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   OLG Rostock, 18.10.2006 - 10 WF 103/06   

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https://dejure.org/2006,3980
OLG Rostock, 18.10.2006 - 10 WF 103/06 (https://dejure.org/2006,3980)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18.10.2006 - 10 WF 103/06 (https://dejure.org/2006,3980)
OLG Rostock, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 10 WF 103/06 (https://dejure.org/2006,3980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1602
    Erwerbsobliegenheit eines Minderjährigen der weder Schule besucht noch Ausbildung absolviert hat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für die Abänderung einer Urkunde auf eine Unterhaltspflicht; Voraussetzungen für die Anpassung eines Titels; Erwerbsobliegenheit eines minderjährigen 16jährigen Schülers; Dauer des Rechtschutzbedürfnisses für eine Abänderungsklage in Unterhaltssachen; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erwerbsobliegenheit - Unterhalt minderjähriger Schüler

  • Judicialis

    BGB § 313; ; BGB § ... 313 Abs. 1; ; BGB § 1600 Abs. 2; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 1611 Abs. 1 Satz 1 erste Alternative; ; BGB § 1611 Abs. 2; ; BGB § 1618 a; ; ZPO § 323 Abs. 4; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erwerbsobliegenheit eines minderjährigen Schülers während der schulfreien Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Auch ein Minderjähriger kann zu einer Teilerwerbstätigkeit verpflichtet sein

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der "Null-Bock-Kevin"

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch Minderjährige kann Teilerwerbsobliegenheit treffen!

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Auch ein Minderjähriger kann zu einer Teilerwerbstätigkeit verpflichtet sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Die Erwerbsobliegenheit Minderjährige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1267
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 26.11.1987 - 16 UF 58/87

    Unterhaltsanspruch

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2006 - 10 WF 103/06
    § 1600 Abs. 2 BGB zeigt, dass auch bei Kindern Einkünfte aus Arbeit zumutbar sind (OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 758).
  • OLG Hamburg, 22.12.1994 - 15 WF 205/94

    Minderjähriges Kind; Unterhaltsanspruch; Abbruch des Schulbesuchs; Beginn einer

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2006 - 10 WF 103/06
    Schutzbedürftige Belange des Minderjährigen stehen einer Erwerbsobliegenheit nicht entgegen (andere Auffassung, OLG Hamburg, FamRZ 1995, 959).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2004 - 9 WF 157/04

    Erwerbsobliegenheiten minderjähriger Kinder

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2006 - 10 WF 103/06
    Auch Minderjährige trifft für die Zeit, in der sie nicht zur Schule gehen und auch keine Ausbildung absolvieren, eine Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (OLG Brandenburg, MDR 2005, 340, 341).
  • OLG Hamm, 31.01.2006 - 2 WF 12/06

    Rechtsschutzbedürfnis, Abänderungsklage

    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2006 - 10 WF 103/06
    Das Rechtschutzbedürfnis für eine Abänderungsklage entfällt erst dann, wenn der Unterhaltsgläubiger unwiderruflich auf die Vollstreckung aus dem Titel verzichtet (OLG Hamm, FuR 2006, 221, 222).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1999 - 3 WF 187/98
    Auszug aus OLG Rostock, 18.10.2006 - 10 WF 103/06
    Das gilt zumindest für die vom Antragsteller angedachte Teilerwerbstätigkeit von 10 Stunden pro Woche (OLG Düsseldorf, FamRZ 2000, 442, 443).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 86/09 R

    Halbwaisenrentenanspruch in der Zeit zwischen dem Erwerb der allgemeinen

    Dort ist anerkannt, dass sogar Minderjährige für die Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildungsbeginn eine Obliegenheit zur Aufnahme zumindest einer Teilerwerbstätigkeit von 10 Stunden pro Woche haben, um den Unterhaltsbedarf aus eigenen Kräften zu decken (vgl OLG Rostock Beschluss vom 18.10.2006 - 10 WF 103/06 - FamRZ 2007, 1267 - betreffend einen Zeitraum von Februar bis August; ebenso OLG Koblenz Urteil vom 24.11.2003 - 13 UF 522/03 - JAmt 2004, 153 - betreffend einen 16-Jährigen für die Zeit nach Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer Weiterbildungsmaßnahme: Februar bis September) .
  • OLG Stuttgart, 20.03.2008 - 15 UF 28/08

    Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit minderjähriger Kinder

    Auch Minderjährige trifft für die Zeit, in der sie nicht zur Schule gehen und auch keine Ausbildung absolvieren, eine Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (OLG Rostock FamRZ 2007, 1267; OLGR Brandenburg 2004, 425), sofern dem nicht Vorschriften des JugArbSchG entgegenstehen (Wendl-Scholz, Unterhaltsrecht, 6. Aufl., § 2 Rn. 45), was bei dem 17jährigen Kläger nicht der Fall ist.
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2010 - 8 WF 117/10

    Erwerbsobliegenheiten nicht schulpflichtiger minderjähriger Kinder

    Im Schrifttum und der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht weitgehend Einigkeit, dass minderjährige Kinder, die - wie die Antragstellerin - nicht mehr den Einschränkungen des JugArbSchG und der vollzeitigen Schulpflicht unterliegen, von einer Erwerbspflicht jedenfalls nicht grundsätzlich entbunden sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.11.1987 - 16 UF 58/87; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.08.1989 - 5 UF 4/89, FamRZ 1990, 194; OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.8.2004 - 9 WF 157/04; OLG Koblenz, Urteil vom 24.11.2003 - 13 UF 522/03, JAmt 2004, 153; OLG Köln, Beschluss vom 04.08.2005 - 26 WF 135/05, FUR 2005, 570; OLG Rostock, Beschluss vom 18.10.2006 - 10 WF 103/06 FamRZ 2007, 1267; Palandt - Diedrichsen, BGB, 69. Aufl., § 1602, Rn. 7; Wendl/Staudigl - Scholz, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 2 Rn. 47).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2019 - 2 WF 2/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe für ein

    Ist ein minderjähriges Kind nicht mehr schulpflichtig und befindet es sich auch nicht in Ausbildung, so ist es trotz der Minderjährigkeit verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sofern die Arbeitsaufnahme mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz zu vereinbaren ist und keine gesundheitlichen Gründe einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen (vgl. Palandt/Brudermüller, BGB , 78. Aufl., § 1602 Rn. 5 m.w.N., Klinkhammer in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 2 Rn. 55; Viefhues in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK- BGB , 8. Aufl., § 1602 Rn. 85 ff.; Bamberger/Roth/Reinken, BGB , 3. Aufl., § 1602 Rn. 50; OLG Frankfurt NJW 2015, 3105 ; OLG Rostock FamRZ 2007, 1267 ; OLG Düsseldorf FamRZ 2010, 2082 ; OLG Brandenburg FamRZ 2005, 2094 ; OLG Köln FuR 2005, 570 ).
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