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   OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02   

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https://dejure.org/2002,6542
OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02 (https://dejure.org/2002,6542)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.09.2002 - 10 WF 119/02 (https://dejure.org/2002,6542)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. September 2002 - 10 WF 119/02 (https://dejure.org/2002,6542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs; Inhaltliche Anforderungen an ein Vermögensverzeichnis; Anspruch des Auskunftsberechtigten auf Vorlage von Belegen beim Zugewinnausgleich

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 793; ; ZPO § 888 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 260 Abs. 1; ; BGB § 1379 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1379 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1605 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftspflicht gemäß § 1379 BGB nach Beendigung des Güterstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 820
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 27/88

    Bemessung des Streitwerts bei einem Berufungsverfahren wegen der Verurteilung zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02
    Auskunft im Sinne von § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB wird durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses gemäß § 260 Abs. 1 BGB erteilt, in welchem die am maßgeblichen Stichtag, hier am 20.3.2001, vorhandenen Aktiva und Passiva des Endvermögens geordnet und übersichtlich zusammengestellt sind (Senat, FamRZ 1998, 174), sodass der auskunftsberechtigte Ehegatte das Endvermögen des anderen Ehegatten ungefähr selbst berechnen und so den Zugewinn ermitteln kann (BGH, FamRZ 1982, 682, 683; FamRZ 1989, 157, 159).

    Den ihm grundsätzlich zustehenden gesonderten Anspruch auf Wertermittlung gemäß § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Gläubiger nicht geltend gemacht, sodass es zu einer entsprechenden Verurteilung nicht gekommen ist (vgl. BGH, FamRZ 1989, 157, 158).

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02
    Zwar ist Auskunft grundsätzlich durch Vorlage eines einzigen Verzeichnisses zu erteilen (BGHZ 33, 373, 376; OLG Hamm, FamRZ 1981, 482, 483; Senat, a.a.O.).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 355/81

    Geltendmachung des Anspruchs auf Vorlage von Belegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02
    Denn jedenfalls muss der Auskunftsberechtigte, soweit die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Belegvorlage überhaupt gegeben sind, die Belege nach Art und Anzahl der Unterlagen so konkret bezeichnen, dass der Umfang der Verurteilung für das Vollstreckungsverfahren klar und eindeutig ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 1119, 1121; vgl. auch BGH, FamRZ 1983, 454).
  • OLG Hamm, 20.10.1980 - 6 UF 269/79
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02
    Zwar ist Auskunft grundsätzlich durch Vorlage eines einzigen Verzeichnisses zu erteilen (BGHZ 33, 373, 376; OLG Hamm, FamRZ 1981, 482, 483; Senat, a.a.O.).
  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81

    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02
    Auskunft im Sinne von § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB wird durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses gemäß § 260 Abs. 1 BGB erteilt, in welchem die am maßgeblichen Stichtag, hier am 20.3.2001, vorhandenen Aktiva und Passiva des Endvermögens geordnet und übersichtlich zusammengestellt sind (Senat, FamRZ 1998, 174), sodass der auskunftsberechtigte Ehegatte das Endvermögen des anderen Ehegatten ungefähr selbst berechnen und so den Zugewinn ermitteln kann (BGH, FamRZ 1982, 682, 683; FamRZ 1989, 157, 159).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1961 - 4 U 282/60

    Verlöbnistreue; Verlöbnisbruch; Unerlaubte Handlung; Familienrechtliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02
    Die einem einzigen Verzeichnis inne wohnende Übersichtlichkeit wird hier aber durch den Zusatz hinsichtlich weiterer Vermögenswerte, welche die Schuldnerin zum Stichtag nicht besessen habe, in dem Schriftsatz, mit dem das Bestandsverzeichnis vorgelegt worden ist, gewahrt (BGH, FamRZ 1962, 429).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.1980 - 16 UF 52/80

    Auskunftsanspruch; Vorlage von Belegen; Wertermittlung; Antragstellung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02
    Denn jedenfalls muss der Auskunftsberechtigte, soweit die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Belegvorlage überhaupt gegeben sind, die Belege nach Art und Anzahl der Unterlagen so konkret bezeichnen, dass der Umfang der Verurteilung für das Vollstreckungsverfahren klar und eindeutig ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1980, 1119, 1121; vgl. auch BGH, FamRZ 1983, 454).
  • OLG Brandenburg, 06.03.1997 - 10 WF 3/97

    Pflicht zur Erteilung der Auskunft über den Bestand des Endvermögens bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.09.2002 - 10 WF 119/02
    Auskunft im Sinne von § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB wird durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses gemäß § 260 Abs. 1 BGB erteilt, in welchem die am maßgeblichen Stichtag, hier am 20.3.2001, vorhandenen Aktiva und Passiva des Endvermögens geordnet und übersichtlich zusammengestellt sind (Senat, FamRZ 1998, 174), sodass der auskunftsberechtigte Ehegatte das Endvermögen des anderen Ehegatten ungefähr selbst berechnen und so den Zugewinn ermitteln kann (BGH, FamRZ 1982, 682, 683; FamRZ 1989, 157, 159).
  • OLG Dresden, 13.12.2002 - 10 UF 724/02

    Verzug; Mahnung; Unterhaltsrückstand; Verwirkung

    Das "Zeitmoment" für eine solche Verwirkung ist erfüllt, wenn die Rückstände Zeitabschnitte betreffen, die mehr als ein Jahr zurückliegen (BGH FamRZ 1988, 370; OLG Hamm FamRZ 1996, 1239; Schwab-Borth, a.a.O., IV Rdnr.1220; Senat, Beschluss vom 30. August 2002 - 10 WF 119/02 -) .
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