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   OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00   

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https://dejure.org/2000,7528
OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00 (https://dejure.org/2000,7528)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.08.2000 - 10 W 53/00 (https://dejure.org/2000,7528)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. August 2000 - 10 W 53/00 (https://dejure.org/2000,7528)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 5; ; ZPO § 260; ; GKG § 15; ; GKG § 21 Abs. 3; ; KV-GKG Nr. 1201; ; KV-GKG Nr. 1202

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Teilvergleich und vorherigem Erlass eines Versäumnisurteils; Erweiterung der Klage nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilvergleich; Ermäßigung der Verfahrensgebühr; Gebührenermäßigung; Klageerweiterung; Gesamtstreitwert; Gebührenerhebung; Anspruchshäufung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Stuttgart, 23.11.1995 - 8 W 597/95

    Ermäßigung der Gerichtskosten bei vorangegangenem Teilversäumnisurteil.;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
    Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der bisher zu dieser Gebührenfrage veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535; OLG Hamburg MDR 1998, 623 sowie MDR 2000, 111).

    Demnach ist der vorherige Erlaß eines Urteils über einen Teil des späteren Gesamtstreitgegenstandes ermäßigungsschädlich - auch wenn keine Identität zwischen dem Gegenstand der Klageerweiterung und demjenigen der früheren gerichtlichen Entscheidung besteht (so auch OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535).

  • OLG Düsseldorf, 04.10.1996 - 10 W 94/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats, die in Übereinstimmung mit der durch den Kostenschuldner zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung steht, hindert auch der vorherige Erlaß eines Versäumnisurteils den Eintritt der Gebührenermäßigung gemäß Nr. 1202 KV-GKG (Beschluß vom 10. Oktober 1996, Az. 10 W 101/96, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 638; MDR 1997, 301 sowie AnwBl. 1997, 287).
  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich entschieden, daß die Vorlageentscheidung des Landgerichts Tübingen unzulässig ist (Beschluß vom 27. August 1999, 1 BvL 7/96, veröffentlicht in JurBüro 2000, 146).
  • LG Tübingen, 21.03.1996 - 7 O 417/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
    Die dagegen durch das Landgericht Tübingen in seinem Vorlagebeschluß vom 21. März 1996 (JurBüro 1997, 650) sowie in dem ergänzenden Beschluß vom 6. August 1998 (JurBüro 1999, 149) vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken geben dem Senat keinen Anlaß zu einer Änderung seiner Rechtsprechung.
  • LG Tübingen, 06.08.1998 - 7 O 417/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
    Die dagegen durch das Landgericht Tübingen in seinem Vorlagebeschluß vom 21. März 1996 (JurBüro 1997, 650) sowie in dem ergänzenden Beschluß vom 6. August 1998 (JurBüro 1999, 149) vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken geben dem Senat keinen Anlaß zu einer Änderung seiner Rechtsprechung.
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 10 W 101/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
    Nach der Rechtsprechung des Senats, die in Übereinstimmung mit der durch den Kostenschuldner zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung steht, hindert auch der vorherige Erlaß eines Versäumnisurteils den Eintritt der Gebührenermäßigung gemäß Nr. 1202 KV-GKG (Beschluß vom 10. Oktober 1996, Az. 10 W 101/96, veröffentlicht in NJW-RR 1997, 638; MDR 1997, 301 sowie AnwBl. 1997, 287).
  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 135/90

    Revisionsbeschwer bei Inanspruchnahme mehrerer Gesamtschuldner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
    vorzunehmen, wenn bei einer objektiven Klagehäufung (§ 260 ZPO) die Ansprüche - wie hier verschiedene Streitgegenstände haben (Zöller/Herget, Kommentar zur ZPO, 20. Aufl., § 5 Rdn. 3 mit Hinweis auf BGH AnwBl. 1976, 339 sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 56. Aufl., § 5, Rn. 3 mit Hinweis auf BGH VersR 91, 360 und jeweils weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Hamburg, 13.02.1998 - 8 W 26/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
    Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der bisher zu dieser Gebührenfrage veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535; OLG Hamburg MDR 1998, 623 sowie MDR 2000, 111).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 10 W 124/99

    Verfahrensgebühr bei Klageerweiterung nach Erlass eines Versäumnisurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
    Nimmt der Kläger bei Fortsetzung des Rechtsstreits nach Einspruch des Beklagten gegen ein Versäumnisurteil eine Klageerweiterung vor, so tritt nach der Rechtsprechung des Senats keine Ermäßigung der nach dem Gesamtstreitwert angefallenen allgemeinen Verfahrensgebühr im Falle eines die gesamte Klageforderung erfassenden Vergleichs ein, wenn die Erweiterung einen anderen Streitgegenstand betraf (Beschluß vom 23. November 1999, Az. 10 W 124/99).
  • OLG Hamburg, 01.11.1999 - 8 W 325/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.08.2000 - 10 W 53/00
    Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit der bisher zu dieser Gebührenfrage veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1535; OLG Hamburg MDR 1998, 623 sowie MDR 2000, 111).
  • OLG Schleswig, 26.11.2002 - 9 W 134/02

    Ermäßigung von Gerichtsgebühren

    Keiner der von der Klägerin genannten Gründe rechtfertigt nach Entstehungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck der Nr. 1202 KV GKG a. F. ein davon abweichendes Verständnis (vgl. gleichfalls eine Gebührenermäßigung verneinend: OLG Stuttgart, MDR 2002, 298 m. w. Nachw. [Rücknahme der Widerklage, Entscheidung über die Klage]; OLG Düsseldorf, JurBüro 2001, 313 [Teilvergleich nach Erlass eines Versäumnisurteils und späterer Klageerweiterung]; OLG Schleswig, OLGR 2001, 482 [Teilversäumnisurteil]; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 Rn. 31 m. w. Nachw.; and.
  • OLG Schleswig, 11.05.2001 - 9 W 61/01

    Gerichtsgebühren - Herabsetzung - Versäumnisurteil

    Für den Fall der Klagerücknahme nach Nr. 1202 a) KV-GKG bedeutet das, dass auch ein Teil-(Versäumnis)-Urteil den Eintritt der Gebührenermäßigung hindert (vgl. auch HansOLG Hamburg OLGR 2000, 226 zu Nr. 1202 Buchst. c KV-GKG; ferner OLG Düsseldorf OLGR 2000, 458 ff.).
  • OLG Koblenz, 19.03.2002 - 14 W 188/02

    Ermäßigung der dreifachen Gebühr für das Prozessverfahren bei Vorliegen eines

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