Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - I-10 W 64/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8374
OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - I-10 W 64/08 (https://dejure.org/2008,8374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2008 - I-10 W 64/08 (https://dejure.org/2008,8374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - I-10 W 64/08 (https://dejure.org/2008,8374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 12 UWG
    Erstattung von Testkaufkosten nur gegen Rückgabe des Gerätes

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Testkaufkosten in kostenrechtlichen Auseinandersetzungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 10.07.1990 - 1 W 6302/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 10 W 64/08
    Andererseits wird die Meinung vertreten, dass erstattungsfähige Aufwendungen für einen Testkauf nur Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung der erworbenen Testsache festzusetzen sind (vgl. KG Beschluss v. 09.04.2002, 1 W 41/02 (JURIS), Rpfleger 1991, 80 und MDR 1976, 670).

    Zwar kann der Erstattungsberechtigte entscheiden, ob er die Zug-um-Zug-Festsetzung realisiert; ihm steht es auch frei, einen darüber hinausgehenden materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung der restlichen Aufwendungen in einem besonderen Prozessverfahren gerichtlich geltend zu machen (vgl. KG Rpfleger 1991, 80; OLG Stuttgart, Die Justiz 1986, 412).

  • KG, 09.04.2002 - 1 W 41/02

    Erstattung von Testkaufauslagen Zug um Zug gegen Rückgabe der Testkaufsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 10 W 64/08
    Andererseits wird die Meinung vertreten, dass erstattungsfähige Aufwendungen für einen Testkauf nur Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung der erworbenen Testsache festzusetzen sind (vgl. KG Beschluss v. 09.04.2002, 1 W 41/02 (JURIS), Rpfleger 1991, 80 und MDR 1976, 670).
  • OLG Nürnberg, 03.07.1986 - 3 W 2113/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 10 W 64/08
    Teilweise wird eine Erstattung der Testkaufkosten Zug-um-Zug gegen Übertragung von Eigentum und Besitz dann für möglich gehalten, wenn der Erstattungsberechtigte selbst die Rückgabe Zug um Zug anbietet und/oder der Erstattungspflichtige in vollem Umfang zur Kostentragung verpflichtet ist (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1986, 412; OLG Nürnberg Beschluss v. 03.07.1986, 3 W 2113/86 (JURIS); OLG Karlsruhe Beschluss v. 23.09.1980, 13 W 118/80 (JURIS).
  • KG, 23.01.1976 - 1 W 955/75
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 10 W 64/08
    Andererseits wird die Meinung vertreten, dass erstattungsfähige Aufwendungen für einen Testkauf nur Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung der erworbenen Testsache festzusetzen sind (vgl. KG Beschluss v. 09.04.2002, 1 W 41/02 (JURIS), Rpfleger 1991, 80 und MDR 1976, 670).
  • OLG München, 19.02.2004 - 29 W 886/04

    Testkaufkosten als erstattungsfähige Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 10 W 64/08
    Einerseits wird die Ansicht vertreten, im Kostenfestsetzungsverfahren seien erstattungsfähige Testkaufkosten stets ohne Einschränkung festzusetzen; es finde keine Einschränkung von Amts wegen dahin statt, dass die Testkaufkosten nur Zug-um-Zug gegen Übertragung des anzurechnenden Vermögenswertes zu erstatten sind (vgl. OLG München AGS 2004, 363; OLG Koblenz JurBüro 1985, 1866 und WRP 1979, 813).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.1980 - 13 W 118/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 10 W 64/08
    Teilweise wird eine Erstattung der Testkaufkosten Zug-um-Zug gegen Übertragung von Eigentum und Besitz dann für möglich gehalten, wenn der Erstattungsberechtigte selbst die Rückgabe Zug um Zug anbietet und/oder der Erstattungspflichtige in vollem Umfang zur Kostentragung verpflichtet ist (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 1986, 412; OLG Nürnberg Beschluss v. 03.07.1986, 3 W 2113/86 (JURIS); OLG Karlsruhe Beschluss v. 23.09.1980, 13 W 118/80 (JURIS).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.1985 - 10 WF 26/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 10 W 64/08
    Einerseits wird die Ansicht vertreten, im Kostenfestsetzungsverfahren seien erstattungsfähige Testkaufkosten stets ohne Einschränkung festzusetzen; es finde keine Einschränkung von Amts wegen dahin statt, dass die Testkaufkosten nur Zug-um-Zug gegen Übertragung des anzurechnenden Vermögenswertes zu erstatten sind (vgl. OLG München AGS 2004, 363; OLG Koblenz JurBüro 1985, 1866 und WRP 1979, 813).
  • LG Düsseldorf, 15.09.2020 - 4a O 55/19

    Kinderoller II

    Auch wenn der Kläger die Testkaufkosten grundsätzlich als ein Teil seines prozessualen Kostenanspruchs nach §§ 91 ff ZPO geltend machen kann (vgl. OLG Düsseldorf, NJOZ 2009, 486; Cepl/Voß/Rüting, 2. Aufl., § 91 ZPO Rn. 166 m.w.N.), ist es ihm wegen der insoweit ungewissen Rechtslage nicht verwehrt, adäquat verursachte Rechtsverfolgungskosten, die aus seiner Sicht zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren, bereits im Erkenntnisverfahren geltend zu machen (vgl. (zum Markenrecht) BGH, GRUR 2017, 1160, 1166 - BretarisGenuair; NJW 2004, 444, 446).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2020 - 2 W 12/20
    In Bezug auf den vergleichbaren Fall der Erstattung von Testkaufkosten ist zwar streitig, ob solche Kosten nur Zug um Zug gegen Übertragung von Eigentum und Besitz an dem Testkaufprodukt zu erstatten sind (vgl. zum Streitstand: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.06.2008 - 10 W 64/08, OLGR 2008, 815 = NJOZ 2009, 486; BeckOK PatR/Voß, 16. Ed., Stand: 15.04.2020, Vor §§ 139-142b (Verletzungsprozess) Rn. 207).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht