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   OLG Schleswig, 30.08.2010 - 10 WF 156/10   

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https://dejure.org/2010,28040
OLG Schleswig, 30.08.2010 - 10 WF 156/10 (https://dejure.org/2010,28040)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.08.2010 - 10 WF 156/10 (https://dejure.org/2010,28040)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. August 2010 - 10 WF 156/10 (https://dejure.org/2010,28040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Verfahrenswerts in Verfahren vor den Familiengerichten in Übergangsfällen; Grundlagen zur Berechnung des Verfahrenswerts in Versorgungsausgleichsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Verfahrenswerts im Verfahren vor den Familiengerichten in Übergangsfällen; Verfahrenswert im Versorgungsausgleichsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 133
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 16.11.2010 - 11 WF 153/10

    Verfahrenswertfestsetzung: Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen

    Da es für den Verfahrenswert nicht maßgeblich auf die Berücksichtigung des einzelnen Anrechts in der gerichtlichen Entscheidung, sondern auf die sachliche Prüfung der von den Versorgungsträgern erteilten Auskünfte durch Gericht und Verfahrensbevollmächtigte eines Ehegatten ankommt, entspricht es nicht der Billigkeit, vom Regelverfahrenswert abzuweichen (vgl. Borth, Versorgungsausgleich, 5. Aufl., 11. Kap., Rn. 1120/1121; Keske in Schulte-Bunert/Weinreich, Kommentar zum FamFG, § 50 FamGKG, Rn. 9; Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30.08.2010 - 10 WF 156/10 - in AGS 2010, 505).
  • OLG Zweibrücken, 09.08.2011 - 2 WF 72/11

    Verfahrenswertbemessung in Versorgungsausgleichssachen bei Anwendung der

    Der Senat schließt sich der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es nicht der Billigkeit entspricht, allein deswegen gem. § 50 Abs. 3 FamGKG vom Regelstreitwert abzuweichen, weil zu berücksichtigende Anrechte nach § 18 VersAusglG nicht ausgeglichen werden (im Anschluss an OLG Stuttgart NJW 2011, 540; OLG Schleswig FamRZ 2011, 133; Thiel in Schneider/Wolf/Volpert Rdnr. 10 zu § 50 FamGKG; Meyer Gerichtskosten der streitigen Gerichtsbarkeiten und des Familienverfahrens 12. Aufl. Rdnr. 4 zu § 50 FamGKG).
  • OLG München, 25.04.2012 - 30 WF 562/12

    Versorgungsausgleichssache: Bestimmung und Herabsetzung des Verfahrenswertes

    Im Hinblick darauf, dass - wie ausgeführt - der Verfahrenswert maßgeblich auf die sachliche Prüfung der von den Versorgungsträgern erteilten Auskünfte abstellt, ist ein solcher Ausnahmefall - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - regelmäßig nicht schon allein deshalb gegeben, weil gemäß § 18 VersAusglG wegen Geringfügigkeit vom Ausgleich abgesehen wurde (Klüsener in Prütting/Helms, a.a.O., Rdnr. 16; OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 242; Schleswig-Holsteinsches Oberlandesgericht FamRZ 2011, 133; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 994 f).
  • OLG Nürnberg, 13.09.2011 - 7 WF 1142/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Billigkeitsprüfung bei der Festsetzung des

    Bei der Anwendung des § 50 Abs. 1 Satz 1 FamGKG geht die in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretene Auffassung dahin, dass in die Wertberechnung nicht nur die auszugleichenden oder tatsächlich ausgeglichenen, sondern alle verfahrensgegenständlichen Anrechte einzubeziehen sind (vgl. dazu etwa OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 994, OLG Schleswig vom 30.8.2010, 10 WF 156/10, Thiel-Schneider, FamFR 2010, 529 ff. und Keuter, FamRZ 2011, 1026, 1030 m.w.N.).
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