Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 19.02.2010

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09   

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https://dejure.org/2009,29862
OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09 (https://dejure.org/2009,29862)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.09.2009 - 10 WF 178/09 (https://dejure.org/2009,29862)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. September 2009 - 10 WF 178/09 (https://dejure.org/2009,29862)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verfahrenspflegschaft: Abrechnung berufsspezifischer Dienstleistungen eines Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Verfahrenspfleger im Betreuungsrecht; Anspruch eines Rechtsanwalts auf Abrechnung seiner Aufwendungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1079
  • Rpfleger 2010, 77
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache bestellten

    Auszug aus OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09
    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659).
  • LG Münster, 14.04.2008 - 5 T 153/08

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für den Bereich der

    Auszug aus OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09
    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09
    Jedoch findet sich in den Materialien zur Gesetzgebung kein Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2000, 1280, 1282), wonach der zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt seine Leistungen als Aufwendungsersatz nach der Gebührenordnung abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend waren, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, abweichen wollte.
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - 25 Wx 53/06

    Abrechnung eines anwaltlichen Betreuers nach RVG

    Auszug aus OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09
    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659).
  • OLG Schleswig, 24.07.2008 - 15 WF 172/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Bestellter Anwalts-Verfahrenspfleger als

    Auszug aus OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09
    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659).
  • LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13

    Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers: Betreuungsgerichtlich

    Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass darüber hinausgehend ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung - in entsprechender Anwendung des § 1835 Abs. 3 BGB - dann nach dem RVG abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BGH FamRZ 2012, 1377; RPfleger 2011, 205; OLG Rostock, RPfleger 2010, 77; PfOLG Zweibrücken RPfleger 2002, 313).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09   

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https://dejure.org/2010,34029
OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09 (https://dejure.org/2010,34029)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.02.2010 - 10 WF 178/09 (https://dejure.org/2010,34029)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 10 WF 178/09 (https://dejure.org/2010,34029)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts; Anwendung des RVG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Schleswig, 24.07.2008 - 15 WF 172/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Bestellter Anwalts-Verfahrenspfleger als

    Auszug aus OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09
    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659 ).
  • OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache bestellten

    Auszug aus OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09
    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659 ).
  • LG Münster, 14.04.2008 - 5 T 153/08

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für den Bereich der

    Auszug aus OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09
    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - 25 Wx 53/06

    Abrechnung eines anwaltlichen Betreuers nach RVG

    Auszug aus OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09
    Unter Beachtung der historische Auslegungsmethode kann der als Verfahrenspfleger tätige Rechtsanwalt daher ausnahmsweise nach dem RVG abrechnen, wenn ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (OLG Düsseldorf, FamRZ 2008, 76, 77; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München, NJW-RR 2009, 355, 356; LG Limburg, FamRZ 2009, 1006; LG Münster, FamRZ 2008, 1659 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09
    Jedoch findet sich in den Materialien zur Gesetzgebung kein Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2000, 1280, 1282), wonach der zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt seine Leistungen als Aufwendungsersatz nach der Gebührenordnung abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend waren, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, abweichen wollte.
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