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   OLG Düsseldorf, 23.08.2001 - 10 W 71/01   

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https://dejure.org/2001,9875
OLG Düsseldorf, 23.08.2001 - 10 W 71/01 (https://dejure.org/2001,9875)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2001 - 10 W 71/01 (https://dejure.org/2001,9875)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2001 - 10 W 71/01 (https://dejure.org/2001,9875)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen einen Mahnbescheid; Teilwiderspruch; Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid; Grenzen der Ermessensausübung ; Ermessensentscheidung des Gerichts; Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    ZPO § 694 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 700 Abs. 1; ; ZPO § 719 Abs. 1; ; ZPO § 719 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 719 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 707; ; ZPO § 707 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 341 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 91 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mahnverfahren - Einspruch gegen fehlerhaft erlassenen Teil-Vollstreckungsbescheid - Einstellung der Zwangsvollstreckung - sofortige Beschwerde - Sicherheitsleistung - Ermessenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 286/81

    Übergangener Widerspruch gegen Mahnbescheid

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2001 - 10 W 71/01
    Angesichts der Widersprüchlichkeit zwischen dem ausgefüllten Vordruck und dem weiteren Schreiben des Beklagten hätte das Mahngericht ihm Gelegenheit zur Klarstellung geben müssen (BGHZ 85, 361, 364 = NJW 1983, 633).

    Dies gilt sowohl dann, wenn der Widerspruch schlicht übersehen worden ist als auch dann, wenn der Rechtspfleger ihn zwar zur Kenntnis genommen, aber falsch bewertet hat (BGHZ 85, 361, 364; OLG Frankfurt am Main OLGRep 1997; 60; KG Rpfleger 1983, 489; Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 694 Rdnr. 12; Holch in MünchKomm zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 694 Rdnr. 23).

  • OLG Köln, 24.04.1997 - 14 WF 19/97

    Beschwerde gegen Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2001 - 10 W 71/01
    Eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der über einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung entschieden worden ist, ist indessen ausnahmsweise dann zulässig, wenn das Gericht die Grenze seiner Ermessensausübung verkannt hat (Senat, Beschluß vom 17. Juli 2001, AZ 10 W 68/01; OLG Düsseldorf, 11. Zivilsenat, OLGRep 1999, 277; OLG Düsseldorf, 4. Zivilsenat, OLGRep 2000, 360; OLG Köln NJW-RR 1998, 364; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 707 Rdnr. 17; Lackmann in Musielak, 2. Aufl. 2000, § 707 Rdnr. 13).
  • OLG Celle, 31.03.1999 - 16 W 21/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2001 - 10 W 71/01
    Soweit daraus der Schluß gezogen wird, für den Fall eines nicht in gesetzlicher Weise ergangenen Vollstreckungsbescheides sei zwingend die Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung einzustellen (vgl. OLG Celle MDR 1999, 1345; Lackmann in Musielak, a.a.O., § 719 Rdnr. 6), folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2001 - 10 W 68/01

    Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Versäumnisurteil - sofortige Beschwerde -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2001 - 10 W 71/01
    Eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der über einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung entschieden worden ist, ist indessen ausnahmsweise dann zulässig, wenn das Gericht die Grenze seiner Ermessensausübung verkannt hat (Senat, Beschluß vom 17. Juli 2001, AZ 10 W 68/01; OLG Düsseldorf, 11. Zivilsenat, OLGRep 1999, 277; OLG Düsseldorf, 4. Zivilsenat, OLGRep 2000, 360; OLG Köln NJW-RR 1998, 364; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 707 Rdnr. 17; Lackmann in Musielak, 2. Aufl. 2000, § 707 Rdnr. 13).
  • OLG Frankfurt, 20.04.1998 - 9 W 5/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2001 - 10 W 71/01
    Das Gericht verkennt die Grenzen seiner Ermessensausübung grundsätzlich dann, wenn es unzutreffend die Voraussetzungen des § 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO für eine einstweilige Einstellung ohne Sicherheitsleistung verneint (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1998, 1450; Lackmann in Musielak, a.a.O., § 707 Rdnr. 13).
  • KG, 19.09.1983 - 10 W 4111/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2001 - 10 W 71/01
    Dies gilt sowohl dann, wenn der Widerspruch schlicht übersehen worden ist als auch dann, wenn der Rechtspfleger ihn zwar zur Kenntnis genommen, aber falsch bewertet hat (BGHZ 85, 361, 364; OLG Frankfurt am Main OLGRep 1997; 60; KG Rpfleger 1983, 489; Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 694 Rdnr. 12; Holch in MünchKomm zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 694 Rdnr. 23).
  • OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99

    Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2001 - 10 W 71/01
    Er ist vielmehr der Auffassung, daß auch in dem Fall eines nicht in gesetzlicher Weise ergangenen Vollstreckungsbescheides die Voraussetzungen des § 707 ZPO für die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu prüfen sind und eine Ermessensentscheidung zu treffen ist (so auch OLG Köln OLGRep 2000, 33; Krüger in MünchKomm zur ZPO, a.a.O., § 719 Rdnr. 8).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.1999 - 4 W 33/99

    Verteidigungsanzeige im schriftlichen Vorverfahren nach Mahnverfahren; Erlass

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2001 - 10 W 71/01
    Eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung, mit der über einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung entschieden worden ist, ist indessen ausnahmsweise dann zulässig, wenn das Gericht die Grenze seiner Ermessensausübung verkannt hat (Senat, Beschluß vom 17. Juli 2001, AZ 10 W 68/01; OLG Düsseldorf, 11. Zivilsenat, OLGRep 1999, 277; OLG Düsseldorf, 4. Zivilsenat, OLGRep 2000, 360; OLG Köln NJW-RR 1998, 364; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 707 Rdnr. 17; Lackmann in Musielak, 2. Aufl. 2000, § 707 Rdnr. 13).
  • OLG Celle, 09.12.2002 - 16 W 72/02

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Ermessensspielraum des Gerichts

    In solchen Fällen ist grundsätzlich auch die Beschwerde gegen sonst unanfechtbare Entscheidungen über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil zulässig (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. August 2001, Az. 10 W 71/01; OLG Köln, Beschluss vom 1. Oktober 1999, Az. 16 W 24/99; OLG Celle, Beschluss vom 31. März 1999, Az. 16 W 21/99; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Januar 1996, Az. 16 W 48/96, sämtlichst zitiert nach JURIS).
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