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   OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 W 82/90   

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OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 W 82/90 (https://dejure.org/1990,3922)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.1990 - 10 W 82/90 (https://dejure.org/1990,3922)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 10 W 82/90 (https://dejure.org/1990,3922)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 357
  • Rpfleger 1991, 171
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Dies wird von einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung bejaht (OLG Naumburg OLGR 2002, 527; OLG Koblenz AGS 2002, 262 zur Konkursordnung; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort: "Masseunzulänglichkeit"), zum Teil beschränkt auf den - hier nicht gegebenen - Fall, daß Bestehen und Umfang des Vollstreckungsverbots zwischen den Parteien streitig sind (OLG Hamm ZInsO 2002, 831, 832), von anderen Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums hingegen verneint (OLG München ZIP 2004, 138; 2248; OLG Düsseldorf ZInsO 2003, 713; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657, 658; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867, 868; OLG Düsseldorf MDR 1991, 357 zur Konkursordnung; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 208 Rn. 65; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 210 Rn. 3; HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 210 Rn. 5; Braun/Kießner, InsO 2. Aufl. § 210 Rn. 7; Lappe EWiR 2000, 873).
  • OLG Naumburg, 27.12.2001 - 13 W 430/01

    Insolvenzverfahren; Gesamtvollstreckung; Masseunzulänglichkeit;

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird aus prozessökonomischen Gründen dann zugelassen, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen des Einwandes unstreitig sind und die rechtliche Regel, die den Einwand trägt, einfach gelagert ist (Zöller-Herget, ZPO, 22. Aufl., §§ 103, 104 Rn. 21 "mat.-rechtl. Einwendungen" m. w. N.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1991, 171).

    Soweit das OLG Düsseldorf (Rpfleger 1991, 171) unter Hinweis auf BGH ZIP 1988, 1068 die Auffassung vertritt, ein Kostentitel dürfe bei Unzulänglichkeit der Masse nicht erlassen werden, ist auch dem nicht zu folgen.

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01

    Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit

    Soweit es im Bereich des § 60 KO streitig war, ob die Masseunzulänglichkeit im Kostenfestsetzungsverfahren als Einwendung zu berücksichtigen war, oder ob der Konkursverwalter darauf zu verweisen war, nach § 767 ZPO gegen die Vollstreckbarkeit des Festsetzungsbeschlusses vorzugehen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 10 W 82/90 - Rpfleger 1991, 171 f. einerseits, OLG München, Beschluss vom 30. November 1999 - 11 W 3090/99 - ZIP 2000, 555 andererseits), ist diese Frage nach der gesetzlichen Regelung in § 210 InsO in dem Sinne zu entscheiden, dass sie aus prozessökonomischen Gründen bereits im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist.
  • OLG München, 30.04.2003 - 11 W 2839/01

    Befriedigung von Masseschulden nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;

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  • OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02

    Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den

    Die teilweise vertretene Ansicht (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 171), schon die ernsthafte Möglichkeit des Bestehens eines Vollstreckungshindernisses schließe den Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses aus und lasse nur einen Feststellungsbeschluß zu, teilt der Senat nicht.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2002 - 10 W 91/02

    Berücksichtigung des aus § 210 InsO folgenden Vollstreckungshindernisses bereits

    Das offensichtliche Vollstreckungshindernis gemäß § 210 InsO lässt bereits das Rechtsschutzinteresse an einem Zahlungstitel entfallen und ist daher - wie bereits § 60 KO, vgl. Beschluss des Senats vom 13.12.1990 10 W 82/90, JurBüro 1991, 558 - schon im Erkenntnisverfahren zu berücksichtigen, wozu auch das vereinfachte Verfahren der Kostenfestsetzung zählt (vgl. LAG Düsseldorf ZIP 2000, 2034 f; LAG Stuttgart, ZIP 2001, 657 f).
  • OLG Celle, 07.12.2006 - 2 W 137/05

    Fehlen eines Rechtsschutzbedürfnisses für Kostenfestsetzungsanträge im Falle

    Die grundlegende Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den Erstattungsanspruch erfolgt deshalb im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24. März 2004 - 8 W 186/04 - ebenso bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 1990 - 10 W 82/90 -, MDR 1991 S. 357).
  • OLG Hamm, 11.03.2002 - 4 W 111/01

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Die öffentliche Bekanntmachung der Masseunzulänglichkeit durch den Kläger führt zu keinem anderen Ergebnis, da dort nur darauf hingewiesen worden ist, dass die Konkursmasse nicht zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger ausreicht und demgemäß Massekosten und Masseschulden nach der Rangordnung des § 60 KO zu berichtigen sind, und nicht festgestellt worden ist, dass die Konkursmasse nicht ausreicht, um die vorliegenden Erstattungsansprüche zu befriedigen (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 171 f.; OLG München, ZIP 2000, 555).
  • OLG Dresden, 15.06.1999 - 14 U 2986/98

    Einwand der Masseunzulänglichkeit in der Zwangsvollstreckung; Konkurs des

    Nur ausnahmsweise kann dieser Einwand berücksichtigt werden, wenn die Erschöpfung der Konkursmasse zweifelsfrei feststeht oder zumindest ernsthaft in Betracht kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 171).
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