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   OLG Koblenz, 18.02.2004 - 10 W 768/03   

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https://dejure.org/2004,7081
OLG Koblenz, 18.02.2004 - 10 W 768/03 (https://dejure.org/2004,7081)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.02.2004 - 10 W 768/03 (https://dejure.org/2004,7081)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 10 W 768/03 (https://dejure.org/2004,7081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für Verfahren wegen Inanspruchnahme aus einer Urkunde; Reichweite des Rechtsschutzversicherungsschutzes; Ausschluss des Versicherungsschutzes für Interessenwahrnehmung aus Sicherungsverträgen wie Bürgschaft und Schuldübernahme; Geltung des Ausschlusses ...

  • Judicialis

    ARB 75 i.d.F. von 1991 § 4 Nr. 1 lit. h; ; ARB 75 i.d.F. von 1991 § 14 Nr. 3; ; BGB § 329; ; BGB § 414; ; BGB § 415

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Nr. 1 h; ARB 75 § 14 Nr. 3; BGB § 329; BGB § 414; BGB § 415
    Risikoausschluss des § 4 Abs. 1 h ARB 75 erfasst nicht einen Erfüllungsübernahmevertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 329; BGB § 414; BGB § 415
    Bloßer Erfüllungsübernahmevertrag nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsschutz - ja oder nein - OLG grenzt zwischen Schuld- und Erfüllungsübernahmeverträgen ab

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsschutz - ja oder nein: OLG grenzt zwischen Schuld- und Erfüllungsübernahmeverträgen ab

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Reichweite des § 4 Nr. 1 lit. h) ARB 75

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 758
  • VersR 2005, 263
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1574/97

    Altschäden

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2004 - 10 W 768/03
    Für die Auslegung der Bestimmung ist das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers maßgebend (im Anknüpfung an OLG Koblenz, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

    Für die Auslegung dieser Bestimmung ist maßgebend, wie diese von einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer verstanden werden kann ( OLG Koblenz NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

  • OLG Celle, 15.04.1993 - 8 U 117/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2004 - 10 W 768/03
    Liegt eine Auseinandersetzung aus einem Vertrag dieser Art vor, dann greift der Ausschluss nach seinem klaren Wortlaut ohne Rücksicht darauf ein, ob der Versicherungsnehmer auf der Schuldner- oder Gläubigerseite steht, ob er also z.B. als Bürge in Anspruch genommen wird oder ob er selbst einen Bürgen in Anspruch nimmt (Harbauer, § 6. Aufl., 4 ARB 75, Rn. 58; OLG Celle r+s 1993, 303; OLG Karlsruhe ZfS 1990, 310 für Schuldübernahme).
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