Rechtsprechung
   OLG Rostock, 30.11.2005 - 10 WF 242/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10990
OLG Rostock, 30.11.2005 - 10 WF 242/05 (https://dejure.org/2005,10990)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.11.2005 - 10 WF 242/05 (https://dejure.org/2005,10990)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. November 2005 - 10 WF 242/05 (https://dejure.org/2005,10990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,10990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung einer Person als wissenschaftlicher Berater zu einer nichtöffentlichen Sitzung eines Familiengerichts; Qualität eines gerichtlichen Beistands; Anforderungen an die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsgeschäfte

  • Judicialis

    RBerG § 1 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 157; ; ZPO § 621 a Abs. 1; ; ZPO § 621 a Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 90; ; FGG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung eines Beistandes als wissenschaftlicher Berater in einer nicht öffentlichen Sitzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 493
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 06.07.2005 - 3 WF 48/05

    Gerichtlicher Beistand im Sorgerechtsverfahren: Geschäftsmäßigkeit des Handelns

    Auszug aus OLG Rostock, 30.11.2005 - 10 WF 242/05
    Zudem hat er die Beschwerdeschrift verfasst, die Inhalt der Entscheidung des Kammergerichtes vom 06.07.2005 geworden ist (Az.: 3 WF 48/05).

    Auch ergibt sich nicht aus der Entscheidung des Kammergerichtes vom 06.07.2005 - Az.: 3 WF 48/05 -, dass Herr S als Beistand zuzulassen ist.

  • AG Wismar, 15.12.2005 - 3 F 445/02
    Auszug aus OLG Rostock, 30.11.2005 - 10 WF 242/05
    Zuvor hatte er in dieser Sache bereits erstinstanzlich für den Antragsteller schriftliche Stellungnahmen abgegeben und war als Beistand/Bevollmächtigter in der Sitzung vor dem Amtsgericht W (3 F 445/02) am 05.11.2002 aufgetreten.

    Als weiteres gewichtiges Indiz für ein geschäftsmäßiges Tätigwerden tritt hinzu, dass Herr S sich in den Sachen 10 UF 157/03 und 10 UF 158/03 nicht nur als Beistand gemeldet und die Rechtsmittel begründet, sondern gleichzeitig seine Beiordnungen im Wege der Prozesskostenhilfe - wie u. a. auch bereits erstinstanzlich in den Verfahren 3 F 445/02 Amtsgericht W - begehrt hat.

  • OLG Bremen, 23.02.2004 - 4 WF 20/04

    Rechtliche Beratung der Mitglieder eines Vereins durch einen Beistand im Rahmen

    Auszug aus OLG Rostock, 30.11.2005 - 10 WF 242/05
    Geschäftsmäßig werden fremde Rechtsgeschäfte vor Gericht besorgt, wenn eine Person die Absicht hat, eine rechtsberatende oder rechtsbesorgende Tätigkeit in gleicher Weise zu wiederholen und dadurch zu einem dauernden und wiederkehrenden Bestandteil ihrer Tätigkeit zu machen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2004, 1582 f. m. w. N.).

    Ausweislich der Veröffentlichung des OLG Bremen in der FamRZ 2004 Seiten 1582 und 1583 hat er in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Bremen eine Beschwerdebegründung gefertigt.

  • OLG Rostock, 25.07.2003 - 10 UF 98/02

    Wiederanbahnung von Umgangskontakten; Einrichtung einer Umgangspflegschaft

    Auszug aus OLG Rostock, 30.11.2005 - 10 WF 242/05
    Er sammelt einschlägige Gerichtsentscheidungen und reicht sie bei Fachzeitschriften ein (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 54; Kammergericht FamRZ 2003, 1955; AG Potsdam, FamRZ 2001, 1619), was ebenfalls ein Indiz dafür ist, dass er beabsichtigt, auch in Zukunft die Besorgung fremder Rechtsgeschäfte geschäftsmäßig vor Gericht zu betreiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht