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   OLG Brandenburg, 13.10.2005 - 10 WF 243/05   

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OLG Brandenburg, 13.10.2005 - 10 WF 243/05 (https://dejure.org/2005,7818)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2005 - 10 WF 243/05 (https://dejure.org/2005,7818)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 10 WF 243/05 (https://dejure.org/2005,7818)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abweisung einer auf Feststellung der Vaterschaft gerichteten Klage; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § ... 117 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; ZPO § 616 Abs. 1; ; ZPO § 640 Abs. 1; ; BGB § 1592 Nr. 1; ; BGB §§ 1600 ff.; ; BGB § 1600 d Abs. 2; ; BGB § 1600 d Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Prozesskostenhilfe im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 151
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2005 - 10 WF 243/05
    Das Amtsgericht wird den Beklagten auffordern, eine aktuelle Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie mit Rücksicht auf einen etwaigen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1633) auch eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mutter vorzulegen.
  • OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04

    Vaterschaftsfeststellungsklage: Nachträgliche Prozesskostenhilfebewilligung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2005 - 10 WF 243/05
    Auch liegt im Falle einer nur flüchtigen Beziehung die Annahme eher vielleicht weniger fern, dass die Mutter in der Empfängniszeit anderweitige sexuelle Kontakte hatte (OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1266, 1267).
  • OLG Hamburg, 11.02.1999 - 12 WF 13/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2005 - 10 WF 243/05
    Fraglich ist, ob darüber hinaus auch dann hinreichende Erfolgsaussicht zu bejahen ist, wenn sich der beklagte Mann, obwohl er der Mutter des Klägers in der Empfängniszeit beigewohnt hat, seiner Vaterschaft nicht sicher ist und Mehrverkehr der Mutter lediglich für möglich hält (geringere Anforderungen werden insoweit gestellt von OLG Hamburg, DAVorm 1986, 387; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 114, Rz. 28; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 114, Rz. 58; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rz. 430; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rz. 183), oder ob es in jedem Fall der Darlegung ernsthafter Zweifel an der Vaterschaft bedarf (so OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 114, Rz. 6; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 114, Rz. 104; Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rz. 50; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1228).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97

    Prozeßkostenhilfe für Abstammungsprozeß bei erheblichen Zweifeln an der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2005 - 10 WF 243/05
    Fraglich ist, ob darüber hinaus auch dann hinreichende Erfolgsaussicht zu bejahen ist, wenn sich der beklagte Mann, obwohl er der Mutter des Klägers in der Empfängniszeit beigewohnt hat, seiner Vaterschaft nicht sicher ist und Mehrverkehr der Mutter lediglich für möglich hält (geringere Anforderungen werden insoweit gestellt von OLG Hamburg, DAVorm 1986, 387; Musielak/Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 114, Rz. 28; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 114, Rz. 58; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl., Rz. 430; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl., Rz. 183), oder ob es in jedem Fall der Darlegung ernsthafter Zweifel an der Vaterschaft bedarf (so OLG Hamburg, FamRZ 2000, 1587; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 26. Aufl., § 114, Rz. 6; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 114, Rz. 104; Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rz. 50; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1228).
  • BayObLG, 21.04.1999 - 1Z BR 124/98

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2005 - 10 WF 243/05
    Im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes, §§ 640 Abs. 1, 616 Abs. 1 ZPO kommt es primär auf die Feststellung der biologischen Abstammung an, während die Vermutung des § 1600 d Abs. 2 BGB nur subsidiär zum Zuge kommt (BayObLG, FamRZ 1999, 1363, 1364; Scholz/Stein/Eckebrecht, Praxishandbuch Familienrecht, Q Rz. 61).
  • OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 WF 287/09

    Anforderungen an die Darlegung des Anfangsverdachts für eine

    Für die Erfolgsaussichten einer Vaterschaftsanfechtungsklage gemäß § 1599 BGB im Sinne von § 114 ZPO ist es erforderlich, dass der als Vater geltende Mann einen begründeten Anfangsverdacht darlegt (Bundesverfassungsgericht FamRZ 2007, 441, 447; BGH, FamRZ 2006, 686, 687; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 151 ).
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   OLG Brandenburg, 27.01.2006 - 10 WF 243/05   

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OLG Brandenburg, 27.01.2006 - 10 WF 243/05 (https://dejure.org/2006,37459)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2006 - 10 WF 243/05 (https://dejure.org/2006,37459)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 10 WF 243/05 (https://dejure.org/2006,37459)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 154
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