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   OLG Dresden, 03.03.2003 - 10 WF 122/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7744
OLG Dresden, 03.03.2003 - 10 WF 122/03 (https://dejure.org/2003,7744)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.03.2003 - 10 WF 122/03 (https://dejure.org/2003,7744)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. März 2003 - 10 WF 122/03 (https://dejure.org/2003,7744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2; ; BAföG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BBiG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen bei Vollzeitausbildung des volljährigen Kindes an Berufsfachschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Berufsfachschulbesuch und Unterhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater will Unterhalt für Sohn kürzen - Ausbildung in der Berufsfachschule muss auch für ein volljähriges Kind finanziert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 301 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 108/99

    Begriff der allgemeinen Schulausbildung

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2003 - 10 WF 122/03
    Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung ist der Begriff der allgemeinen Schulausbildung aber in § 1603 Abs. 2 BGB genau so wie in § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG auszulegen (BGH NJW 2001, 2633; Palandt-Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1603 Rdnr. 56; vgl. auch SG Dresden, Urteil vom 9. Februar 2001, S 17 AL 1039/99).
  • OLG Rostock, 02.12.2002 - 10 UF 197/02

    Kostenübernahme für die Rückführung eines von einem Elternteil entführten Kindes

    Auszug aus OLG Dresden, 03.03.2003 - 10 WF 122/03
    Zum anderen genügen die vorgelegten Unterlagen nicht den Anforderungen, die die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des § 1603 Abs. 2 BGB einem Unterhaltspflichtigen auferlegt (vgl. hierzu Senat - Beschlüsse vom 30. April 2002, 10 UF 67/02 und vom 7. Mai 2002, 10 UF 197/02, Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdnr. 686).
  • OLG Dresden, 01.09.2004 - 21 UF 515/04

    Umfang des Ausbildungsunterhalts

    Soweit der Beklagte sich auf den Beschluss des Senats vom 3. März 2003 - 10 WF 122/03 FamRZ 2004, 301 ) bezieht, gilt Folgendes:.
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