Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 29.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 WF 3/03   

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https://dejure.org/2003,11053
OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,11053)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.01.2003 - 10 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,11053)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 10 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,11053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers neben einem Verfahrenspfleger; Teilbereiche der elterlichen Sorge über minderjähriges Kind ; Eigenes Recht des Ergänzungspflegers auf Ablehnung des Richters; Stellung des Ablehnungsantrags im Namen des Kindes ; Gegenstandswert für ...

  • Judicialis

    BGB § 1797; ; BGB § 1909; ; FGG § 6; ; FGG § 37; ; FGG § 50; ; ZPO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1797 § 1909; FGG § 6 § 37 § 50; ZPO § 42
    Ergänzungspfleger hat kein eigenes Recht auf Ablehnung eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 1 W 9/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 WF 3/03
    Hierbei ist der Senat davon ausgegangen, dass der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zugrunde liegenden Rechtsstreits entspricht (so auch OLG Brandenburg, OLGR 1999, 469; BGH NJW 1968, 769, Hartmann, a.a.O., Anhang I § 12 GKG - § 3 ZPO - Rz. 10 m.w.N.; Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl., § 3 Rz. 16 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 28.01.2000 - 15 WF 101/99

    Beschwerdeverfahren bei Anfechtung der Vergütung eines Verfahrenspflegers;

    Auszug aus OLG Dresden, 17.01.2003 - 10 WF 3/03
    Allein dem Verfahrenspfleger obliegt es mithin, die Kindesinteressen in das Verfahren einzubringen, er ist gleichsam "Sprachrohr" des Kindes im Verfahren (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 28. Juni 2002, OLG-NL 2002, 269; Beschluss vom 23. Mai 2000 - 10 WF 253/02 - OLG Schleswig-Holstein, OLGR 2000, 177 [179]).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 10 WF 3/03   

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https://dejure.org/2003,9497
OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 10 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,9497)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2003 - 10 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,9497)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2003 - 10 WF 3/03 (https://dejure.org/2003,9497)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00

    Tragung der in einem Prozessvergleich übernommenen Gerichtskosten durch Partei,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 10 WF 3/03
    Auch dann handelt es sich bei der Kostenübernahme qualitativ um eine eigene Entscheidung des Bedürftigen; eine gerichtliche Kostenentscheidung dagegen kann der Bedürftige nicht beeinflussen (vgl. BVerfG NJW 2000, 3271 mwN).
  • OLG Hamm, 17.07.2000 - 4 W 32/00

    Kostenübernahme des Prozesakostenhilfe erhaltenden Beklagten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 10 WF 3/03
    Eine erweiterte Auslegung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auch auf die Fälle der Übernahmehaftung (vgl. OLG Frankfurt NJW 2000, 1120, 1121; OLG Hamm Rpfleger 2000, 553) ist abzulehnen.
  • OLG Frankfurt, 10.11.1999 - 12 W 258/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 10 WF 3/03
    Eine erweiterte Auslegung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auch auf die Fälle der Übernahmehaftung (vgl. OLG Frankfurt NJW 2000, 1120, 1121; OLG Hamm Rpfleger 2000, 553) ist abzulehnen.
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 10 WF 22/03

    Zur erweiterten Auslegung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG

    Eine erweiterte Auslegung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auch auf die Fälle der Übernahmehaftung ist nach der Rechtssprechung des Senats abzulehnen (vgl. Beschluss vom 29.04.2003 - 10 WF 03/03).

    Eine erweiterte Auslegung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auch auf die Fälle der Übernahmehaftung (vgl. OLG Frankfurt NJW 2000, 1120, 1121; OLG Hamm Rpfleger 2000, 553; OLG Dresden Rpfleger 2002, 213) ist nach der Rechtsprechung des Senats abzulehnen (vgl. Beschluss vom 29.04.2003 - 10 WF 03/03).

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