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   OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5196
OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03 (https://dejure.org/2003,5196)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.11.2003 - 10 WF 3523/03 (https://dejure.org/2003,5196)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. November 2003 - 10 WF 3523/03 (https://dejure.org/2003,5196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechsel vom Fernverkehr in den Nahverkehr, der mit deutlichen Lohneinbußen verbunden ist, um mehr Zeit mit der neuen Familie verbringen zu können; Verpflichtung zum Nebenerwerb, um den Regelbedarf zu decken; Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der ...

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2; ZPO § 114
    Kein Wechsel der Berufstätigkeit bei Gefährdung des Regelbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Weniger Einkommen zu Lasten des Kindesunterhalts?

  • archive.org PDF, S. 13 (Kurzinformation)

    Zumutbarkeit des Wechsel der Arbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 1312
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03
    In seiner Entscheidung vom 09.07.2003 (FamRZ 2003, 1471, 1473) hat der Bundesgerichtshof betont, daß auf die Mittel abzustellen sei, die der Unterhaltspflichtige bei gutem Willen durch zumutbare Erwerbstätigkeit erzielen könne.

    Soweit der Antragsteller nachgeschoben hat, daß auch gesundheitliche Gründe für den Arbeitsplatzwechsel gesprochen hätten, (so bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen der BGH in FamRZ 2003, 1471 f.) ist sein Sachvortrag nicht hinreichend konkret.

  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 05.03.2003 (FamRZ 2003, S. 661) zur Frage des fiktiven Ansatzes von Einkünften aus Nebentätigkeit dargelegt, daß der Unterhaltsverpflichtete durch die Auferlegung von Unterhaltsleistungen zwar in seiner durch Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz geschützten Handlungsfreiheit eingeschränkt sei, jedoch nur im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, soweit dies mit Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz im Einklang stehe.
  • BGH, 03.12.1980 - IVb ZR 532/80

    Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Volljährigkeit eines von mehreren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.11.2003 - 10 WF 3523/03
    Die gesteigerte Erwerbspflicht gegenüber minderjährigen Kindern gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB schränkt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und der freien Berufswahl ein (vgl. BGH, FamRZ 1981, S. 341, 344).
  • OLG Hamm, 17.01.2013 - 2 UF 53/12

    Kindesvater schuldet Kindesunterhalt nach dem fiktiven Einkommen eines

    Ob Belange der privaten Lebensführung jedenfalls dann regelmäßig und so auch hier zurückzustehen haben, wenn der Mindestunterhalt in Rede steht (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.11.2011 - 6 UF 110/11 - FamFR 2012, 9; OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.11.2003 - 10 WF 3523/03 - FamRZ 2004, 1312), mag dahinstehen.
  • OLG Saarbrücken, 17.11.2011 - 6 UF 110/11

    Minderjährigenunterhalt: Berücksichtigung des Umzugs eines Unterhaltspflichtigen

    Abgesehen davon, dass er nach Lage der ebenfalls zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten des Sorgerechtsverfahrens 2 F 214/10 SO mit dieser zeitweise im Saarland zusammengelebt hat, haben solche Belange der privaten Lebensführung jedenfalls dann - und allein dies bedarf vorliegend der Entscheidung - regelmäßig und so auch hier zurückzustehen, wenn der Mindestunterhalt eines minderjährigen Kindes in Rede steht, den ein nicht mit seinem neuen Partner verheirateter Unterhaltspflichtiger schuldet (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2004, 1312).
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