für die Annahme der Prozessbezogenheit schon ein sachlicher Zusammenhang zwischen Gutachten und Rechtsstreit ausreichend ist (OLG Frankfurt, OLGR 2000, 11 f.; OLG Hamburg, MDR 1992, 194 f.), oder ob zusätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang erforderlich ist (OLG Hamburg, JurBüro 1988, 761 f.; OLG Hamm, OLG R 1994, 142 f.) und ein langer zeitlicher Zwischenraum ein Indiz für den fehlenden sachlichen Zusammenhang darstellt (OLG München, JurBüro 1992, 172 f.).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 1 W 16/01

    Kostenfestsetzungsverfahren - Kosten für privates Schadensgutachten der beklagten

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2005 - 10 W 5/05
    In Rechtsprechung und Literatur besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass die Kosten eines Privatgutachtens, sei es vorprozessual oder prozessbegleitend eingeholt, nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002, Az: VI ZB 56/02, veröffentlicht auch in NJW 2003, 1398, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2001, Az: 1 W 16/01, OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Februar 1999, Az: 4 W 16/99, jeweils zitiert nach juris und jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Bamberg, 26.02.1999 - 4 W 16/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2005 - 10 W 5/05
    In Rechtsprechung und Literatur besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass die Kosten eines Privatgutachtens, sei es vorprozessual oder prozessbegleitend eingeholt, nur ausnahmsweise erstattungsfähig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002, Az: VI ZB 56/02, veröffentlicht auch in NJW 2003, 1398, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2001, Az: 1 W 16/01, OLG Bamberg, Beschluss vom 26. Februar 1999, Az: 4 W 16/99, jeweils zitiert nach juris und jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 25.09.1987 - 8 W 248/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 07.02.2005 - 10 W 5/05
    Umstritten ist, ob für die Annahme der Prozessbezogenheit schon ein sachlicher Zusammenhang zwischen Gutachten und Rechtsstreit ausreichend ist (OLG Frankfurt, OLGR 2000, 11 f.; OLG Hamburg, MDR 1992, 194 f.), oder ob zusätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang erforderlich ist (OLG Hamburg, JurBüro 1988, 761 f.; OLG Hamm, OLG R 1994, 142 f.) und ein langer zeitlicher Zwischenraum ein Indiz für den fehlenden sachlichen Zusammenhang darstellt (OLG München, JurBüro 1992, 172 f.).
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