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   OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 10 WF 101/02   

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https://dejure.org/2002,6733
OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 10 WF 101/02 (https://dejure.org/2002,6733)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2002 - 10 WF 101/02 (https://dejure.org/2002,6733)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2002 - 10 WF 101/02 (https://dejure.org/2002,6733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH-Antrag); Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres bei Vorliegen eines Härtegrundes

  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Härtefallscheidung - außereheliche Beziehung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 1 n. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1565 Abs. 2
    Möglichkeit der Ehescheidung bei noch nicht ein Jahr getrennt lebenden Ehegatten (unzumutbare Härte)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ehescheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehepartner erwartet Kind aus außerehelicher Beziehung: Recht zur sofortigen Scheidung besteht - Abwarten des Trennungsjahrs unzumutbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 25 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Rostock, 08.03.1993 - 3 WF 18/93

    Unzumutbare Härte; Formale Aufrechterhaltung; Inhaltslose Ehe; Eheliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 10 WF 101/02
    An das Vorliegen eines Härtegrundes sind strenge Anforderungen zu stellen (OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 286; OLG Rostock, FamRZ 1993, 808; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Schael, § 6, Rz. 124; Palandt/Brudermüller, BGB, 61. Aufl., § 1565, Rz. 9).

    Dies lässt das Ausbrechen der Antragsgegnerin aus der Ehe für den Antragsteller als so belastend erscheinen, dass eine Fortsetzung der Ehe als unzumutbar anzusehen ist (vgl. auch OLG Rostock, FamRZ 1993, 808; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1565, Rz. 10; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 722).

  • BGH, 05.11.1980 - IVb ZR 538/80

    Auslegung der Härteklausel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 10 WF 101/02
    Insbesondere muss sich die unzumutbare Härte auf das Eheband als solches, also auf das Weiter-Miteinander-Verheiratet-Sein, und nicht auf die Fortsetzung des ehelichen Zusammenlebens beziehen (BGH, FamRZ 1981, 127; FamVerf/Schael, § 6, Rz. 124).
  • OLG Stuttgart, 29.04.1998 - 15 WF 203/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 10 WF 101/02
    Dies lässt das Ausbrechen der Antragsgegnerin aus der Ehe für den Antragsteller als so belastend erscheinen, dass eine Fortsetzung der Ehe als unzumutbar anzusehen ist (vgl. auch OLG Rostock, FamRZ 1993, 808; Palandt/Brudermüller, a.a.O., § 1565, Rz. 10; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 722).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.1999 - 3 WF 47/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 10 WF 101/02
    An das Vorliegen eines Härtegrundes sind strenge Anforderungen zu stellen (OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 286; OLG Rostock, FamRZ 1993, 808; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Schael, § 6, Rz. 124; Palandt/Brudermüller, BGB, 61. Aufl., § 1565, Rz. 9).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2000 - 20 WF 32/00

    Begriff der Härte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 10 WF 101/02
    Aus diesem Grunde kann es dahinstehen, ob eine außereheliche Schwangerschaft stets deshalb als Härtegrund im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB anzuerkennen ist, weil durch die Einleitung des Scheidungsverfahrens vor der Geburt des Kindes die für die Vaterschaft des Ehemannes sprechende Vermutung ausgeräumt werden kann, § 1599 Abs. 2 BGB (so OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1389), und ob durch die gleichzeitige Einreichung von PKH-Gesuch und Scheidungsantrag neben dem PKH-Verfahren auch bereits das Scheidungsverfahren als solches anhängig wird (vgl. hierzu Zöller/Philippi, a.a.O., § 117, Rz. 7 m. w. N.).
  • OLG München, 28.07.2010 - 33 WF 1104/10

    Scheidung innerhalb des Trennungsjahres: Ehelicher Treuebruch als unzumutbare

    Deshalb müssen weitere Umstände wie etwa die Darstellung in der Öffentlichkeit (OLG Düsseldorf FamRZ 1986, 998) oder ein ehebrecherisches Verhältnis in der früheren Ehewohnung (OLG Saarbrücken FamRZ 2005, 809; OLG Köln FamRZ 1999, 723; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 25; offen gelassen von OLG Köln FamRZ 1992, 319) hinzutreten, die es für den anderen Ehegatten geradezu als entwürdigendes Unrecht erscheinen lassen, wenn man ihn noch länger am Eheband festhalten wollte (OLG Zweibrücken FamRZ 2006, 1201, 1203; OLG Rostock NJW 2006, 3648, 3649; OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1342; Johannsen/Henrich/Jaeger Rn. 69).
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