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   OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02   

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https://dejure.org/2002,5472
OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02 (https://dejure.org/2002,5472)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2002 - 10 WF 47/02 (https://dejure.org/2002,5472)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2002 - 10 WF 47/02 (https://dejure.org/2002,5472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage einer sofortigen Beschwerde beim Beschwerdegericht; Begründungspflicht des erstinstanzlichen Gerichts bei Nichtabhilfe der Beschwerde

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO §§ 567 ff. n. F.; ; ZPO § 571 a. F.; ; ZPO § 572 Abs. 3; ; ZPO § 572 Abs. 1 n. F.; ; ZPO § 575 a. F.; ; ZPO § 620 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gang des Beschwerdeverfahrens über elterliche Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 653
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 25.02.1986 - 4 WF 33/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02
    Dabei sind mit Rücksicht auf § 571 ZPO n. F. (vgl. hierzu Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 571, Rz. 2) vorgebrachte neue Tatsachen zu beachten und in die Prüfung einzubeziehen (vgl. OLG Hamm, MDR 1988, 871; OLG Köln, FamRZ 1986, 487; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 191).

    Hilft das erstinstanzliche Gericht der Beschwerde nicht ab, so ist diese Entscheidung jedenfalls dann zu begründen, wenn mit der Beschwerde neue Tatsachen oder Gesichtspunkte vorgetragen werden, die das Erstgericht für widerlegt oder unerheblich hält (OLG Köln, FamRZ 1986, 487; Zöller/Gummer, a. a. O., § 572, Rz. 11; Baumbach/Lauterbach/ Albers, a. a. O., § 572, Rz. 8; MünchKomm/Braun, ZPO, 3. Aufl., § 572, Rz. 8; Musielak/Ball, a.a.O., § 572, Rz. 9).

  • OLG Hamm, 23.06.1988 - 1 WF 292/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02
    Dabei sind mit Rücksicht auf § 571 ZPO n. F. (vgl. hierzu Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 571, Rz. 2) vorgebrachte neue Tatsachen zu beachten und in die Prüfung einzubeziehen (vgl. OLG Hamm, MDR 1988, 871; OLG Köln, FamRZ 1986, 487; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 191).
  • OLG Hamm, 08.10.1990 - 23 W 527/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02
    Eine solche Begründung darf sich nicht darin erschöpfen, auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses zu verweisen (OLG Hamm, MDR 1991, 452).
  • OLG Brandenburg, 05.10.1999 - 9 WF 187/99

    Abhilfe des Gerichts in einem dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02
    Da in einem solchen Fall die maßgeblichen Ausführungen des Beschwerdeführers völlig übergangen werden (vgl. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen - FamRZ 2000, 1098, 1099, OLG Celle, MDR 1986, 154; s. auch FamVerf/Gutjahr, a. a. O., § 1, Rz. 193) liegt ein erheblicher Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch das Beschwerdegericht und die Zurückverweisung an das Gericht der ersten Instanz gebietet (MünchKomm/Braun, a.a.O., § 572, Rz. 8; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 571, Rz. 6).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.1990 - 16 WF 236/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02
    Denn dann ist nicht erkennbar, dass sich das Erstgericht mit dem maßgeblichen materiellen Vorbringen überhaupt befasst hat (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 349, 350).
  • OLG Celle, 23.10.1985 - 4 W 145/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02
    Da in einem solchen Fall die maßgeblichen Ausführungen des Beschwerdeführers völlig übergangen werden (vgl. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen - FamRZ 2000, 1098, 1099, OLG Celle, MDR 1986, 154; s. auch FamVerf/Gutjahr, a. a. O., § 1, Rz. 193) liegt ein erheblicher Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch das Beschwerdegericht und die Zurückverweisung an das Gericht der ersten Instanz gebietet (MünchKomm/Braun, a.a.O., § 572, Rz. 8; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 571, Rz. 6).
  • OLG Hamm, 30.07.2010 - 10 WF 121/10

    Zulässigkeit der Abhilfe durch das Amtsgericht im Verfahren der einstweiligen

    Darüber hinaus fallen bei einer Entscheidung über die Abhilfe - anders als bei einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde - keine zusätzlichen Kosten an, weshalb etwa der Antragsgegner, sollte ihn eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts überzeugen, die Möglichkeit hätte, durch Rücknahme der Beschwerde das Anfallen von Gerichtskosten zu vermeiden (vgl. insofern auch die zu den früher geltenden §§ 620c, 572 ZPO ergangenen Entscheidungen OLG Brandenburg, FamRZ 2004, S. 653; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, S. 313).
  • LG Frankenthal, 17.08.2017 - 1 T 245/17

    Insolvenzantrag: Hinweispflichten des Gerichts im Zusammenhang mit dem vom

    Die gesetzlich nicht besonders geregelte Zurückverweisung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Beschwerdegerichts, wobei es nicht an die Gründe des § 538 ZPO gebunden ist (OLG Brandenburg FamRZ 2004, 653; offen gelassen von BGH NJW-RR 2005, 1299) (Wulf in BeckOK ZPO, Stand 15.06.2017, § 572 Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 13 W 66/07

    Notwendige Abhilfeprüfung des Erstgerichts im Verfahren über die sofortige

    Da in einem solchen Fall die maßgeblichen Ausführungen des Beschwerdeführers übergangen werden, liegt ein Verfahrensmangel vor, der die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch das Beschwerdegericht und die Zurückverweisung an das Gericht der ersten Instanz gebietet (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2004, 653, m.w.N.).
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