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   OLG Celle, 07.11.2011 - 10 WF 338/11   

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OLG Celle, 07.11.2011 - 10 WF 338/11 (https://dejure.org/2011,75769)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.11.2011 - 10 WF 338/11 (https://dejure.org/2011,75769)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. November 2011 - 10 WF 338/11 (https://dejure.org/2011,75769)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1747
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 03.06.2014 - 13 WF 116/14

    Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls: Kriterien für die Heraufsetzung des

    Im Übrigen findet sich in einschlägigen Entscheidungen vielfach ein Hinweis auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten (bzw. auch nur eines Beteiligten), die Anlass zur Zurückhaltung bei der Frage einer Heraufsetzung des Verfahrenswertes über den Regelwert hinaus geben würden (vgl. KG, Beschluss vom 25. September 2012 - 17 WF 268/12 -, FamRZ 2013, 723 [bei juris Rz. 5]; OLG Celle, Beschluss vom 7. November 2011 - 10 WF 338/11 -, FamRZ 2012, 1747 [bei juris Rz. 10]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - 5 WF 6/11 -, RVG Report 2011, 347 [bei juris Rz. 5]; KG, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10 -, FamRZ 2011, 825 [bei juris LS 2 und Rz. 8: Herabsetzung des Regelwertes in einer Umgangssache u.a. aufgrund wirtschaftlich beengter Verhältnisse beider Beteiligter, die jeweils staatliche Transferleistungen bezogen haben]).

    (cc) Bei einer Durchsicht von (obergerichtlichen) Entscheidungen in Kindschaftssachen zu einer Heraufsetzung des Regelwerts zeigt sich, dass überwiegend Werte zwischen 4.000 ? und 5.000 ? für angemessen erachtet werden; eine Verdoppelung des Verfahrenswerts wurde für nicht gerechtfertigt erachtet (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. November 2011 - 10 WF 338/11 -, FamRZ 2012, 1747 [bei juris Rz. 4, 7, 10: Heraufsetzung des Regelwertes in einer Umgangssache auf 5.000 ?; die begehrte Erhöhung auf 10.000 ? "erscheint in Relation zum relativen Festwert ... nicht angezeigt"]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - 5 WF 6/11 -, RVG Report 2011, 347 [bei juris Rz. 5: Heraufsetzung des Regelwertes in einer Sorgerechtssache auf 4.000 ?; Verdoppelung "nicht gerechtfertigt"]; OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 -, NJW 2011, 1373 [bei juris Rz. 9: Sorgerechtssache; Erhöhung des Regelwertes auf 5.000 ?]).

  • OLG Celle, 24.01.2012 - 10 WF 11/12

    Absenkung des in § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG vorgesehenen Festwerts von 3000 Euro

    persönlichen Umgang Senatsbeschluss vom 7. November 2011 - 10 WF 338/11 - nicht veröffentlicht).
  • OLG Celle, 11.02.2014 - 10 UF 311/13

    Erhöhung des Regelwerts für eine Haushaltssache bei Gebotenheit unter

    Dies rechtfertigt insbesondere auch auf der Grundlage der diesbezüglichen Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Beschlüsse vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 - NJW 2011, 1373 f. = NdsRpfl 2011, 126 f. = AGS 2011, 200 f. = JurBüro 2011, 257 = juris = FamRZ 2011, 993 [Ls] im Verfahren über die elterliche Sorge; vom 7. November 2011 - 10 WF 338/12 - FamRZ 2012, 1747 im Umgangsverfahren) durchaus eine Erhöhung des Verfahrenswertes nach § 48 Abs. 3 FamFG.
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